Dürfen die das ??? - Seite 4

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  • | 18.02.2009 15:25

klar ist ja verständlich aber sowas wirft natürich auch fragen auf wie diese ne.

  • McClane
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  • | 18.02.2009 15:27

SOnderrechte könnte ich jederzeit in Anspruch nehmen, die sind personengebunden bei uns (also auch mit meinem Privat-Pkw).

Blaulichtfahrten KÖNNEN angeordnet werden, Du kannst sie auch in Anspruch nehmen, wenn Du selbst meinst, es sei erforderlich.

Grundsätzlich können wir nach eigenem Ermessen Sonderechte in Anspruch nehmen.


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  • | 18.02.2009 15:27

Zitat:
Zitat von McClane
Zitat:
Zitat von xytobiyx
Zitat:
Zitat von McClane
Doch, dürfen die.
Was´n quatsch, die dürfen ihr Blaulicht nur im Einsatz oder zur Gefahrenabwehr einschalten und nicht um schneller über ne Kreutzung zu kommen.
Ich weiß zwar, dass es Perlen vor die Säue sind, aber gut:

Du hast von polizeilichen Befugnissen (wie die meisten anderen User hier) soviel Ahnung wie 'ne Kuh vom Radfahren.

1. Ist die Polizei keinem von euch Rechenschaft darüber schuldig, wann sie wo unter welchen Umständen Sonder - und/oder Wegerechte in Anspruch nimmt.
[...]
Mmmmmmh das klingt aber nicht sehr rechtsstaatlich, Sprichwort "checks and balances" ;)

Habs auch schon oft genug erlebt dass die Grünen ihr Blaulicht misbraucht haben, bestes Beispiel:
Wir sind im Sommer nachts noch mitm Cabrio zum Burger King gefahren über die Autobahn, auf der linken Spur, auf einmal geht hinter uns das Blaulicht und der Lautsprecher an "Polizei, bitte fahren sie auf die Rechte Spur", dann sind die vorbei und was war? Beim BK ham se im Drive in vor uns gestanden :004
Und mir kann keiner erzählen, dass der schnellste weg mit Blaulicht an der Burger Theke vorbeiführt, also nix mit "hat sich grad erledigt".
Mal abgesehen davon, dass ich von nem Bekannten der Polizist ist, weiß dass es bei denen so zu geht, Polizisten sind halt auch nur Menschen, aber manchmal sollten sie vllt. ein bißchen mehr nachdenken.


Zuletzt geändert 18.02.2009 15:30 von campino89. Insgesamt 1 mal.

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  • | 18.02.2009 15:29

Ich habe nie behauptet, dass es schwarze Schafe nicht gibt - wenn es tatsächlich die Selben waren.
Checks and Balances schön und gut, aber hier sind klare Grenzen zu dem, was der Bürger erfahren kann darf und soll.

Ich wehre mich aber dagegen, dass, wie ich schon mehrfach betonte, grundsätzlich immer alles hinterfragt wird, was nicht zu hinterfragen ist :) .


Zuletzt geändert 18.02.2009 15:30 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 18.02.2009 15:32

Das ist doch aber eine typische Schutzbehauptung "auf Verdacht" "hat dich nicht zu interessieren" "tu was wir sagen"... Wer schonmal öfter beim Fußball war kennt das doch, da kriegt man schon manchmal das Gefühl das keiner genau weiß, was und warum er es tut.

€dit: Ja waren die selben, wir sind ja quasi direkt hinterher...


Zuletzt geändert 18.02.2009 15:32 von campino89. Insgesamt 1 mal.


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  • | 18.02.2009 15:33

Alles klar, aber ihr müßt euch denn für eine Blaufahrt nicht später eventuell rechtfertigen, wenn es wegen dieser Fahrt zu einem VU anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist?
Man sollte den Leuten hier mal erklären was das Sonderrecht überhaupt heißt, ich denke die meißten werden doch überrascht sein weil das Recht wovon man ja Gebrauch macht um die Roten Ampeln zu überfahren ja das Wegerecht ist ;-).

PS:Bin selbst im RD tätig, und kenne den Unterschied.

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  • | 18.02.2009 16:06

Oh, oh...
Sonderrechte befreien von den Regeln der StVO, also auch von § 37 StVO --> rote Ampeln. Dafür benötige ich keine Wegerechte --> Blaulicht.

