Lenkrad ohne Airbag? steigt die versicherung? eintragen lassen? - Seite 1

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  • | 17.09.2007 00:43

die Fragen hierzu:

1.bekommt man es eingetragen?

2.steigt die Versicherung?

Danke!


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    Strafzettelsammler


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  • | 17.09.2007 12:13

zu 1. es gibt sogenannte no-airbag kits von raid mit ABE bzw teilegutachten


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    Radkappenfetischist


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  • | 17.09.2007 13:00

Zu 2) Warum sollte die Versicherung steigen ?

Zu 1) Suche benutzt und hier im Forum gefunden:

Alles über Airbags

Inhalt/Kurztext:

Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.

Ausführlicher Text:

Die Verwendung von Reboard-Kindersitzen auf Beifahrersitzplätzen in Fahrzeugen, die mit Airbagsystemen ausgerüstet sind, ist nur zulässig, wenn der Airbag außer Funktion gesetzt ist.

Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags

Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.

Bei Gutachten im Sinne des § 19 (3) handelt es sich um Gutachten, die auch für Fahrzeugteile zum nachträglichen Einbau (z.B. Sonderlenkräder, Spoiler) erteilt werden. Das Verfahren ist in diesem Fall das gleiche, wie nach dem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen, für die ein entsprechendes Gutachten gefordert wird. Das heißt, grundsätzlich muß das „außer-Funktion-setzen“ des Airbags bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens durch den Sachveständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation abgenommen werden.

Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim „außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen.

2. Ausbau eines Airbags

Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.

Dieser Stellungnahme der Clearingstelle liegen folgende Überlegungen zugrunde.

Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben.

Eine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu § 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.

Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE zum Erlöschen.

Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des Lenkrades.

Haftungsrechtliche Folgen wurden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.

Die Fahrzeughersteller lassen Arbeiten an Airbagsystemen nur von den von ihnen autorisierten Fachwerkstätten zu. Eine Zusatzkennzeichnung mit dem Hinweis auf die Funktionsunfähigkeit wird ebenfalls gefordert.

Unabhängig vom Erlöschen der BE wird den Kunden empfohlen, in jedem Falle einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.

(Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19 Clearingstelle)

QUELLE: http://www.pagenstecher.de/showtopi..threadid=139589

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  • | 17.09.2007 14:41

@Dagobert berlin
Das ist echt mal nen Konkreter Text :D Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann ich sowohl fahrer wie auch beifahrer Airbag ausbauen und kpl. entfernen ohne das ich in der Versicherung steigen würde .

Was ergo heissen würde, da es meinen Seat auch ohne Airbags gab ich diese entfernen könnte und lediglich zu einem AAS fahren müsste der dieses Austrägt :D da die BE nicht erlischt wenn ich die kpl. Systeme entferne.

Da meine Gurtkraftbegrenzer Mechanisch arbeiten würde sich der Insassenschutz nicht verändern.
Edit:
Verwertungsnachweis und Bestätigung des Ausbaus kann ich mir in dem Fall ja selber schreiben da ich nunmal eine werkstatt angemeldet habe

Hab ich das jetzt richtig verstanden ???


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  • | 17.09.2007 14:58

Also ich hab mein Airbag komplett entfernen lassen. Zur Eintragung brauchst du den Verwertungsnachweis des alten Airbags (gibt's z.B. bei Autoverwertungen) und eine Bestätigung der Werkstatt über den korrekten Ausbau des Systems.
Dann kam bei mir ein Sportlenkrad rein und mit damit und mit den Unterlagen bin ich dann zu einem aaS gefahren.
Eingetragen und keinen Cent mehr Versicherung.


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  • | 17.09.2007 15:30

Zitat:
Zitat von Seatquäler
@Dagobert berlin
Das ist echt mal nen Konkreter Text :D Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann ich sowohl fahrer wie auch beifahrer Airbag ausbauen und kpl. entfernen ohne das ich in der Versicherung steigen würde .da die BE nicht erlischt wenn ich die kpl. Systeme entferne.
Hab ich das jetzt richtig verstanden ???
Hast du! und lass dir keine anderen märchen erzählen.


