Kündigung nach Abmahnung? - Seite 2

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  • | 16.11.2007 17:38

Zitat:
Zitat von DJ_Viruz
lol?

3 abmahungen = kündigung

ausserdem, wenn er dort scho 13 jahre gearbeitet hat, dann gibts eig. noch ne abfindung oder?

am besten anwalt nehmen und zum arbeitsgericht - oder gleich direkt dort melden

Kumpel hatte das auch schon durch.

Gruß DJ
Wie ich dieses Halbwissen hasse:rolleyes: wie schon oben gesagt, beim hören-sagen hie rim Forum kommt nicht wirklich was bei rum, Anwalt aufsuchen und gut.


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  • | 17.11.2007 08:20

nur weil man 13 jahre in einem betrieb arbeitet heißt das noch lange nicht das man grundsätzlich ein recht auf eine abfindung hat!

das problem an der ganzen story is das du selbst das ja im prinzip auch nur vom betroffenen erzählt bekommen hast, wer weiß also ob das kurze augen schließen nicht sogar ein wiederholtes schlafen inklusive schnarchen war!?

vom gesetz her ist es zumindest nicht zulässig einen mitarbeiter wegen kurz geschlossener augen zu entlassen! wenn er also wirklich nur für ein paar sekunden die augen zu hatte is das noch kein kündigungsgrund! allerdings dürfte sein chef das auch wissen, von daher denke ich mal das das nicht der einzigste grund war/ist. vor allem ein mitarbeiter der bereits 13 jahre im betrieb is bekommt in der regel für eine lapalie keine kündigung!

wie groß is der betrieb eigentlich ? stehen die wirtschaftlich eh schlecht da?

da es hierbei allerdings um eine existenz geht würd ich schleunigst zu einem anwalt gehen der sich auf arbeitsrecht spezialisiert hat!

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