Blinker mit Standlichtfunktion - Seite 2

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  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






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  • | 05.02.2006 14:08

Zitat:
Also ich meine das die Birne dunkler leuchtet als das eigentliche blinken und beides in Orange
Ja, da bekommst du Ärger mit dem TÜV.


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  • | 05.02.2006 14:19

Zitat:
Also ich meine das die Birne dunkler leuchtet als das eigentliche blinken und beides in Orange
Das ist nicht zulässig.

Leute, es ist ganz einfach:

1. Blinker sind immer gelb und immer aus, es sei denn, man benutzt sie zum Blinken.
2. Standlichter sind immer vorne weiß und hinten rot.
3. Seitenmarkierungsleuchten sind immer gelb, ausnahmsweise hinten auch mal rot.

Für alle gilt: Das Teil muss bauartgenehmigt sein und darf auch nicht anders verwendet werden.

Das steht so in der StVZO und darüber darf sich niemand, auch kein "GeneralTÜV" - was immer das sein mag - hinwegsetzen. Und wenn es der Verkehrsminister persönlich eintragen würde, dann wäre es immer noch nicht erlaubt.

Ein Gehäuse mit einem Blinker (gelb) und einem Standlicht (weiß) - jedes für sich - und mit entsprechenden Prüfzeichen ist erlaubt.

Ein Gehäuse mit einem Blinker, der dauerhaft leuchtet, ist verboten.

  • Golf2GT
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  • | 05.02.2006 14:22

Zitat:
Zitat von Golf2GT
Gut das Thema gerade angesprochen wurde ich habe gestern Blinker gefunden. Und habe diese gefunden.
Die sind laut Verkäufer Eintragungsfrei.
Aber so wie ich das hier mitbekomme gibt es vom Tüv trotzdem Ärger?
Und würdet ihr vom Kauf abraten oder nicht?

http://cgi.ebay.de/Frontblinker-Kla..iewItem
Kann mir das keiner sagen? WEIL DAS LÄUFT IN 24std. aus
:)


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  • | 05.02.2006 14:25

@Golf2GT
Aus der Auktion geht nicht hervor, ob es sich um ein Gehäuse mit separatem Blinker und separatem Standlicht handelt - dann wäre es erlaubt (entsprechendes Prüfzeichen vorausgesetzt). Oder ob es ein Blinker ist, der dauerhaft leuchtet - dann ist es nicht erlaubt.


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  • | 05.02.2006 14:29

Die sind erlaubt. Beides ist in einem Gehäuse nur getrennte Lampen. Ist ein E9 Prüfzeichen drauf, da ich se selber hier rumliegen habe.

  • Old Red Cardriver
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  • | 08.02.2006 20:37

@ wavekid169 :

Schau doch mal HIER
,HIER
,HIER
,HIER
und HIER!
Da steht alles zum Thema New Beetle und US-Beleuchtung drin... ;)


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  • Golf2GT
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  • | 08.08.2006 22:41

Hallo hab mal eine Frage zu den Blinkern mit Standlichtfunktion.
Ist es erlaubt 4 Standlichter zuhaben?

  • Old Red Cardriver
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  • | 09.08.2006 07:36

Zitat:
Zitat von Golf2GT
Hallo hab mal eine Frage zu den Blinkern mit Standlichtfunktion.
Ist es erlaubt 4 Standlichter zuhaben?
- Ja, solange ein Standlichtpaar in den Hauptscheinwerfern integriert ist, die Anbauvorschriften eingehalten werden und beide Paare über eine BG verfügen.


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  • | 09.08.2006 11:04

Also darf ich die normalen Standlichter in Hauptscheinwerfern ab Werk weiterhin in betrieb haben plus den Standlichtern die im Blinkergehäuse mit drin sind

  • Old Red Cardriver
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  • | 09.08.2006 13:53

Zitat:
Zitat von Golf2GT
Also darf ich die normalen Standlichter in Hauptscheinwerfern ab Werk weiterhin in betrieb haben plus den Standlichtern die im Blinkergehäuse mit drin sind
- Genauso sieht`s aus.


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  • | 09.08.2006 16:31

genau das hab ich gestern auf dem nachhause weg gesehen... wollte ich auch mal haben aber jetzt habe ich es gesehen und für potthässlich befunden :D


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  • | 28.04.2009 17:46

Das Thema is ja schon bissen älter.
Kann mir mal jemand genau erklären wie ich meine Standlichtfunktion anschließen kann und soll?Denn von Elektrik hab ich 0 Ahnung.
Kann ich das normale Standlichkabel trennen und dann von da aus zum Standlicht in den Blinkern und zum normalen Standlicht gehen?

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