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Ich finde Waffen im Auto auch absolut überflüssig. Ich bezweifle nämlich, das man im Notfall wirklich dazu kommt, sie zu benutzen. Ausserdem ist ja nachgewiesen, dass sich mehr menschn mit irgendwelchen WAffen Schaden zufügen, die irgendwo zur verteidigung rumliegen, als Menschen durch übergriffe geschädigt werden. |
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ich kann mich da nur vulcanettenluder anschliessen |
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Also ich könnte als "Waffe" meinen Eishockeyschläger anbieten - der is eh immer in der Karre...... |
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@scirrocina das gab es bei der Bundeswehr auch das man das Gewehr derart modifiziert hatte das allein eine vorbeifliegende Kugel reicht um jemd. zu töten. Wurde aber verboten und zurück gerüstet. |
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Zitat: muss dir zustimmen kann da aus eigener erfahrung sprechen ,Zitat von DonGolfo ich bin gegen Waffen im Auto, das erhöht das Risiko sie a selbst zu benutzen und b könnte sie in nicht geeignete Hände geraten z.B. Beifahrer oder Kinder. Sehr viele Unfälle mit Waffen passieren leider beim rumhampeln und wer möchte den Verwandten erklären das der Kopfschuss aus "Spaß" war.mein cousien wurde vor 5 jahren "ausversehen " erschossen als ein kollege ihm die knarre von seinem vater zeigen wollte ! das war keine lustigen aktion und ich bin auch gegen waffen im auto und auch im haushalt ! |
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Kann ich nur zustimmen, |
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@GTIfreak stimmt so was ahnliches ist meinem Vater auch schon mal passiert da wollte ein lieferant zeigen was er mit Kunden macht die nicht zahlen und er fuchtelte mit ner Pistole vor ihm rum, natürlich nur so zum spaß und dann plötzlich knallte es. |
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Um nochmal auf die Frage von weiter oben zurück zu kommen. Hat jetzt nix mit "Waffe im Auto" direkt zu tun, aber was macht man denn nun, wenn man jemanden bzw auch mehrere trifft, die nur darauf aus sind, einen zu verkloppen? |
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@jamesbond |
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@Ruffnext82 Mein Vater hat ne kleine Firma in der Medienbrache |
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Zitat:
Zitat von Krie6hofv Hallo, wollte mal Fragen ob jmd. von euch Waffen oder sowas in der Art im Auto liegen hat und wenn ja was.
Habe immer ne Maglite im Wagen liegen überlege aber nach nen paar "Vorfällen" ne Gaspistole zu kaufen die rein zu legen. Was passiert wenn man diese Sachen wirklich mal anwendet, ist man dann der Täter oder ist das notwehr? Hallo ich habe durch zufall diesen beitrag gelesen und denke ich kann etwas dazu schildern.Ich selber bin im Besitz eier Waffen EWB,besitze groß sowie kleinkaliber,und da ich oftmals zum schützenhaus fahre und dabei waffen transpotiere,kenne ich mich auch was die gesetzeslage betrifft aus. Das führen von Gas-Schreckschusswaffen hat verschiedene auswirkung,es gibt verschiedene festgelegte Urteile ,das führen im auto einer schreckschusswaffe ist mit vollendung des 18 Lebensjahres absolut erlaubt.Grund mit 18 Jahren sind schreckschuss oder Gaswaffen erlaubt das führen im auto ist sozusagen nicht öffentlich es ist privatbesitz,das bedeutet,es ist nichts anderes als wäre man im Haus,würde ein täter versuchen gewaltdringlich in ein Fahrzeug einzudringen in dessen sich insassen befinden darf der insasse Notbedingt zur schreckschusswaffe greifen und diese betätigen.Das gild aber nur im bereich wenn sie mit platzpatronen geladen ist,anders sieht das aus wenn sie mit gas patronen geladen ist denn das ist vorätzliche Körperverläzung.Desweiteren darf bei schussabgabe mit platzpatronen die entfernung zwichen der Laufmündung und Täter nicht unter 1m liegen,das führen von solchen waffen ist in der gesamten BRD erlaubt solange es sich im privatbesitz z.b Auto befindet,das magazin ist von der Waffe steets getrennt zu lagern und zusätzlich vor missbrauch zu schützen.Wird bei der einreise in ein anderes Eu land z.b in die Schweiz am Grenzübergang beim Zoll eine solche waffe aufgespürt hat die hohe folgen eine Straftat wird somit begangen festgelegte sätze bußgeld von 1200 euro einreiseverbot von 6 monate ,zusätzliche registrierung in der schweiz und die Waffe wird dauerhaft entzogen.Zudem sobald man aus dem aauto aussteigt und nur 20m zur wohnung hat und die waffe bei sich hat,hat mit hohen strafen zu rechnen wenn diese waffe nicht ordnungsgemäß überführt wird das heist die waffe muß in einem abschließbaren hartschalenkoffer überführt werden zu wohnung und zusätzlich vor diebstahl zu schützen.Egal ob es sich um eine echte oder schreckschusswaffe handelt.Es ist u bleibt eine Schusswaffe |
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Zitat:
Zitat von michaelbeluga1978 Zitat:
Zitat von Krie6hofv Hallo, wollte mal Fragen ob jmd. von euch Waffen oder sowas in der Art im Auto liegen hat und wenn ja was.
