Dürfen die das ??? - Seite 3

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  • Nickpage von straubinger anzeigen straubinger



    Pagen-Freak


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  • | 02.03.2003 19:09

§ 35 Sonderrechte

die Polizei darf Sonderrechte in Anspruch nehmen,wenn höchste Eile geboten ist!
Blitzerautos auf dem Gehweg und so!!!!!!!


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    Ameisenkiller


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  • | 02.03.2003 19:30

Zitat:
straubinger postete
§ 35 Sonderrechte

die Polizei darf Sonderrechte in Anspruch nehmen,wenn höchste Eile geboten ist!
Blitzerautos auf dem Gehweg und so!!!!!!!
STOP!! :) Erkläre mal bitte was Du mit Blitzerautos auf dem Gehweg und so meinst. :frage: Das verstehe ich nicht so ganz. Aber danke für die Ergänzung des Paragraphen. Also Feuerwehr und die anderen Rettungsdienste MÜSSEN die Erlaubnis, bzw. die Anordnung für die Einsatz-Zeichen von der Leitstelle haben. "Normalerweise". So sollte es sein.
Aber demnach darf die POLIZEI grundsätzlich MIT Einsatz-Zeichen fahren, wenn ich das richtig verstanden habe....? Also auch um "POMMES-ROT-WEISS" zu holen....??? :rolleyes: DAS wäre mir neu. Denn sowas habe ich schon selber mitbekommen. Ansonsten verweise ich nochmal auf meinen letzten Post hier. Und zwar auf den EDIT! Ist ja nur eine Vermutung in diesem Edit, aber wäre plausibel.

  • McClane
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  • McClane
    Gast
  • | 18.02.2009 09:09

...oder wenn das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Ist zwar ein altes Thema, aber ich wollte die geballte Unwissenheit hier mit etwas Licht am Ausgang des Tunnels erhellen.


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  • | 18.02.2009 10:13

Leichenschänder :D

  • McClane
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  • | 18.02.2009 13:12

Jo :D :D ! Da steh ich zu :rofl: .


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  • | 18.02.2009 13:22

letztendlich machen die doch was sie wollen. hab das auch schon einige male mitbekommen das die vor der kreuzung ihre randaleleuchte an und hinter der kreuzung wieder aus.
aber sie dürfen es eigentlich nich. aber wer soll das nachweisen das die das gemacht haben und nichts gewesen ist. geht nich.

  • McClane
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  • | 18.02.2009 14:00

Doch, dürfen die.


  • Nickpage von xytobiyx anzeigen xytobiyx






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  • | 18.02.2009 14:04

Zitat:
Zitat von McClane
Doch, dürfen die.
Was´n quatsch, die dürfen ihr Blaulicht nur im Einsatz oder zur Gefahrenabwehr einschalten und nicht um schneller über ne Kreutzung zu kommen.


  • Nickpage von rs-turbo-s1 anzeigen rs-turbo-s1

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  • | 18.02.2009 14:12

Zitat:
Zitat von xytobiyx
Zitat:
Zitat von McClane
Doch, dürfen die.
Was´n quatsch, die dürfen ihr Blaulicht nur im Einsatz oder zur Gefahrenabwehr einschalten und nicht um schneller über ne Kreutzung zu kommen.

genau richtig .


  • Nickpage von ChrisCross anzeigen ChrisCross



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    Führerscheinfälscher


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  • | 18.02.2009 14:21

Zitat:
Zitat von xytobiyx
Zitat:
Zitat von McClane
Doch, dürfen die.
Was´n quatsch, die dürfen ihr Blaulicht nur im Einsatz oder zur Gefahrenabwehr einschalten und nicht um schneller über ne Kreutzung zu kommen.

Problem: Weise denen das mal nach! ;)


  • Nickpage von xytobiyx anzeigen xytobiyx






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  • | 18.02.2009 14:53

Zitat:
Zitat von ChrisCross
Zitat:
Zitat von xytobiyx
Zitat:
Zitat von McClane
Doch, dürfen die.
Was´n quatsch, die dürfen ihr Blaulicht nur im Einsatz oder zur Gefahrenabwehr einschalten und nicht um schneller über ne Kreutzung zu kommen.

