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Kann mir jemand sagen seit wann es eine mindest Höhe für Blinker gibt? |
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also von blinkern hab ich noch nichts gehört aber selbst das mit den scheinwerfern ist extrem schwammig! so weit ich das mitbekommen habe gibt es eine midesthöhe von 50cm für die untere lichtaustrittskante an den hauptscheinwerfern! das ist nicht gleich die unterkannte des scheinwerfers! und selbst da ist es noch ermessenssache des prüfers ob er dir ne tieferlegung einträgt oder nicht! kenne genug leute, deren scheinwerferkante unter 50cm liegt und die haben trotzdem tüv bekommen! |
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Mein Auto wurde ja Stillgelegt,und heute habe ich mein Gutachten bekommen,und dort steht das die Blinker zu tief sind usw.habe sowas noch nie gehört mit den Blinkern,hmm kann mir dies auch gar nicht vorstellen weil doch nicht alle Stoßstangen gleich sind.Was soll ich davon jetzt halten? |
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Habe das in einem anderen Forum gefunden |
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Hallo |
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Das war aber deutlich genug würd ich sagen. Wo ich nen TÜV Prüfer mal gefragt hatte konnte er mir diese frage nicht beantworten. Er wusste das auch nicht!! Hmm |
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na ja das ganze Gutachten ist eigentlich sehr lachhaft,wegen solchen kleinigkeiten ein Auto Stilllegen.Werde nächste Woche das Gegengutachten anfertigen lassen und dann mal wieter schauen |
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Zitat: Ja ab Baujahr 84 zählen die 50cm.....zum Glück denn bei meinem 1ser hab ich gerade mal 34cm
Zitat von 36 Hallo Die Geschichte mit der Scheinwerferhöhe ist defenitiv Baujahrsabhängig,da bin ich mir sicher. |
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Zitat: Zitat von DerLange_313 bei meinem 1ser hab ich gerade mal 34cm 34cm ??? |
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also für den E30 wird definitif ein 60/40 Fahrwerk mit TÜV-Gutachten angeboten! bei der darin vorgeschribenen bereifung liegt die unterkannte bei 47 cm! das ist fakt! das gutachten gilt für alle e30 bis BJ 89! |
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Zitat: Das ist nicht schwammig. also von blinkern hab ich noch nichts gehört aber selbst das mit den scheinwerfern ist extrem schwammig! so weit ich das mitbekommen habe gibt es eine midesthöhe von 50cm für die untere lichtaustrittskante an den hauptscheinwerfern! das ist nicht gleich die unterkannte des scheinwerfers! und selbst da ist es noch ermessenssache des prüfers ob er dir ne tieferlegung einträgt oder nicht! kenne genug leute, deren scheinwerferkante unter 50cm liegt und die haben trotzdem tüv bekommen! Die StVZO schreibt vor, dass beim Abblendlicht "der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm" liegen darf. Das ist ziemlich eindeutig. Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge am Erstzulassung 1.1.88. Das ganze ist ist auch keine Ermessenssache, weil sich ein Ermessen, von wem auch immer, niemals über die StVZO hinwegsetzen kann. |
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Hab hir auch nochmal was: |
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Hmm ne mindest höhe für Blinker ich glau da nicht so dran am Ascona A von meinem Dad sind die blinker vorne unter der stoßstange das sind zur unterkante 35 cm und zur oberkante 40cm |
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Für alle die keine Post (003 )lesen es hat schon immer eine Regelung |
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Mein Auto ist Bj 25.05.1987 also welche Regelung gilt dann für mein Auto? |
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