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  • | 23.09.2007 12:45

eine Frage noch:

Wenn ich jetzt ein LEnkrad z.B. von MOMO verbauen will. Wogibts dann die passende Nabe für den A3 8L und gibts von MOMO dann auch diesen Adapter oder kann ich dann auch den von Raid nehmen? oder muss alles von Raid sein? und muss ich mein altes Lenkrad dann verkaufen an den Schrotti um den Verwertungsnachweis zu bekommen oder wie ist das gemeint?

ja weil irgendwie kotzt mich der Original Audi Knochen langsam an....

MfG Juwe!


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  • | 23.09.2007 13:27

Es gibt von Raid eine sog. Multihole Nabe die im Doppellochkreis gebohrt ist damit kannst du alle erdenklichen Lenkräder anbauen....(hab ich bei mir im 3er verbaut +MOMO Millenium) dann wird einfach noch der Wiederstand zwischen den org. Airbagstecker gelötet bzw. gesteckt und fertig. Du musst dein altes Lenkrad nicht verkaufen warum auch es gehört dir...du brauchst lediglich eine Anbáubestätigung von einer Werkstatt


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    Happymeal-Esser


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  • | 24.09.2007 02:38

Die Frage ist auch ob für das KFZ die STVZO oder schon EU Regeln gelten.

Im Grunde darf nur einer das Fehlen eines Airbags befürworten und das ist der Hersteller des Fahrzeuges.


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  • | 24.09.2007 08:53

Zitat:
Zitat von garett
Es gibt von Raid eine sog. Multihole Nabe die im Doppellochkreis gebohrt ist damit kannst du alle erdenklichen Lenkräder anbauen....(hab ich bei mir im 3er verbaut +MOMO Millenium) dann wird einfach noch der Wiederstand zwischen den org. Airbagstecker gelötet bzw. gesteckt und fertig. Du musst dein altes Lenkrad nicht verkaufen warum auch es gehört dir...du brauchst lediglich eine Anbáubestätigung von einer Werkstatt
Völliger Blödsinn !
Wie du aus dem kopierten Text weiter vorn herauslesen kannst ist die einzigeste legale Variante der KOMPLETTAUSBAU.
Zweitens DARFST du dein Lenkrad garnicht verkaufen. Das wäre Handel mit Sprengstoff und ist nur Leuten mit des jeweiligen Genehmigung gestattet.
Drittens MUSST du den Airbag loswerden. Das Lagern bei dir im Wohnzimmerschrank oder sonst wo ist auch verboten ! Ebenfalls laut Sprengstoffgesetz.
Und zu guter letzt muß der Airbag gezündet werden. Das darf nur von jemanden gemacht werden der einen Sprengstoffschein hat, also z.B. Autoverwertungen, Feuerwehr, o.ä.


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  • | 24.09.2007 15:54

Zitat:
Zitat von Dagobert_Berlin
Zitat:
Zitat von garett
Es gibt von Raid eine sog. Multihole Nabe die im Doppellochkreis gebohrt ist damit kannst du alle erdenklichen Lenkräder anbauen....(hab ich bei mir im 3er verbaut +MOMO Millenium) dann wird einfach noch der Wiederstand zwischen den org. Airbagstecker gelötet bzw. gesteckt und fertig. Du musst dein altes Lenkrad nicht verkaufen warum auch es gehört dir...du brauchst lediglich eine Anbáubestätigung von einer Werkstatt
Völliger Blödsinn !
Wie du aus dem kopierten Text weiter vorn herauslesen kannst ist die einzigeste legale Variante der KOMPLETTAUSBAU.
Zweitens DARFST du dein Lenkrad garnicht verkaufen. Das wäre Handel mit Sprengstoff und ist nur Leuten mit des jeweiligen Genehmigung gestattet.
Drittens MUSST du den Airbag loswerden. Das Lagern bei dir im Wohnzimmerschrank oder sonst wo ist auch verboten ! Ebenfalls laut Sprengstoffgesetz.
Und zu guter letzt muß der Airbag gezündet werden. Das darf nur von jemanden gemacht werden der einen Sprengstoffschein hat, also z.B. Autoverwertungen, Feuerwehr, o.ä.
1.öhhm wenn ich ein Sportlenkrad ohne Airbag einbaue verschwindet das Orginal selbstvertsändlich vollständig...wie auch sonst...:034:rolleyes:und dann kommt ein Wiedertstand in die Airbagschleife das die Kontrolleuchte ausbleibt...nicht mehr und nicht weniger guck doch einfach mal bei Raid....:oah:
2.Mein Orginales hab ich sicherlich verkauft und zwar an jemand der eins brauchte weil seins ausgelöst hatte un das Auto wieder aufgebaut wurde...
:rolleyes:meinste es hat jeder das Geld en neues zu kaufen um en Unfaller wieder fit zu machen...


