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wie sind die freunde eigentlich bei euch .... megakrass und jedem fitzelchen auf der spur und auf der suche oder eher passiv und nur rausziehen von extremfaellen ... nur mal so frei in den raum gefragt |
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@Sixappeal |
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*mal den thread wieder nach oben schubs* |
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kurzzeitkennzeichen sind nur für ein fahrzeug gültig! bekommst nur einen schein mit, in dem mußt du die fahrgestellnummer und sämtlilche daten eintragen, so wird extra vermieden das man mit mehreren fahrzeugen fährt! |
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Danke für die Antwort! |
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Um hier mal was klarzustellen: Zitat: Das heißt, nicht einfach draußen mit rumfahren zur Arbeit oder sowas.Kurzzeitkennzeichen Zum 01. Mai 1998 ist die 27. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBL I S. 441 ff.) in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wurde u. a. das sog. Kurzzeitkennzeichen eingeführt, das seit 01. Mai 1998 zur einmaligen Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ausgegeben wird. Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt mithin bei einmaliger Verwendung das rote Kennzeichen. Das rote Kennzeichen existiert als sog. Händlerkennzeichen zur mehrmaligen Verwendung weiter. Das Kurzzeitkennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage ab Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite sichtbar gemacht, und zwar durch 3 untereinander geschriebene Zahlen. Beispiel: 20 05 00 Dies bedeutet, daß der Ablauftag hier der 20. Mai 2000 ist. Für den Benutzer ist das Verfahren einfacher, als beim ehemaligen roten Kennzeichen, da daß Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an die ausgebende Zulassungsstelle zurückgegeben werden muß. Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 EUR erhoben; hinzu kommen 6 bis 8 EUR für ein Schilderpaar. Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte erforderlich. Diese kann zum Beispiel über die ADAC-Geschäftsstelle bezogen werden. Zum Thema Kennzeichen hinter der Scheibe sagt der Bußgeldkatalog: 228 Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50 € 1 Pkt. |
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Hallo, |
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nein, du darfst meines wissens trotz nicht eingetragener sachen die kurzzeitkennzeichen dafür nutzen! |
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Okay danke dir!! |
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