kurze Kennzeichen - Seite 4

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  • | 19.04.2008 11:46

Ich glaube es war der §30 STVZO, wo drin steht, daß ein Kennzeichen nicht größer sein darf, als die serienmäßige Halterung es vorsieht.
Bei meinem Nexia ist vorn serienmäßig eine Erhebung in der Stoßstange, sodaß ein 28er Kennzeichen eigendlich vergeben werden muß. Tja, als ich da war wollte er mir ein 46er geben, aber hab dann mal kurz auf den § hingewiesen und schon stand ein 28er zur Debatte. :015
Nur leider wollte er mir kein Leichtkraftrad-Kennzeichen geben, das einigste war ein 25er Motorrad-Kennzeichen. Mehr ging bei dem Typen nicht.

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  • | 14.07.2009 02:12

Sorry für das Ausgraben dieses alten Treads, aber mir sind noch ein paar Sachen unklar:

Habe ich es richtig verstanden, dass man für ein kurzes Kennzeichen einen Beweis für die (zu) kurze Kennzeichenmulde vorlegen muss?
-> Also praktisch die Heckklappenaussparung so verkleinern dass nur noch eine bestimmte Kennzeichengröße passt, das ganze vom TÜV abnehmen lassen und die Abnahme vom TÜV bei der Zulassungsstelle vorlegen?
Wenn es so ist, habe ich nach dem Umbau dann definitiv gute Chancen bzw. das Recht auf ein "KRad-Kennzeichen" (XX-XX X - Zwei Buchstaben, Eine Zahl)?

Habe in meinem Kreis schon ein Fahrzeug gesehen welches so eine Kombi hat - In Verbindung mit verkleinerter Kennzeichenaussparung.

Wie kann ich an ein solches Kennzeichen kommen wenn das Fahrzeug nicht baulich verändert wird? -> Wäre mir am liebsten, da diese extreme Kürzung meiner Kennzeichenmulde mir optisch nicht gefallen würde.

-> Ich hätte hier die (Schnaps-?)Idee, der Person bei der Zulassungsstelle, die die Nummer ausstellt zu bestechen/ zu belabern damit ich meine gewünschte Kombination bekomme (XX-XX X - Zwei Buchstaben, eine Zahl)...
Gesetz dem Fall es würde klappen wäre ja die nächste Hürde der Schildermacher, dann die Person die die Siegel klebt und auf der Straße dann die Polizei. Kann es passieren, dass alles dann für die Katz war und ich mir am Ende neue Schilder machen lassen muss?

Im Moment habe ich ein Kenzeichen mit 460mm Länge, welches auch schon kürzer als die Serienkennzeichen mit 520mm ist in Kombination mit XX-XX XX - Landkreis, Zwei Zahlen, zwei Buchstaben.
Das war weder beim Schildermacher, noch beim Siegelkleber ein Problem.
Wenn ich aber statt zwei Zahlen nur eine bekommen würde wäre mir natürlich auch ein schmaleres Blech lieber, da die Abstände bei meinem jetzigen Kennzeichen schon recht groß sind.
Wäre ein 40er mit der von mir gewünschten Zahlen/ Buchstabenkombi ohne Probleme beim Schildermacher/ auf der Straße in einer Polizeikontrolle möglich? -> Also alles LEGAL.
(Kann auch schmaler oder etwas breiter sein, Hauptsache unter 46cm)

Was ist denn überhaupt die kleinste zugelassene Schilderbreite heutzutage? Im Gesetz ist ja nur geregelt wie hoch und wo die Schilder hängen sollen oder gibt es auch für die Längen Regelungen?

Also, die Sache mit den kurzen Kennzeichen ist von Zulassingsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich ... in meinem Hachbarlandkreis Nienburg sind sogar für normale PKW Kennzeichen wie NI- I 1 möglich, während in unserem Landkreis in der Regel nur Schilder mit min. 6 Zeichen vergeben werden (DH- U 669)
Andere (kürzere) Schilder werden nur an Sonderfahrzeuge und Krads vergeben ...

Und die Sache mit dem Bestechen vergiss mal bitte gaaaaaaanz schnell wieder


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  • | 14.07.2009 09:28

Habe selbst vor Jahren an meinem damaligen Pontiac Transsport (US-Import) sowohl vorne als auch hinten Motorrad-Kennzeichen gehabt, da in die originale Mulde am Heck ums Verrecken nichts anderes passen wollte: HF-M 7.
Da sich die Jungs an der Zulassungsstelle damals nicht einig werden konnten, was machbar ist, kam der damalige Leiter persönlich raus und hat mit gemessen und mit Zahlen und Buchstaben jongliert, bis es genau aufging :D
Da das gute Stück im Kühlerbereich eine Art BMW-Niere hatte, wäre eine mittige Montage nicht möglich, ohne selbigen Kühler dicht zu machen, also wurde mir die Montage eines Motorradkennzeichens vorne links genehmigt :applaus:


Zuletzt geändert 14.07.2009 09:31 von Red-XM. Insgesamt 1 mal.

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  • | 15.07.2009 01:58

Zitat:
Zitat von Ascona-B-Cabrio

Andere (kürzere) Schilder werden nur an Sonderfahrzeuge und Krads vergeben ...

Also habe ich es richtig verstanden, dass die Buchstabenkombi eher Glücks- bzw. Verhandlungsache ist? (bzw. Landkreisabhängig)

Und dass die Länge des Schildes für Sonderfahrzeuge - also z.B. umgebaute Heckklappe, Amis, Krad - reserviert ist?
-> Dann könnte ich eine Länge unter 460mm also abhaken?



Zitat:
Zitat von Ascona-B-Cabrio
Und die Sache mit dem Bestechen vergiss mal bitte gaaaaaaanz schnell wieder

Selbstverständlich besteche ich nur mit meinem Charme! :D


@ RedXM:
Der von Dir geschilderte Fall bezieht sich ja auf ein US Fahrzeug, wo sich das Nummernschild nicht anders anbringen ließ.
Ich möchte das kürzere Kennzeichen ja für einen janz normalen Golf 2 (deutsches Fabrikat ohne Umbauten). ;)


Zuletzt geändert 15.07.2009 02:02 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 07.08.2009 01:25

Hallo!
Also bei uns in Siegen ist es eigentlich überhaupt kein Problem ein kurzes Kennzeichen zu ergattern ;-) Ich könnte an meinem Auto (1er Bmw) auch ein 6 stelliges Kennzeichen fahren...Also z.B. SI-MR5555. Dagegen hab ich ein Relativ kleines Kennzeichen bekommen! SI-MR1... Mein Vater fährt an seinem Bmw z4 sogar ein noch kleineres... Er hat SI-R1!

Ich weiss nicht was ihr habt ;-)


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  • | 09.08.2010 11:26

Zitat:
MarvR

Hast du meine PN nicht bekommen???

Hey, wenn du links auf den Usernamen (MarvR)klickst, siehst du, daß er sich am 07.08. letzten Jahres registriert hat und das auch gleichzeitig sein letzter Besuch hier war, ich denke nicht, daß er deine PM lesen wird.


Zuletzt geändert 05.01.2012 18:14 von dp303. Insgesamt 1 mal.


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  • | 09.08.2010 11:36

Zitat:

H-J 1



In deinem Alter solltest du wissen das du das mit Sicherheit nicht bekommen wirst !!! :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:


:hut:


Zuletzt geändert 05.01.2012 18:13 von dp303. Insgesamt 1 mal.

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