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    Radkappenfetischist


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  • | 24.09.2007 19:38

Ich hab nur mal allein die ebay-AGBs kopiert:

Zitat:
Explosionsgefährliche Gegenstände, Chemikalien und andere gesundheitsschädliche Stoffe

Chemikalien und gesundheitsschädliche Stoffe
Es ist verboten, radioaktive Stoffe, Giftstoffe, Explosivstoffe und andere gesundheitsschädliche Chemikalien bei eBay anzubieten. Ebenso ist es verboten, Chemikalien anzubieten, die zur Herstellung explosiver oder anderer gesundheitsschädlicher Stoffe geeignet und bestimmt sind.

Pyrotechnik
Es ist verboten, bei eBay Feuerwerkskörper der Klassen II, III und IV sowie pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke (Klasse T1 und T2) anzubieten. Ausnahme: Bei eBay Deutschland dürfen Austauschlenkräder und Autotüren mit eingebautem Airbagmodul und ausbaufähige Sitze für Pkw und Kleinbusse mit Airbagmodul angeboten werden.
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen

Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

Verlust des PowerSeller-Status

[B]Beispiele für unzulässige Artikel:[/B]

Kleinfeuerwerk (Silvesterraketen, Fontänen, Chinaböller, Kanonenschläge)

Mittel- und Großfeuerwerk

[B]nicht eingebaute Airbag- und Gurtstraffereinheiten sowie Gasgeneratoren für Airbags und ausgelöste Airbags[/B]

Bühnenfeuerwerk

Notsignale

Es ist erlaubt, bei eBay jugendfreies Ganzjahresfeuerwerk (Kleinstfeuerwerk, Klasse I) anzubieten.

Beispiele:

Wunderkerzen

Knallerbsen

Tischfeuerwerk

Motorenöle und Treibstoffe

4-Takt-Motorenöle dürfen nur dann bei eBay angeboten werden, wenn der Anbieter über eine Annahmestelle für Altöl verfügt und dies auch in der Artikelbeschreibung angegeben wird. Treibstoffe dürfen bei eBay überhaupt nicht angeboten werden.
Und ob du das nun bei ebay verkaufst oder sonst wo ist ja egal...


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  • | 24.09.2007 19:53

du verstehst es irgendwie nicht oder...mein Kumpel fährt ein GTI,der Airbag war ausgelöst...selbstverständlich bekommt er meinen...wen interessiert denn das?! bist du irgendwie komisch?
ps. es macht tierisch spass mal son Sack zu zünden aufn Hof;) Tüte Mehl drauflegen fertig...:D was glaubst was das is...meinste der hat ne Wirkung wie ne stange C4 oda wie....:rolleyes:;)


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  • | 24.09.2007 20:04

Zitat:
Zitat von garett
ps. es macht tierisch spass mal son Sack zu zünden aufn Hof;) Tüte Mehl drauflegen fertig.
Du guckst zuviel Ludolfs :D. Die machen das auch immer ;)


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  • | 24.09.2007 22:44

Zitat:
Zitat von KalleMinogue
Zitat:
Zitat von garett
ps. es macht tierisch spass mal son Sack zu zünden aufn Hof;) Tüte Mehl drauflegen fertig.
Du guckst zuviel Ludolfs :D. Die machen das auch immer ;)
Wenn du´s genau wissen willst dadurch bin erst auf die schöne Idee gekommen....:D

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