Habe immer ne Maglite im Wagen liegen überlege aber nach nen paar "Vorfällen" ne Gaspistole zu kaufen die rein zu legen. Was passiert wenn man diese Sachen wirklich mal anwendet, ist man dann der Täter oder ist das notwehr? Hallo ich habe durch zufall diesen beitrag gelesen und denke ich kann etwas dazu schildern.Ich selber bin im Besitz eier Waffen EWB,besitze groß sowie kleinkaliber,und da ich oftmals zum schützenhaus fahre und dabei waffen transpotiere,kenne ich mich auch was die gesetzeslage betrifft aus. Das führen von Gas-Schreckschusswaffen hat verschiedene auswirkung,es gibt verschiedene festgelegte Urteile ,das führen im auto einer schreckschusswaffe ist mit vollendung des 18 Lebensjahres absolut erlaubt.Grund mit 18 Jahren sind schreckschuss oder Gaswaffen erlaubt das führen im auto ist sozusagen nicht öffentlich es ist privatbesitz,das bedeutet,es ist nichts anderes als wäre man im Haus,würde ein täter versuchen gewaltdringlich in ein Fahrzeug einzudringen in dessen sich insassen befinden darf der insasse Notbedingt zur schreckschusswaffe greifen und diese betätigen.Das gild aber nur im bereich wenn sie mit platzpatronen geladen ist,anders sieht das aus wenn sie mit gas patronen geladen ist denn das ist vorätzliche Körperverläzung.Desweiteren darf bei schussabgabe mit platzpatronen die entfernung zwichen der Laufmündung und Täter nicht unter 1m liegen,das führen von solchen waffen ist in der gesamten BRD erlaubt solange es sich im privatbesitz z.b Auto befindet,das magazin ist von der Waffe steets getrennt zu lagern und zusätzlich vor missbrauch zu schützen.Wird bei der einreise in ein anderes Eu land z.b in die Schweiz am Grenzübergang beim Zoll eine solche waffe aufgespürt hat die hohe folgen eine Straftat wird somit begangen festgelegte sätze bußgeld von 1200 euro einreiseverbot von 6 monate ,zusätzliche registrierung in der schweiz und die Waffe wird dauerhaft entzogen.Zudem sobald man aus dem aauto aussteigt und nur 20m zur wohnung hat und die waffe bei sich hat,hat mit hohen strafen zu rechnen wenn diese waffe nicht ordnungsgemäß überführt wird das heist die waffe muß in einem abschließbaren hartschalenkoffer überführt werden zu wohnung und zusätzlich vor diebstahl zu schützen.Egal ob es sich um eine echte oder schreckschusswaffe handelt.Es ist u bleibt eine Schusswaffe Noch was habe ich vergessen sollte ein täter versuchen in ein auto einzudringen ist das Einbruch mit hausfriedensbruch,gegebenfalls wird dies noch zusätzlich als körperverlätzung bzw versuchte körperverletzung und raubüberfall ausgelegt,also vier straftaten in einem ,hat derjenige ein messer oder eine offensichtliche schusswaffe die im ersten blick nich von einer schreckschuss oder echten zu unterscheiden lässt ,dann hätte ich persönlich keine angst meine scharfe waffe zu ziehen und demjenigen mal rechts u ling großkaliber in die beine zu jagen.Aber beachtet bei Notwehr mit einer echten waffe darf man nur in den unterkörper ziehlen denn alles was sich über der gürtellinie befindet ist oder kann tötlich sein.Und somit wäre es notwehr mit vorsätzlicher todesfolge und das würde übel ausgehen,eintrag bei der behörde entzug der WaffenEWB und schusswaffen,bei strafmilden verfahren 1 jahr gefängniss mit zusätlicher bewährung aber dies ist auslegungssache des richters |
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1. Herzlichen Glückwunsch: Threadleiche auferweckt...
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