kurzzeitkennzeichen - Seite 2

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  • | 17.03.2003 14:46

wie sind die freunde eigentlich bei euch .... megakrass und jedem fitzelchen auf der spur und auf der suche oder eher passiv und nur rausziehen von extremfaellen ... nur mal so frei in den raum gefragt


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  • | 17.03.2003 22:48

@Sixappeal

Es gibt solche und solche.

Aber im Allgemeinen ist Osnabrück ein sehr heisses Pfalster. Gerade an der Page.

Wenn Du Freitags mit nem aufmachten Auto kommst, dann stehen die Chancen nicht schlecht dass Du auch mal die Kelle kriegst.

Gerade wenn Du irgendwie auffällst.


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  • | 25.07.2006 00:08

*mal den thread wieder nach oben schubs*

Kann ich ein KZ-Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden? Ich würde mir gerne n paar Oldtimer ranholen, ist nur unheimlich unpraktisch dann für jeden n eigenes zu besorgen.


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  • | 25.07.2006 07:19

kurzzeitkennzeichen sind nur für ein fahrzeug gültig! bekommst nur einen schein mit, in dem mußt du die fahrgestellnummer und sämtlilche daten eintragen, so wird extra vermieden das man mit mehreren fahrzeugen fährt!


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  • | 25.07.2006 10:07

Danke für die Antwort!
Gibt dann trotzdem Möglichkeiten mit mehreren Fahrzeugen mit dem einen Kennzeichen zu fahren, z.B. eben mehrere Karten bei der Versicherung erwerben? Oder ist das gänzlich Illegal?


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  • | 26.07.2006 01:28

Um hier mal was klarzustellen:

Zitat:
Kurzzeitkennzeichen
Zum 01. Mai 1998 ist die 27. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBL I S. 441 ff.) in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wurde u. a. das sog. Kurzzeitkennzeichen eingeführt, das seit 01. Mai 1998 zur einmaligen Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ausgegeben wird. Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt mithin bei einmaliger Verwendung das rote Kennzeichen. Das rote Kennzeichen existiert als sog. Händlerkennzeichen zur mehrmaligen Verwendung weiter.

Das Kurzzeitkennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage ab Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite sichtbar gemacht, und zwar durch 3 untereinander geschriebene Zahlen.

Beispiel:
20
05
00

Dies bedeutet, daß der Ablauftag hier der 20. Mai 2000 ist.
Für den Benutzer ist das Verfahren einfacher, als beim ehemaligen roten Kennzeichen, da daß Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an die ausgebende Zulassungsstelle zurückgegeben werden muß. Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 EUR erhoben; hinzu kommen 6 bis 8 EUR für ein Schilderpaar. Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte erforderlich. Diese kann zum Beispiel über die ADAC-Geschäftsstelle bezogen werden.
Das heißt, nicht einfach draußen mit rumfahren zur Arbeit oder sowas.

Zum Thema Kennzeichen hinter der Scheibe sagt der Bußgeldkatalog: 228 Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50 €
1 Pkt.


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  • | 15.08.2006 20:36

Hallo,

ich habe mir letzte Woche ein Auto gekauft dieses steht 120km von meinem Wohnort entfernt und ich muss es ja schließlich irgendwie zu mir hinbekommen!! Das Fahrzeug ist bereits abgemeldet und hat ein NICHT EINGETRAGENES Fahrwerk und einen NICHT EINGETRAGEN Auspuff sowie einen NICHT EINGETRAGENEN Sportluftfilter!!
Nun ist meine Frage:
- Darf ich das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren obwohl es kein Tüv und nicht eingetragene Teile hat??
- Oder muss ich mir rote Nummern von irgendeinem Autohändler ausleihen??
- Oder gar nichts von beiden und mir irgendwie n Anhänger zum Autotransport besorgen??

Danke in Voraus auf eure Antworten!!


Mfg,
menneracer


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  • | 15.08.2006 20:39

nein, du darfst meines wissens trotz nicht eingetragener sachen die kurzzeitkennzeichen dafür nutzen!

wichtig bei kurzzeitkennzeichen is immer nur das das fahrzeug verkejrssicher ist, sprich bremsen, beleuchtung u.s.w. müssen in ordnung sein!


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  • | 15.08.2006 20:59

Okay danke dir!!

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