|
Zitat: Weil die Kosten für die Behandlung der schwereren Verletzungen teurer ist, als die der Verletzungen mit Airbag?Zitat von Dagobert_Berlin Zu 2) Warum sollte die Versicherung steigen ? Zitat: Toller Text.... wenn ich jetzt den Schalter im Fahrzeug umlege und den Beifahrerairbag deaktiviere, muss ich damit zum Tüv oder? Woher weiß ich ob ein Negativgutachten vorliegt?Zitat von Dagobert_Berlin Zu 1) Suche benutzt und hier im Forum gefunden:Alles über Airbags Inhalt/Kurztext: Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt. Ausführlicher Text: Die Verwendung von Reboard-Kindersitzen auf Beifahrersitzplätzen in Fahrzeugen, die mit Airbagsystemen ausgerüstet sind, ist nur zulässig, wenn der Airbag außer Funktion gesetzt ist. Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen. 1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt. Bei Gutachten im Sinne des § 19 (3) handelt es sich um Gutachten, die auch für Fahrzeugteile zum nachträglichen Einbau (z.B. Sonderlenkräder, Spoiler) erteilt werden. Das Verfahren ist in diesem Fall das gleiche, wie nach dem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen, für die ein entsprechendes Gutachten gefordert wird. Das heißt, grundsätzlich muß das „außer-Funktion-setzen“ des Airbags bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens durch den Sachveständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation abgenommen werden. Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim „außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen. Zitat: Dann müsste jeder Hersteller eine Bescheinigung vorlegen, die besagt, dass der Wagen ohne Airbag genauso sicher ist wie mit... Zitat von Dagobert_Berlin 2. Ausbau eines AirbagsEine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu § 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein. (Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19 Clearingstelle) QUELLE: http://www.pagenstecher.de/showtopi..threadid=139589 Das kann ich nicht glauben.... Welche Neufahrzeuge werden eigentlich noch ohne Airbag zugelassen? |
|
|
|
Irgendwie hat hier nur einer nicht ganz verstanden das der AIRBAG.... |
|
|