Erlöschen der Betriebserlaubnis - Seite 2

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  • | 24.02.2004 21:14

walpurgis:
"Das mit dem Versicherungsschutz ist wie ich schon geschrieben habe eine reine Vertragssache und unabhängig davon, ob die Spurplatten nun ursächlich waren. Tatsache ist, dass die BE des Fahrzeugs erlischt. Und wenn im Versicherungsvertrag steht, dass das eine Vertragsverletzung vom Versicherungsnehmer ist (und das wird drin stehen), kann sie die Schadenssumme von dir zurückverlangen."

meines Wissens gibts ein Übereinkommen, daß nur eine gewisse Summe (vor 9 Jahren waren es 5000 DM, soweit ich mich erinnere) zurückgefordert wird.
Aber keine Garantie auf die Aussage!


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  • | 25.02.2004 08:47

@jango: Ich wollte die Spurplatten damals zusammen mit dem Fahrwerk eintragen lassen, das Fahrzeug war erst auf der Bühne und später hat der Prüfer das mit den Felgen untendrunter und Achse verschränken gemacht und es hat wirklich nix angeschlagen oder geschliffen.
Er wollte dann das Teilegutachten sehen, dort stehen aber meine Felgen nicht mit drin (6,5x15) sondern nur bis ET 6x15. Da hat er gleich gesagt, wird nix, vorher hinten bördeln -> rausbauen.
Na spitze!

Auto ist ein Golf 3, 60/40 tiefer und wie gesagt es schleift nix :rolleyes:

Anderen Tüv kann ich mal testen, aber glaube da bezahlt man dann wieder, auch wenn nix eingetragen wird oder?


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  • | 25.02.2004 21:31

ja, das ist i.a. die übliche Vorgehensweise beim TÜV, erst löhnen, dann arbeiten.
Geh doch einfach mal zu einem Prüfer hin, bevor Du ins Büro gehst und frag ihn freundlich: entschuldigung, ich hätt da mal ne Frage... dann siehst Du schon, wie er reagiert.
Und: Du willst ja nix ungesetzliches, nur daß er Dir vernünftig zuhört.
Daß Du schon damit vorgefahren bist, mußt dem Mann ja nicht unbedingt sagen, aber:" ich hab Spurplatten eingebaut und soundso überprüft, schleift nix, ist das ein Problem für sie, das einzutragen."

zum Golf, ich hatte nen Golf 3 Variant, da hab ich auch gedacht, daß nix angeht, bis ich auf der Autobahn mit 5 Leuten und Bodenwelle... da geht evtl am hinteren Radlauf an der Vorderseite, 10 - 15 cm vom Schweller weg der Reifen an den Radlauf und zieht ihn nach unten! guckst Du!

Christof


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  • | 05.03.2004 15:37

Hallo erstmal!

Und zwar, ich wurde heute von den netten B... angehalten und die wollten dann mein Auto natürlich auch prompt stilllegen!!!:boese:

Habens dann aber doch gelassen und mir gesagt: "Bis zur Arbeit und wieder zurück..."
Mängelkarte haben sie mir ausgehändigt und irgendwas von Vollabnahme und neu zulassen gefaselt! Hab da nich genau zugehört, war etwas sauer!

Was hab ich davon zu halten, meine Plaketten sind schließlich noch drauf????:(


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  • | 05.03.2004 15:42

was hast Du denn umgebaut, das die so reagieren???


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  • | 05.03.2004 20:58

Hauptsächlich gings um die Tönungsfolie in den vorderen Seitenscheiben! War mir auch klar, das das nicht legal ist! Pech gehabt!

Aber wie ist das jetzt mit der "Stilllegung"???


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  • | 06.03.2004 13:28

Das ist ein klassischer Fall einer technischen Änderung, die zum Erlöschen der BE führt, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Das bedeutet Geldbuße und Punkte wegen Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis und eine Begutachtung vom aaS (TÜV) zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis und neuer Zulassung. Obs so kommt oder bei einem Bußgeld wegen Unvorschriftsmäßigkeit und Mängelkarte bleibt, hängt von den bearbeitenden Behörden ab.

Was ist denn wenn ein Fahrzeug länger als 18 MOnate abgemeldet ist?
Nach § 21 kann man den WAgen dann doch wieder zulassen oder ?


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  • | 06.03.2004 15:11

@scirocco20vturbo
Genau so isses...;)


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  • | 06.03.2004 16:51

Das ist derselbe Fall wie entgültig abgemeldet. Nach 18 Monaten erlischt die Betriebserlaubnis und es wird ein Gutachten nach §21 zur Erteilung einer neuen (Einzel-)betriebserlaubnis fällig. Bei einem augenscheinlich unveränderten Fahrzeug, das nur abgemeldet war, wird diese Begutachtung in etwa den Umfang einer Hauptuntersuchung umfassen und auch nicht viel mehr kosten, da der aaS ja die ursprüngliche ABE oder EG-Typgenehmigung als Grundlage für sein Gutachten hat.


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  • | 06.03.2004 18:20

Das heißt dann für mich, abwarten bis ein Schreiben von den Behörden kommt oder schnellstmöglich zusehn, das ich alles eingetragen bekomme!?

Und wie ist das, könnt ich nich ganz dreisst abmelden und dann einfach wieder anmelden?:D:(


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  • | 06.03.2004 18:55

1. Brächte eine nachträgliche Änderungsabnahme nichts, weil der Zustand, den die Polizei dokumentiert hat, zählt

2. Kannst du überhaupt nichts "eintragen lassen", wenn dien Fahrzeug die BE verloren hat

3. Kannst du ein Fahrzeug mit erloschener BE nicht anmelden.


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  • | 06.03.2004 19:40

Dann bitte geb mir ein paar Tips, wie ich nun am schlauesten vorgehe!

Wenn ich jetzt nichts eintragen lassen kann, dann bekommt der auch niemals eine Vollabnahme!

Danke im Voraus


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  • | 06.03.2004 20:14

naja walpurgis kann dir sicher keine tipps gehen wie du den tüv/dekra täuschst!

du wirst wohl nur die folien vorne entfernen können und dann den wagen so wie er sein soll zum tüv fahren und wieder eine be erlangen!
wie das genau geht kann walpurgis dir sicher sagen!


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  • | 06.03.2004 20:18

Nene, das mit der Folie ist mir schon klar! Hab echt die Schnauze voll, mit stilllegen oder dann evtl. auch nicht...!
Ich werd auch älter, der ganze Stress und so...:D

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