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Ich wurde gebeten, diese aus der Verzweifelung heraus entstandenen Worte in einen eigenständigen Thread zu packen. |
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Schöne Übersicht, gleich mal festgemacht. |
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Cool, hab ich heut Abend sogar noch was dazu gelernt. ^^ |
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will ja kein thread-verderber sein, aber diese frage interessiert mich einfach |
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@homer und CruisinDeluxe dazu gibts nen extra thread! |
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ganz einfach... immer mehrere sachen am laufen gehabt. und das in genau den richtigen abständen, so das für eine verwarnung immer gleich 2-3 delikte "abgerechnet" wurden. kein scherz :-) |
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@CruisinDeluxe: |
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zu Punkt 7 |
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Ich habe bislang echt glück gehabt. Keine Pungkte und auch keine Probezeit mehr und keine Ünfälle. |
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@eizi Zitat: Doch, der Gesetzestext weiß das besser als du und jeder, der ihn gelesen hat. Der § 2a II Nr 2 ist da recht eindeutig:weiss niemand besser wie ich Zitat: Weg ist er erst beim dritten Mal:2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, Zitat: 3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. Zitat: In der Probezeit 19 Punkte ist ganz einfach, weil weitere Verstöße erst dann Auswirkungen auf die Probezeit haben, wenn die Nachschulung, bzw. die Beratung stattgefunden haben. Vorher nicht. Wer fleißig ist, schafft das.würde übrigens gerne nochmal wissen, wie man in der probezeit 19!!! Punkte sammelt. sobald man Punkte sammelt, muss man zur Nachschulung und wenn man nochmal Punkte kriegt, ist der Lappen weg. Dazu muss man natürlich wissen, dass das Probezeitsytem völlig unabhängig vom Punktesystem funktioniert. Wer mit ganz besonderen Verstößen, z.B. Alkohol, auffällig wird, der kann unabhängig vom Probezeitsystem natürlich vorzeitig zur MPU gebeten werden. Und Sätze wie... Zitat: ... weisen darauf hin, dass in deinem speziellen Einzelfall sicher etwas ganz anders gelaufen ist. Wir kommt ihr bloß immer darauf, aus einem Einzelfall auf Allgemeingültigkeit zu schließen? Für Allgemeingültigkeit, Regelfälle und Regelfolgen gibt es Gesetzestexte und die lauten so, wie oben gepostet.
weiss niemand besser wie ich |
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du hast aber gesagt, dass der gesetzestext keine MPU in der probezeit vorsieht. du musst dann schon dabei sagen, dass das nicht für alkoholverstösse gilt. das wollte ich, der richtigkeit halber, auch nur mal klargestellt haben. |
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Meine Aussage war vielleicht etwas ungünstig, aber deine Aussage der Punkt 7 wäre völliger Blödsinn, ist auch nicht grade korrekt, wie du hoffentlich einsiehst. |
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ich habe einen bekannten der ist mit einem renn-go-kart durch die satdt gefahren hatte aber nur nen 125er lappen der musste direkt zur mpu und nicht zur nachschulung oder sonst was....der musst nachdem er die mpu gemacht hat zur nachschulung und dann hatte er noch ne sperre und jetzt darf er erst seinen lappen machen! |
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@nightwish |
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