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ich wurde in der Probezeit auch 3 mal in kurzen abständen "gepackt".davon 1 mal letztes jahr in Rheine...:boese |
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@Red-XM |
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Hey, |
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Hm du hattest also insgesamt 4 Jahre Probezeit. Die 4 Punkte verfallen nicht einfach so von deinem Rotlichtverstoß. Da hast du ja bestimmt schon ne Nachschulung gemacht. |
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als ich die 4 punkte bekam für rotlichtfahrt hatte ich nur eine mofa prüfbescheingung, hab da nichts bescheid bekommen das ich eine verlängerte probezeit habe oder sonstiges, |
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Fahrverbot gibts nur ausserhalb der Probezeit. |
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Überholverstöße sind A-Verstöße. Deine Rotlichtpunkte wurden nach zwei Jahren gelöscht, wenn du diese zwei Jahre ohne weitere Punkte hinter dich gebracht hast. Zitat: Was du meinst ist keine MPU sondern lediglich eine psychologische Beratung.Deshalb wird es jetzt ne Empfehlung zur MPU geben. Zitat: Nein. Fahrverbot gibts nur ausserhalb der Probezeit. Ein Fahrverbot ist lediglich vom begangenen Verstoß abhängig. Da spielt es keine Rolle, wieviele Punkte man hat oder ob man noch in der Probezeit ist. |
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Ahso dachte ne MPU ist = psycho doc |
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Der Begriffe "psychologische Beratung" und "MPU" bezeichnen zwei unterschiedliche Formen des Besuchs beim "Psycho-Doc", wenn du es so ausdrücken magst. Zitat: Jein.Aber sobald man in der Probezeit nen A Verstoß begeht (was ausserhalb der probezeit nen fahrverbot wird) kommt man doch zur nachschulung? Ja, ein A-Verstoß führt in der Probezeit zu den genannten Folgen, z.B. der Nachschulung. Nein, A-Verstoß und Fahrverbot haben nichts miteinander zu tun. Die Einstufung in A- und B-Verstöße gibt es nur während der Probezeit. Anschließend spielt diese Unterteilung keine Rolle mehr. Ein Verstoß ist nicht deshalb ein A-Verstoß, weil er mit einem Fahrverbot gekoppelt ist. Es gibt A-Verstöße mit und solche ohne Fahrverbot. Sind sie mit Fahrverbot, dann gibt es das auch während der Probezeit. Sind sie ohne Fahrverbot, dann gibt es auch keines, wenn man aus der Probezeit schon raus ist. A-Verstoß hin oder her. |
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Ok... scheissssse wars... ich fang schon an zu sparen :-(((( |
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Hi, |
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1. Nein, das ist freiwillig. |
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vielen dank für deine antwort nightwish |
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dazu hätte ich jetzt mal ne frage. bin auf ner sehr engen straße gefahren und dann kam mir einer entgegen und pflup war der spiegel ab. er hat dumm rumgemacht und polizei geholt. letztlich hat man sich darauf geeinigt dass jeder seinen eigenen schaden zahlt. da ich noch in der probezeit bin frag ich mich nun ob ich zu soner nachschulung muss. ich hoffe nämlich nicht dass ein toter spiegel unter A-verstöße läuft (hoff hoff hoff) |
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