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@campino natürlich nur ein rohr davon nicht das ganze ding ist ca. 30-35 cm lang ! |
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@gtifreak dann kannste auch gleich nen baseballschläger nehmen^^ |
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@campino ja könnte ich machen , habe aber mal in nem fahrradladen gearbeitet habe mir den da schön lackirt undn nen griff von nem lenker dran gemacht sieht echt geil aus |
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Also ich halte davon nix........ |
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ich hab zwar auch ne ziemlich große und schwere mag-lite im auto, die ist aber nicht zum kloppen gedacht... |
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In Luxemburg ist der Besitz von Pfefferspray illegal und somit strafbar. Ob das in Deutschland anders ist, weiss ich nicht. |
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Zitat: Pfeffersprays dürfen in Deutschland nur zur Tierabwehr eingesetzt werden. Bei diesem Verwendungszweck unterliegt es nicht dem Deutschen Waffengesetz und dessen Prüfvorschriften. Der Einsatz gegen Personen ist in Deutschland illegal. Pfefferspray-Dosen sind in der Bundesrepublik Deutschland als Hundeabwehrsprays deklariert und dürfen, gemäß ihrer Bezeichnung, nicht gegen Menschen sondern nur als Abwehrspray gegen Hunde bzw. in der Tierhaltung als Abwehrmittel eingesetzt werden. Bei diesem Verwendungszweck unterliegt es nicht dem Deutschen Waffengesetz und dessen Prüfvorschriften! Beim Benutzen gegen Personen muss mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Zitat: Quelle: http://www.verbrechen-in-deutschland.de/catalog/
Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts, seit 01.04.03 Das Bundesinnenministerium sowie die zuständige Aufsichtsbehörde eines Pfefferspray Herstellers haben uns mitgeteilt das der Verkauf von Abwehrsprays, die zum Einsatz gegen Tiere deklariert sind, durch das neue Waffengesetz in keiner Weise eingeschränkt wird. Amtliche Dokumente sind vorhanden. |
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naja, ich halte von waffen in jeder art eh nichts... |
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also fassen wir mal zusammen |
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fordprob... :da bin ich ziehmlich deiner meinung |
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Zitat: DAS ISS DER RICHTIGE SPRUCH DAZU Zitat von Golf1-Freak naja, entweder nen schw... in der hose oder ne waffe unterm sitz... mfgf sascha |
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Das WaffG sieht vor, dass zum Führen einer Gaswaffe eine Erlaubnis vorhanden sein muss (Kleiner Waffenschein). Der Schein muss dann zusammen mit dem Personalausweis stets mitgeführt werden. Außerdem ist der Inhaber der Waffe auch für deren Aufbewahrung verantwortlich. Ob eine Lagerung im Auto eine adäquate Aufbewahrung ist möchte ich mal bezweifeln. Und ich denke, du hast nicht vor, sie jedesmal mitzunehmen, wenn du das Fahrzeug verlässt?! Mal abgesehen davon gibt es Orte, bzw. Verantstaltungen wo sie nicht geführt werden darf. Vom Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln gar nicht zu reden.... |
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Zitat: du hast es auf den punkt gebracht, heutzutage kann jede kleine kröte ne gaswaffe bekommen...
Zitat von Nightwish Mein ganz persönliche Meinung: Waffen haben nichts in Privathand zu suchen! Probleme gibt es nur, weil sie dort sind!!! |
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