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@Cata: Sicher, schwarze Schafe gibt es überall, die Schwärzesten findet man wohl bei eGay, da stimme ich zu. Alles über einen Kamm zu scheren war nicht meine Absicht, es war und ist eher auf die eintönige Sicht von Candy bezogen. Zitat: Benchmarks zeigen, dass der Core2Duo im Vergleich zum Athlon64 derzeit durch die Bank schneller ist - anwendungsunabhängig; es sind keine Meinungen.Zitat von CandyRed naja, viele sind aber der meinung das der athlon64 dem c2d überlegen is! ich denk mal das kommt auch immer ganz darauf an was man machen will, spielen oder eher mit anwendungen arbeiten.....garantieleistungen nicht übern händler beziehen!? dann warst du aber wohl immer bei schlechten händlern klar, du bekommt bei nem händler kein ersatzgerät, aber ein vernünftiger händler nimmt dir das defekte bauteil ab und kümmert sich um die garantieabwicklung! Und ja, Garantieleistungen sind ausschließlich Leistungen eines Herstellers, da hat ein Händler nix mit zu tun. Du sprichst hier wohl nur von Gewährleistungen. Ansonsten zeige mir mal (Versand)Händler, die explizit Garantie auf die von ihnen verkauften Waren gewähren. Ich kenne keinen einzigen und ich kenne viele teils auch sehr gute Händler... |
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@ king of bohmte: |
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Leg nen bissel mehr hin (durch den verkauf der alten teile) und hol dir folgendes: |
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Zitat: Das, was du hier so schreibst, ist so gesehen vollkommener Quatsch, denn du vermischst Gewährleistung und Garantie. Das "Phänomen", was du nennst, ist Inanspruchnahme von Gewährleistung und teils Kulanz, es ist in keinem Falle eine Garantieinanspruchname! Ich habe dir schon einmal gesagt: Garantie nimmt man direkt über den Hersteller in Anspruch, alle anderen Ansprüche, die man zur Beseitigung von Mängeln beim Händler durchsetzt, sind reine Gewährleistungsansprüche! Zudem gibt es gravierende Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung.Zitat von CandyRed also fährst du wieder zurück zum händler, der gibt dir im regelfall ( also wenn noch vorrätig ) ersatzsteine mit und kümmert sich selbst um die garantieabwicklung. anderes bsp: du kaufst dir dort einen tft, nach 3 wochen hat er pixelfehler, also das gerät zum händler gebracht und er kümmert sich um die garantieabwicklung. wenn du glück hast bekommst du sogar als leihgabe irgendeinen alten monitor mit um die zeit zu überbrücken. Es geht hier btw. auch nicht darum, was ein Händler mit einem Gerät machen könnte oder auch nicht, oder ist Fohes ein Händler, es geht um den Endverbraucher. Aber Gegenbeispiele zu deinen Beispielen: Geh mit dem TFT nach zwei Jahren zum Händler und poch auf Schadensbeseitigung bei einer entsprechenden Anzahl von Fehlern. Das wird er dir aus meiner Erfahrung heraus absagen. Selbiges versuch mal mit dem RAM. Bei einer gegebenen Garantie muss der Händler dir nach deiner These auch dann noch das Gerät ersetzen. Ich zweifel sehr stark daran. Auch ein gutes Beispiel: Man kaufe sich bei einem Händler, der seine Rechte und Pflichten kennt aber eher weniger kulant ist, aus dem Hause AMD zwei identische Prozessoren, jedoch einmal als tray-Version (nur die CPU) und einmal als boxed-Version (inkl. Kühler, Zertifikat). Nun geben beide Prozessoren nach etwas über einem Jahr ihren Geist auf. Die boxed-Version schickt man, wie in den Garantiebestimmungen der boxed-Version zu entnehmen, zu AMD und erhält eine wieder funktionierende CPU. Bei der tray-Variante bleibt nur der Gang zum Händler. Im Zweifel stößt man hier auf Granit, dank der Beweislastumkehr bleibt es dem User im Zweifel zu belegen, dass der Fehler bereits seit Verkauf der Ware vorhanden war - letzteres ist oftmals das letzte Lebenszeichen der Gewährleistung. Gravierender ist dieses Beispiel bei einem Defekt nach etwas über zwei Jahren. Während die tray-Variante, weil hier seitens des Herstellers keine Garantie übernommen wird, ohne jeglichen Gewährleistungsanspruch defekt liegen bleibt, wird die boxed-Variante wieder getauscht - dank der Garantie aus dem Hause AMD. Wenn du dem keinen Glauben schenkst, dann schau mal im BGB nach, ich glaube das waren §§437ff. Das ist das, was dir in jedem Falle gegeben wird und was du wohl verwischst. Garantie hingegen ist eine freiwillige, vertraglich zusätzlich explizit gegebene und gesetzlich nicht verankerte Verpflichtung eines Garanten gegenüber dem Verbraucher und sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung - somit in keinem Falle immer und überall vorhanden. Ich habe bisher bei keinem Händler, der so gesehen nicht zugleich Hersteller ist, bisher noch kein zweites Schreiben an die Hand bekommen, in dem explizit steht, dass er mir nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und der Beweislastumkehr ohne zu Murren oder zu diskutieren einen Schaden _kostenfrei_ beseitigt. Da frage ich mich nur, was der Händler / der Verbraucher macht, wenn es vom Hersteller, wie es mitunter die Regel geworden ist, auf das Gerät keinerlei Garantie mehr gibt Alles auf den Müll werfen? Mitunter Bankrott anmelden? Nach Beweislastumkehr die Instandsetzung vermeiden? Oder vielleicht alles unter den Tisch kehren und sich in fadenscheinigen Ausreden flüchten? |
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@ king of bohmte: |
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Bleibt mal locker....wollt doch keinen Streit anzetteln...ist doch Weihnachten... |
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Zitat: Ich halte auch nichts von übertakten und die Garantie ist futsch!
Zitat von Fohes Bleibt mal locker....wollt doch keinen Streit anzetteln...ist doch Weihnachten...Das mit dem übertakten is net schlecht, aber vefallen dann nicht sofort jegliche garantieansprüche? |
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