Sollte ich einen VU verursachen, bin ich, wenn der Unfall vermeidbar war und ich ihn schuldhaft oder fahrlässig verursacht habe, zur Rechenschaft und auch ggfs in Regreß genommen.


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  • | 18.02.2009 16:08

wegerechte waren doch z.b falsch rum in einbahnstraßen und so weiter ne


Zuletzt geändert 18.02.2009 16:09 von noldinho. Insgesamt 1 mal.

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  • | 18.02.2009 16:20

Sonderrechte befreien von allen Regeln der StVO :D .
Allerdings nur unter den Voraussetzungen des § 35 StVO.


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  • | 18.02.2009 16:22

Nein Wegerecht schreibt den anderen Verkehrsteilnehmern vor Platz zu schaffen.Wenn du Sonderrecht hast, darfst du z.b. falschrum Einbahnstraßen befahren, schneller fahren als erlaubt und z.B. Parken wo es nicht erlaubt ist.
McClane du hast Recht, habe mich da vertan... mein Fehler.


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  • | 18.02.2009 16:27

Zitat:
Zitat von laguna driver
Nein Wegerecht schreibt den anderen Verkehrsteilnehmern vor Platz zu schaffen.Wenn du Sonderrecht hast, darfst du z.b. falschrum Einbahnstraßen befahren, schneller fahren als erlaubt und z.B. Parken wo es nicht erlaubt ist.
McClane du hast Recht, habe mich da vertan... mein Fehler.


ok oder so rum aber irgendwas war da


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  • | 18.02.2009 17:24

OK, typischer "Ich schlag pauschal jeden Fussballfan Bulle" (ist ja eh jeder ein Hooligan)
Nein Danke, mit solchen möchte ich mich nicht auseinandersetzen


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  • | 18.02.2009 17:32

Zitat:
Zitat von xytobiyx
OK, typischer "Ich schlag pauschal jeden Fussballfan Bulle" (ist ja eh jeder ein Hooligan)
Nein Danke, mit solchen möchte ich mich nicht auseinandersetzen


es kommt immer drauf an wie du dich der rennleitung gegenüber stellst. bist du freundlich sind die es auch. (ausnahmen bestätigen die regel)
und das ist egal ob das beim fußball oder mit deinem auto ist


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  • | 18.02.2009 17:49

Zitat:
Zitat von noldinho
Zitat:
Zitat von xytobiyx
OK, typischer "Ich schlag pauschal jeden Fussballfan Bulle" (ist ja eh jeder ein Hooligan)
Nein Danke, mit solchen möchte ich mich nicht auseinandersetzen


es kommt immer drauf an wie du dich der rennleitung gegenüber stellst. bist du freundlich sind die es auch. (ausnahmen bestätigen die regel)
und das ist egal ob das beim fußball oder mit deinem auto ist

Dann fahr mal regelmäßig zu Auswärtsspielen, dann bist du mit Kapuzenpulli gleichzeitig Verbrecher, und glaub mir, ich bin noch nie von mir aus pampig o.ä. auf einen Polizisten zugegangen.

Hier mal ein netter Bericht

und nu BTT

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  • | 18.02.2009 22:26

Zitat:
Zitat von xytobiyx
Zitat:
Zitat von noldinho
Zitat:
Zitat von xytobiyx
OK, typischer "Ich schlag pauschal jeden Fussballfan Bulle" (ist ja eh jeder ein Hooligan)
Nein Danke, mit solchen möchte ich mich nicht auseinandersetzen


es kommt immer drauf an wie du dich der rennleitung gegenüber stellst. bist du freundlich sind die es auch. (ausnahmen bestätigen die regel)
und das ist egal ob das beim fußball oder mit deinem auto ist

Dann fahr mal regelmäßig zu Auswärtsspielen, dann bist du mit Kapuzenpulli gleichzeitig Verbrecher, und glaub mir, ich bin noch nie von mir aus pampig o.ä. auf einen Polizisten zugegangen.

Hier mal ein netter Bericht

und nu BTT
Hoffnungslos. Daher geb ich bei Dir auch auf. Schwachkopfargumente (um es so zu sagen, dass Du es verstehst).

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