Problem: Weise denen das mal nach! ;)

Das steht auf nem anderen Blatt Papier, nur diese Aussagen

Zitat:
Zitat von McClane
Doch, dürfen die.

geht mir etwas gegen den Strich

  • McClane
    Gast
  • McClane
    Gast
  • | 18.02.2009 15:10

Zitat:
Zitat von xytobiyx
Zitat:
Zitat von McClane
Doch, dürfen die.
Was´n quatsch, die dürfen ihr Blaulicht nur im Einsatz oder zur Gefahrenabwehr einschalten und nicht um schneller über ne Kreutzung zu kommen.
Ich weiß zwar, dass es Perlen vor die Säue sind, aber gut:

Du hast von polizeilichen Befugnissen (wie die meisten anderen User hier) soviel Ahnung wie 'ne Kuh vom Radfahren.

1. Ist die Polizei keinem von euch Rechenschaft darüber schuldig, wann sie wo unter welchen Umständen Sonder - und/oder Wegerechte in Anspruch nimmt.
2. Wer von euch Schlauköpfen weiß, wann ein solcher Anlaß (=Einsatz) besteht? Richtig, keiner! Hauptsache erstmal grundsätzlich alles, was die Schmiere da macht, in Frage stellen. Ich erklär auch jeden Morgen meinem Bäcker, wie er meine Brötchen zu backen hat.
3. Das kann Dir gegen den Strich gehen. Ändert aber nichts an meiner Kernaussage.

Wenn einer sachliche Fragen bez. Polizei, Sonderechte, etc hat, darf er sie gerne stellen.
Vielleicht wird dann hier etwas weniger Scheiße geschrieben.


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    Schiermeier Camper


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  • | 18.02.2009 15:15

Zitat:
Zitat von McClane
Zitat:
Zitat von xytobiyx
Zitat:
Zitat von McClane
Doch, dürfen die.
Was´n quatsch, die dürfen ihr Blaulicht nur im Einsatz oder zur Gefahrenabwehr einschalten und nicht um schneller über ne Kreutzung zu kommen.
Ich weiß zwar, dass es Perlen vor die Säue sind, aber gut:

Du hast von polizeilichen Befugnissen (wie die meisten anderen User hier) soviel Ahnung wie 'ne Kuh vom Radfahren.

1. Ist die Polizei keinem von euch Rechenschaft darüber schuldig, wann sie wo unter welchen Umständen Sonder - und/oder Wegerechte in Anspruch nimmt.
2. Wer von euch Schlauköpfen weiß, wann ein solcher Anlaß (=Einsatz) besteht? Richtig, keiner! Hauptsache erstmal grundsätzlich alles, was die Schmiere da macht, in Frage stellen. Ich erklär auch jeden Morgen meinem Bäcker, wie er meine Brötchen zu backen hat.
3. Das kann Dir gegen den Strich gehen. Ändert aber nichts an meiner Kernaussage.

Wenn einer sachliche Fragen bez. Polizei, Sonderechte, etc hat, darf er sie gerne stellen.
Vielleicht wird dann hier etwas weniger Scheiße geschrieben.



aber du musst zugeben das es etwas seltsam ist, wenn se kurz vor der kreuzung die lampen anmachen und wenn se über die kreuzung weg sind gehen die lampen wieder aus oder? aber klar ist auch wie will man es der rennleitung nachweisen?
geht nich.

  • McClane
    Gast
  • McClane
    Gast
  • | 18.02.2009 15:23

Ein Beispiel:

Ich habe es in meiner Zeit auf der Straße sehr oft erlebt, dass ich bei Rot an der Ampel stand, dann kommt über Funk "Schnell Fahrzeuge zur xy-Strasse" und keine 3 Sekunden später "Hat sich erledigt".

In solchen Situationen kommt es vor, dass ich das Blaulicht einschalte, die Kreuzung passiere und unmittelbar danach wieder normal weiterfahre.

Soweit denkt natürlich hier keiner (siehe mein Posting weiter oben).
Von daher ist mir das vollkommen gleichgültig, was die Leute denken, wenn so eine Situation eintritt.

Wie ich auch oben bereits in dem Beispiel mit dem Bäcker anführte glauben viele immer alles besser zu wissen und stellen grundsätzlich alles in Frage, was die Schmiere so treibt.


Zuletzt geändert 18.02.2009 15:25 von geloescht_gast. Insgesamt 2 mal.


  • Nickpage von laguna driver anzeigen laguna driver



    Seitenstreifen Parker


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  • | 18.02.2009 15:24

@McClane
Hab mal eine Frage an dich, habt ihr permanent Sonderrechte, also auch wenn ihr auf Streifenfahrt seit?

Und dürft ihr auf eigenes Ermessen vom Wegerecht Gebrauch machen? Auch ohne Anmeldung bei der Leitselle?

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