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Gibts da ein gutachten dazu ?? |
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Jupp........ |
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sorry dumme frage , Brauch man nicht Scheinwerfer reinigungs Anlage dafür zum eintragen , ist doch Pflicht ?! war beim Kumpel zu mindestens . |
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In den Auflagen muesste was von zusatzanbauten stehen wie Scheinwerferreinigung und automatische Leuchtweiten regulierung !
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Eine Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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sorry wollte dir nicht die Laune verderben aber bei uns in Osnabrück ist es so ich kenne 2 die mussten sie drin haben . dann noch viel Glück damit . gruss stefan |
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habe mich (bzw, mein vater) schon einmal erkundigt, und die meinten 10000k werden in Österreich so und so nicht eingetragen. UNd darum haben wir jetzt 6000k. |
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Mein Gott...hab grad bei Ebay geguckt....diese Reinigungsanlage kostet ja mehr als das ganze Xenonkit. -.-
Zuletzt geändert 03.01.2008 21:45 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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Technisch gesehn kannste den Orginal Scheinwerfer mit dem spezifischen Brenner ausrüsten die gibts ja mittlerweile in allen erdenklichen Fassungstypen (H1,H7,H4,H3 usw)das funktioniert auch top! nur ist es leider nicht legal da es eine Bauartveränderung des Scheinwerfer ist(HC Kennung auf der Streuscheibe steht für Halogen SW) und somit auch eine Eintragung nutzlos ist...
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Genau.. denn da steht ja auch dass die Scheinwerfer fuer Xenon geeignet sein muessen, und dass sind die normalen definitiv nicht !
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Zitat:
Zitat von garett die einzig legale Möglichkeit ist orginale Golf4 Xenon SW zu nehmen die gibts ja nu auch wie Sand am Meer un kosten fast nichts mehr...3.2.1.deins (in dem Falle kannste dir dann auch getrost die Eintragung sparen)
Hab schon geguckt...so billig sind die auch net...der Nachrüstsatz hat "nur" 100 € inkl. Versand gekostet. Aber was soll's.... man kann net alles haben. |
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Zitat: Das stimmt leider so nicht ganz...
Zitat von Asco Genau.. denn da steht ja auch dass die Scheinwerfer fuer Xenon geeignet sein muessen, und dass sind die normalen definitiv nicht !
dem Scheinwerfer ist es grundsätzlich egal was für ein Leuchtmittel in ihm steckt-entscheident ist der Brennpunkt im Reflektor! solange der Nachrüstbrenner über die gleiche angespritzte Fassung wie das Orginalleuchtmittel besitzt und die Brennpille exakt an der gleichen Stelle liegt (was man ja leicht sieht wenn man die beiden nebeneinander hält) ist die Lichtverteilung und die vorgeschriebene Asymetrie im Abblendlicht auch gegeben und somit wird auch die Fahrbahn weiterhin top ausgeleuchtet nur eben mit einem höherem Lichtstrom (Lumen) was aber nun mal der unbestrittene vorteil von Xenon ist besonders gut funktioniert die Nachrüstung natürlich in DE Linsen SW und generell in Klarglas SW,das nachrüstverbot hat also nicht unbedingt en technischen Haken sondern das liebe Geld was dem Gesetztgeber verloren geht aber das steht auf einem anderen Blatt... Zuletzt geändert 03.01.2008 22:30 von garett. Insgesamt 1 mal. |
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@ garett: ja das Problem ist, dass ich es nicht mal eingetragen bekomm auch wenn ich viel Geld ausgeben würde. Wenn's bei uns nur bis 6000k geht, bin ich ja meileinweit von einer Eintragung entfernt.
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Ich fahre mit Osram Night Breaker, sind auch wesentlich heller als Original und dazu noch weißer als normal (Die Philips sollen ziemlich Gelb sein) |
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