Waren Platzverweise legal ?!? - Seite 1

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  • | 20.04.2003 17:53

Also ich frage mich, ob die Platzverweise wirklich rechtens gewesen sind, die die Polizei am Car-Freitag verteilt hat. Besonders nach den letzten Platzverweisen im letzten Jahr, die ausgestellt wurden und dann zurückgenommen werden mussten.
Außerdem gibt es ja auch noch das Grundgesetz mit
Art. 2 Abs.1
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art.2 Abs.2
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversertheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Desweiteren Art.8 Abs. 1 und 2
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2)Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Nun frage ich mich, ob es solch ein Gesetz gibt, dass diese Versammlung am Car-Freitag durch Platzverweise verhindern durfte. Kennt sich einer von euch mit Rechten und Gesetzen aus? Vielleicht weiss einer von euch näheres dazu.


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  • | 20.04.2003 21:31

Also aus dem letzten Jahr kann ich mich noch erinnern, dass es das Niedersächsische Gesetz zur Gefahrenabwehr ist, dass das ganze erlaubt.

Im letzten Jahr hatten Klagen Erfolg, weil die Stadt versucht hat diese Verweise auf ein großes Gebiet auszudehnen und den Zeitraum auf die gesamt Saison zu legen. Das war, soweit ich mich erinnere, das Illegale daran.


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  • | 20.04.2003 21:41

also was letztes Jahr nicht rechtens war, waren die Platzverweise für 6 Monate!

Wie es mit diesen ist, weiß ich nicht:

NOZ zur Sache

Verweis 1
Verweis 2
Verweis 3
Verweis 4
Vordruck

$17 des Niedersächsischen Gefahrenabwehr Gesetes

  • ~cop1972
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  • | 20.04.2003 23:05

Hi Leute!

Also der Platrzverweis kann wurde erteilt gem. § 17 Nds. Gefahrenabwehrgesetz.

Dieses Gesetzt ist ein förmliches Gesetz und kann daher auch die Grundrechte andere einschränken.

Wie du schon sagtest, darf man sich friedlich... versammeln.

Dieses war aber in den letzten Jahren weniger der Fall und durch das Verhalten einiger IDIOTEN -von denen ihr Euch ja distanziert- werden die Rechte anderer / dritter -nämlich der anderen Verkehrsteilnehmer- eingeschränkt bzw. gefährdet.

Gruß,


cop1972

  • ~Matze
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  • | 21.04.2003 01:05

Ich sehe die Platzverweise die einige bekommen haben eigentlich als nicht richtig an, denn wir waren ohne Autos auf dem Platz.

Vielleicht sollte es zur Abschreckung der Leute dienen, damit die grün-weissen irgendwas in der Hand hatten.

Wer gestern den Bericht von N3 gesehen hat, bezogen auf Karfreitag konnte eigentlich nur den Kopf schütteln was die Polizei teilweise als Ausreden sich einfallen lassen hat.



Matze

  • Opel-Psycho
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  • | 21.04.2003 01:24

Also wenn man dem Gefahren Abwehr Gesetz Glauben schenken kann, dann dürfen Platzverweise nur ausgestellt werden, wenn man, grob zusammengefasst, vermutet, dass man eine Straftat begehen wird. Aber woran wird das festgemacht? Das ganze wurde doch nur einzig und allein daran festgemacht, wie alt man ist und was für ein Auto man fährt, denn ältere Personen und Familien wurden ja letztendlich durchgelassen und erhielten keine Platzverweise. Damit wird die Freiheit einer Person verletzt. Ansonsten könnte man das ja schon fast als Verleumdung ansehen, da einem ja unterstellt wird, eine Straftat zu begehen, nur weil man ein schnelles oder optisch getuntes Auto fährt und weil man ein gewisses Alter noch nicht erreicht hat. Außerdem dachte ich, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleichgestellt sind lt. Art. 3 Abs. 1 GG. Dieses Gesetz wird aber meiner Meinung nach gebrochen, dadurch, dass eben nicht jede Person, die auf die Straße wollte einen Platzverweis erhielt.
Dies ist meine Meinung dazu. Was denkt ihr darüber.

  • ~Lame
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  • | 21.04.2003 02:38

@Opel-Psycho
Stimmt schon, so sollte es sein.
Rechtes waren die Platzverweise, die Antwort hast Du Dir schon selbst gegben. Nach Art.2 Abs.2 GG und Art.8 Abs. 2 darf die persönliche Freiheit eingeschränkt werden. Eben durch den §17 NGefAbwG.
Da aber eine Differnzierung fast unmöglich ist, da sich hinter jeder unschuldigen Fassade ein Raser, Chaot oder was auch immer verbergen könnte, treffen solche Platzverweise immer auch einige, bzw. viele Unschuldige.
Für einen begrenzten Zeitraum (-> 24 Stunden) und ein bestimmtes Gebiet dürfen Platzverweise von jedem Polizeibeamten bei Verdacht (dieser muß nicht unbedingt näher erläutert werden) ausgesprochen werden (allerdings schriftlich und mit einer Skizze des "gesperrten Gebietes)

Der §17 des NGefAbwG wurde ursprünglich wg. der Chaostage in Hannover verabschiedet, denn nur so war es möglich, Personen direkt am Bahnhof umgehend wieder in den Zug zu schicken.

Vielleicht hätte eine Klage Erfolg, aber bei den paar Stunden (bis zum folgenden Tag 02:00 Uhr) lohnt sich das Risiko IMHO nicht.

