Änderungen beim Führerschein der Zweiradklassen

| 24.10.2012


Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände betont in Berlin gegenüber den bis dato knapp 1.300 angemeldeten Kongressteilnehmern die Neueinteilung der Zweiradklassen. Mit der Klasse A2 gibt es ab dem 19. Januar 2013 eine neue Motorradklasse. Sie ist durch die maximale Leistung von 35 kW und das Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,2 kW/kg definiert. Ebenfalls neu ist die Klasse AM, die an Stelle der bisherigen Klasse M tritt. In diese Klasse gehören zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie die drei- und vierrädrigen Leicht-Kfz der bisherigen Klasse S.

Änderungen gab es auch bei der Klasse A1. Die Leichtkrafträder dürfen nun nur noch ein Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg aufweisen. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h für unter 18-jährige wurde ersatzlos gestrichen. Neu ist, dass nach einem jeweiligen Vorbesitz der niedrigeren Klasse von zwei Jahren für den Aufstieg in die nächste Klasse nur eine praktische Prüfung notwendig ist.






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Autor: Yannik Maier



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24.10.2012 15:48 | #1

Also wenn ich es richtig verstanden hab darf ich Mopped fahren weil ich früher 1b gemacht habe?