Abstandsunterschreitung - Seite 1

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  • | 22.09.2010 18:09

Hallöchen.

Ich hoffe, man kann mir hier helfen. Habe soeben Post von der Stadt Unna bekommen.

Unna/BAB 44/ KM 140,5/ RF Dortmund

Das sind die Angaben zu meinem Verstoß. Kann ich daraus jetzt irwie ableiten, wie meine Strafe ausfallen wird? Beginne im Oktober mit meiner Ausbildung und bin auf meinen Führerschein angewiesen. Ihc hoffe, ihr könnt mir helfen.

Danke schonmal!


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  • | 22.09.2010 18:13

Zitat:
Zitat von Annette89
Unna/BAB 44/ KM 140,5/ RF Dortmund

Da stand mit Sicherheit mehr drin, das da ist nur der "Tatort" aber nicht der Vorwurf...

Wenns ne Abstandsunterschreitung war, dann gibts da bestimmte Mindestabstands-Richtwerte, nach denen sich das Bußgeld und die Punkte richten.

[Moral-Modus an] Wer auf seine Fleppe angewiesen ist, sollte dementsprechend fahren.[/Moral-Modus aus] Man kann ja mal zu schnell sein, solange es nicht den Lappen kostet. Das Gleiche gilt fürs Auffahren, lieber mal bissl mehr Abstand halten, auch wenn sich dann i-welche Vollpfosten dazwischen quetschen ;) .

Wie gesagt, bissl mehr Infos wären net schlecht.


Zuletzt geändert 22.09.2010 18:17 von gnmpf74. Insgesamt 1 mal.


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  • | 22.09.2010 18:16

Im Rahmen amtlicher Ermittlungen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (abstandsunterschreitung) benötige ich von ihnen die angabe, wer am 24.8. um 14.35 uhr in unna/baba 44/ km 140,5/ rf Dortmund das fahrzeug so- blabla geführt hat.

als zeuge können sie die aussage verweiugern und so weiter ..

das steht da!


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  • | 22.09.2010 18:21

Dann würd ich da garnix schreiben, nur (wenn gefordert <- normalerweise immer) Angaben zur eigenen Person machen und abwarten. Noch wirft man dir anscheinend nix vor!!?? Unüblich fürn Anhörungsbogen, da der Tatvorwurf nicht hinreichend bestimmt ist. War es denn dein Auto?


Zuletzt geändert 22.09.2010 18:22 von gnmpf74. Insgesamt 1 mal.


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  • | 22.09.2010 18:22

Jaa, mein Auto, läuft aber über meine Mutter.

Okee, werd ich dann morgen mal direkt dahinschicken, dass ich der übeltäter war und eben nicht meine mutter.


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  • | 22.09.2010 18:28

Haaaalt, wenn der Wagen auf deine Mutter angemeldet ist, dann kann sie erstmal von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Sie gibt den Verstoß nicht zu, sagt aber auch nicht, wers war, da ihr ja Verwandte seid. Kann sein, dass es dann im Sande verläuft oder aber dass da jemand vorbeikommt und sich deine Mutter anguckt, ob sie sie Person auf dem Foto (wenns denn eins gibt) ist oder nicht; auch dann braucht deine Mutter nix zu sagen. Machst du aber dann die Türe auf... ;)

Klar, du kannst natürlich auch zu deiner Tat stehen und den Bogen warheitsgemäß ausfüllen und zurückschicken. Wenn du Pech hast, und du warst zu dicht dran, dann heisst es zu Fuß gehn und kräftig zahlen....Aber Daumen hoch fürs "dafür-gerade-stehen-wollen":ok:


Zuletzt geändert 22.09.2010 18:29 von gnmpf74. Insgesamt 1 mal.


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  • | 22.09.2010 18:44

Jaa, will ja nur nicht, dass das irwie auf meine Mutter zurückfällt. Als ich inner Probezeit geblitzt wurde, hat sie es auf sich genommen, aber jetzt kommt es ja für beide aufs gleiche raus. wir wären beide ziemlich am arsch :/

muss ich gleich mal mit ihr drüber reden .. das geld ist mir das fast noch "egal" .. ist echt nur wegen dem ausbildungsbeginn so scheiße -.-

Ich würde aber fast wetten, dass ein Tatvorwurf drin steht, alles andere wäre reichlich komisch :frage:


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  • | 22.09.2010 19:12

Nein, es steht wirklich nur das drin, was ich hier geschrieben habe.
Dazu ein Bogen zur Angabe der Personalien des Führers und ein "Beweis"Foto.

Wenn da was stünde, würde ich ja hier nicht fragen, sondern sofort mit meinem Schicksal leben müssen :/


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  • | 22.09.2010 19:16

Schau nochmal genau nach, ob nicht was drin steht a la "weniger als 5/10 des halben Tachowertes" oder so ähnlich. Ansonsten wäre der Anhörungsbogen nicht hinreichend bestimmt. Ist aber auch nicht wirklich tragisch - zumindest nicht für die Behörde ;)

Solange du net schneller als Richtgeschwindigkeit warst, also alles ab 130 km/h, brauchst du dir keine Sorgen um deinen Lappen zu machen*




*=keine Rechtsberatung, keine Gewähr


Zuletzt geändert 22.09.2010 19:18 von gnmpf74. Insgesamt 1 mal.


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  • | 22.09.2010 19:28

Jaa, aber war ja bei 140, 5 .. oder ist dieses "KM 140,5" was anderes?

Das ist der Tatort: Kilometer 140,5 der Bundesautobahn 44


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  • | 22.09.2010 19:48

Jaa gut. Weiß jetzt nicht, ob ich das beruhigend finde oder nicht :D Werfe den Brief jetzt in den Postkasten und werde morgen früh direkt mal da anrufen und fragen, ob die mir was genaueres sagen können .. Ändern kann ich eh nichts mehr, aber muss einfach nur wissen, worauf ich mich einstellen muss.

Du bist die erste, die sowas ohne Suche nach Auswegen einfach so akzeptiert, das ist sehr löblich :ok:

Als ich in eine Abstandsmessung geriet (noch in der Probezeit) und der Brief kam, hab ich alles versucht um mich rauszureden, einen Anwalt konsultiert etc. Ok, es ging um viel Geld wegen der drohenden Nachschulung :(
Am Ende musste ich doch die Konsequenzen tragen, also Nachschulung, was teuer ist.
Aber den pädagogischen Zweck hat die Strafe erfüllt, und im Nachhinein war die Nachschulung auch gar nicht so verkehrt. Da könnte man ja fast meinen, der Staat hätte sich bei dem Strafenkatalog echt was gedacht. Abstand halt ich seitdem immer ein, auch aus Liebe zur neu lackierten Frontschürze+Motorhaube.


Zuletzt geändert 22.09.2010 19:55 von 0spr3y. Insgesamt 1 mal.

Zitat:
Zitat von gnmpf74
"weniger als 5/10 des halben Tachowertes"

Solange du net schneller als Richtgeschwindigkeit warst, also alles ab 130 km/h, brauchst du dir keine Sorgen um deinen Lappen zu machen*

In meiner netten Infobroschüre von der Polizei (2009) sind Punkte ab 80km/h vorgesehen.
Ab 130 wird es deutlich teurer+mehr Punkte.
Unter 80 scheint es lediglich Bußgelder zu geben

Wünsche viel Glück,evtl. wird es ja doch nicht so schlimm ;)

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