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Kommentare zum Artikel [Presse] Nicht alles ist bei Hitze im Auto erlaubt |
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Weiß nicht wo du diesen Artikel her hast...aber so ziehmlich alles was drin steht ist quatsch.
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finde ich genauso sinnlos diesen bericht wie der von den rückrufen |
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Da lob ich mir doch getönte Scheiben
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Ich habe mal gelesen das ein privates Auto wie eine private Wohnung gehandhabt wird und man dort alles machen darf, das nicht speziell in der StVO verboten ist (zB das telefonieren am Steuer). Theoretisch darf man auch nackt fahren... |
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Zitat:
Zitat von cherry
Denn: - Weder Sex während der Fahrt ist definiert verboten - Noch das Absolute Nacktfahren - Genauso wie das Ohnanieren oder Masturbieren etc Sag ich ja |
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Zitat:
Zitat von cherry Weiß nicht wo du diesen Artikel her hast...aber so ziehmlich alles was drin steht ist quatsch.
Denn: - Weder Sex während der Fahrt ist definiert verboten - Noch das Absolute Nacktfahren - Genauso wie das Ohnanieren oder Masturbieren etc Im Auto kannst du außer genau definierte sachen wie zb. Telefonieren während der fahrt etc machen solange und so oft du willst. Einzig wenn du aussteigst wirds haarig....da solltest du bekleidet sein und den Schniedel aus der Frau ziehen. Denn erst dann beginnt die "Erregung öffentlichen Ärgernisses"...Im Auto ist es wie in deiner Wohnung...privat zone...!! Auf den ersten Blick richtig, aber dennoch ist nicht alles was nicht ausdrücklich verboten ist erlaubt Zu den meisten Fällen die ihr für erlaubt haltet, gibt es Referenzurteile die das widerlegen. Dabei wird sich auf §1 Absatz 2 StVO berufen und der lautet: Zitat:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Also nochmal schnell zusammengefasst: - Weder Sex während der Fahrt ist definiert verboten = gefährdet - Noch das Absolute Nacktfahren = belästigt - Genauso wie das Ohnanieren oder Masturbieren etc = gefährdet Zumal wenn ihr durch eine unsichere Fahrweise beim Akt auffallt, also vergleichbar wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss, euch ähnliches zur lasst gelegt werden kann bis hin zum gefährlichen Eingriff in den Schritt ... ähm Straßenverkehr Und das ist sogar eine Straftat Und zack seid ihr verurteilt Also erst den Artikel lesen, dann denken, wenn im Kopf nichts zu finden ist, dann googeln und dann posten. Ich will damit jetzt nicht Cherry speziell an der Karren fahren, aber sein Thread war der erste der mit aufgefallen ist und daher habe ich mir den mal exemplarisch rausgegriffen. MfG Haiduk |
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Zitat:
Zitat von HAIDUK Zitat:
Zitat von cherry Weiß nicht wo du diesen Artikel her hast...aber so ziehmlich alles was drin steht ist quatsch.
Denn: - Weder Sex während der Fahrt ist definiert verboten - Noch das Absolute Nacktfahren - Genauso wie das Ohnanieren oder Masturbieren etc Im Auto kannst du außer genau definierte sachen wie zb. Telefonieren während der fahrt etc machen solange und so oft du willst. Einzig wenn du aussteigst wirds haarig....da solltest du bekleidet sein und den Schniedel aus der Frau ziehen. Denn erst dann beginnt die "Erregung öffentlichen Ärgernisses"...Im Auto ist es wie in deiner Wohnung...privat zone...!! Auf den ersten Blick richtig, aber dennoch ist nicht alles was nicht ausdrücklich verboten ist erlaubt Zu den meisten Fällen die ihr für erlaubt haltet, gibt es Referenzurteile die das widerlegen. Dabei wird sich auf §1 Absatz 2 StVO berufen und der lautet: Zitat:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Also nochmal schnell zusammengefasst: - Weder Sex während der Fahrt ist definiert verboten = gefährdet - Noch das Absolute Nacktfahren = belästigt - Genauso wie das Ohnanieren oder Masturbieren etc = gefährdet Zumal wenn ihr durch eine unsichere Fahrweise beim Akt auffallt, also vergleichbar wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss, euch ähnliches zur lasst gelegt werden kann bis hin zum gefährlichen Eingriff in den Schritt ... ähm Straßenverkehr Und das ist sogar eine Straftat Und zack seid ihr verurteilt Also erst den Artikel lesen, dann denken, wenn im Kopf nichts zu finden ist, dann googeln und dann posten. Ich will damit jetzt nicht Cherry speziell an der Karren fahren, aber sein Thread war der erste der mit aufgefallen ist und daher habe ich mir den mal exemplarisch rausgegriffen. MfG Haiduk ohne worte wieder mal michi . ok doch mit worten - du daten (crack) junky |
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Ist ja mal interessant...
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Daten hin oder her...frag ich mich warum es im TV schon soviele Beiträge gab in denen Eindeutig gesagt wurden war das Nacktfahren in Deutschland erlaubt ist |
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Eben, da haben das auch angebliche Anwälte erklärt. Wie so oft is das auslegungssache denke ich mal... |
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Kann Haiduk nur zustimmen und hinzuzufügen wäre da auch nichts weiter.
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Anwälte sind keine Gesetzgeber und sprechen auch kein Recht. Wenn zwei Parteien vor Gericht streiten, dann hat ein Anwalt mit seiner Meinung nachher wohl kein Recht gehabt und deshalb verloren
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Das der Unterschied zwischen "nicht verboten" und "Versicherung zahlt nicht" sehr klein ist wissen wir ja...
Zitat:
Zitat von FKK-Forum Um mal beim rechtlichen Teil (schließlich ist diese Anfrage im "Rechtsforum" gestellt worden und nicht im "Allgemein") zu bleiben:
Da in der StVO keinerlei Sonderregelung zur Bekleidung besteht (mit Ausnahme dessen, daß eine solche (vorhandene) die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen darf), handelt es sich in diesem Fall wieder um die alte Sache OWiG §118 und ist somit der Einschätzung der entscheidenden Personen unterstellt, ob ein grober Verstoß gegen die öffentliche Ordnung begangen wurde. Verkehrsrechtlich ist der Umstand "bekleidet/unbekleidet" zu ignorieren. |
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Nackt fahren ist definitiv erlaubt. Aber nicht Nackt ein oder Aussteigen! |
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