Letztes Jahr war es anders, wie dp303 schon geschrieben hat. Ein Platzverweis, bzw. Aufenthaltsverbot füpr das gesamte Osnabrücker Stadtgebiet für die Dauer von einem halben Jahr ist unzulässig.
Das hat auch das Verwaltungsgericht Osnabrück in verschiedenen Urteilen bestätigt, worauf die Stadt Osnabrück die 512 ausgesprochenen Platzverweise und Aufenthaltsverbote zurückgezogen hat.

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  • | 21.04.2003 03:22

Aber was ist dann mit dem Art.3 Abs.1 GG Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. ?
Denn es wurde ja nicht jeder weggeschickt. Wenn man etwas älter war oder mit der Familie in so einem Auto unterwegs war, dann wurde man durchgelassen. Das dürfte dann doch eigentlich nicht rechtens sein, da ein älterer Herr doch nicht unbedingt seriöser wirken muss, wie jemand der 20 oder so ist. Wenn dann hätten sie IMHO allen Personen einen Platzverweis aussprechen müssen.

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  • | 21.04.2003 03:30

So gesehen schon :D
Aber ganz Osnabrück zu räumen oder zu belagern war doch auch nicht Sinn derSache.
So, wie es verlaufen ist, war es doch meiner Meinung nach völlig ok.
Es gab keine Randale und Rennen fanden auch nicht statt (wie auch an anderen Freitagen ohne Kontrollen an der Page übriges @ Polozei & Stadt )


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  • | 21.04.2003 08:49

Naja, aber so wird es die Polizei sicherlich nicht sehen, sondern werden davon ausgehen, das nur durch massiven Pozilei-Einsatz ;) die "Rennen" und der "Ausnahmezustand" verhindert wurde.

Vielleicht hatte es aber auch etwas gutes, und die Randalierer die dieses Jahr von weit weg angereist waren, bleiben nächstes Jahr zuhause.


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  • | 21.04.2003 12:12

es kann aber trotzdem nicht angehen, dass Leute die nach xy wollten wieder umkehren mußten!

also wirklich, da muß man eigentlich gegen angehen!


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  • | 21.04.2003 13:03

HI

also ich hab jetzt das alles hiere nur überflogen aber ich kann sagen, dass die platzverweise, die in diesem jahr verteilt wurden rechtens sind.

die polizei darf nach dem NsGefAG § 17 platzverweise erteilen, wenn sie davon ausgehen muss oder auch wenn sie nur den verdacht hat das durch die anwesenheit dieser person eine gefahr oder ähnlich enstehen wird. und da sie davon ausgehen können dass wenn mehr als 1000 leut sich treffen es zu einer gefahr kommen kann brauch ich jawohol keinem zu erzählen.

platzverweise sind bis zu 24 stunden rechtlich. wie groß das gebiet ist spielt nicht so eine große rolle. und donnerstag und freitag waren ja auch nur teilstücke einzelner straßen betroffen. somit sind die platzverweise recxhtlich.

es hat jeder einen anspruch auf freie bewegung. das ist im GG geregelt. diese freiheit wird durch platzverweise von teilen dreier straßen nicht eingeschränkt. da es für niemanden außer der anwohner zwingend erforderlich ist diese straßen nach geschäftsschluß noch zu betreten.

  • Opel-Psycho
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  • | 21.04.2003 13:43

Wieso nach Geschäftsschluss? Wenn man bspw. Burger King als Bsp. nimmt, von denen es nur zwei Stück in Osnabrück gibt, dann wurde man doch wohl eingeschränkt, da BK noch nicht geschlossen hatte. Ich finde so etwas geschäftsschädigend, obwohl ich nicht betroffen bin. Aber vielleicht gehen ja noch die Tankstelle oder so dagegen an. Ich möchte nämlich nicht wissen, wieviel Umsatz denen durch die Lappen gegangen ist.
Außerdem was immer noch meine Meinung ist, dass man, wenn man die Straße sperrt, sie für alle sperrt. Und deshalb finde ich wurde eben halt der Art.3 Abs.1 nicht beachtet. Ich bin dp's Meinung, dass man eigentlich dagegen angehen müsste. denn sonst kann die Stadt ja immer das machen was sie will, dann isses vielleicht demnächst nicht nur Car-Freitag, an dem die Straße gesperrt wird, sondern an jedem Freitag, an dem sich mehr als 50 oder 100 Leute versammeln. Ich meine das könnte ja auch potentielle Gefahren bergen.


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  • | 21.04.2003 13:50

@Opel-Psycho

Der Tankstellenbesitzer wird bestimmt nichts dagegen sagen, denn er hatte seine Tanke sowieso dicht gemacht und nen Bauzaun aufgestellt.

Ob Burger King und Mc Donalds dagegen angehen glaube ich auch irgendwie nicht. Die hatten auch so genug zu tun.

Außerdem kann ich mir kaum vorstellen, dass die Cops SO eine Aktion an "normalen" Freitagen durchführen. Dafür ist es einfach zu teuer.

Und was nutzt das wenn die 2 Straßen abriegeln und durch die anderen Straßen kommt man noch durch. Selbst am Freitag wo die ja selbst keine´Fußgänger durchgelassen haben, waren ja einige hundert an der Page.

Wir mussten uns auch durchmogeln. Wo ein Wille, da auch ein Weg ;)


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  • | 21.04.2003 13:54

ich habe ne anzeige bekommen deswegen. greetz palm

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