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Da es zu diesem Thema sehr viele Mißverständnisse gibt und ich mich gerade sowieso damit befassen muss, hier eine kleine Übersicht über das Erlöschen der Betriebserlaubnis. |
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@ walpurgis, kannst du mir mal bitte einen gefallen tun, ich blick da net so ganz durch, kannst du mal bitte auf der unten gennanten seite mal in die ABE mit der teilenummer 951065 |
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Das ist alles mal ganz gut zu wissen |
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@ KingTorten: Du musst eine Änderungsabnahme durchführen lassen, wenn du eine Anhängerkupplung hast oder einen automatisch lastabhängigen Bremskraftregler, der von der Fachwerkstatt neu einzustellen ist (siehe 6.). Ansonsten muss nur der Verwendungsbereich nach 4.) genau stimmen und die Auflagen in 5.) eingehalten werden. |
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Super, DANKE! |
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Ich habe mal den Direktlink zu KingTortens ABE da rausgesucht dürte dann für Walpurgis bissel einfacher sein. HIER.pdf |
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@Krie6hofv |
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Egal |
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@walpurgis: Ich hab da auch mal ne Frage. |
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spezielle Fragen an Walpurgis oder allgemein zu dem Thema bitte in neue Threads packen/stellen! Zitat: das finde ich cool:Wird er jedoch absichtlich ausgeräumt, erlischt die BE. Werden an einer Feder zwei Windungen abgesägt, erlischt die BE, bricht die Feder auseinander, ist es eine Unvorschriftsmäßigkeit. was herr wachtmeister die sollen abgesägt sein? nein quatsch die sind gerade so schön abgebrochen @walpurgis: danke wiedermal für die bereicherung |
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Du musst unterscheiden: |
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Ok, vielen vielen Dank! |
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Also ich würde eigentlich nicht unbedingt an meinem Auto rumhämmern, so wie ich mich kenne platzt da nur der Lack ab oder irgendwas geht zu Bruch *g* |
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@Pegasus |
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