Abstandsunterschreitung - Seite 2

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  • | 22.09.2010 21:19

Bis 80 km/h --> Löhnen
81-130 km/h --> Löhnen + Punkte
ab 131 km/h --> Löhnen + Punkte + Schuhverschleiß

Natürlich abhängig vom ermittelten Abstand ;)


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  • | 23.09.2010 09:12

Boah hab gerade angerufen.

Hatte 115 km/h drauf und hätte dann irwie 57 m halten müssen, hatte aber nur 25 m .. deshalb 75 € plus gebühren und einen punkt. und das ist mir ziemlich "egal" .. aber auch ohne nachschulung werde ich mich jetzt deutlich(!) bessern!!

Danke euch (:


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  • | 23.09.2010 09:47

Ham die was von Beweisen angegeben? Die müssen dich entweder gleich raus ziehen und dich mit deinem Verstoß konfrontieren, oder ein Beweisfoto/video vorweisen können.

Der Punkt ist nach zwei Jahren verfallen, wenn keine neuen dazu kommen. Geld gibts leider nach zwei Jahren nicht zurück :D
Ich vermute als Beweis liegt ein Video vor, ist ja bei Abstandsmessungen üblich.


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  • | 23.09.2010 11:00

Aber wird einem das Video nicht direkt vor Ort gezeigt?

Ich denke eher an ein Foto welchen üblicherweise von Brücken aus gemacht werden wenn die lustigen Abstandsmessstreifen davor auf dem Asphalt sind.

Normalerweise gibt man Verstöße nicht gleich zu. Die können sich auch vermessen haben. So viele Verkehrsrechtsstreits enden mit solchen Urteilen das der Fahrer unschuldig ist und die Messungen Fehlerhaft waren. Ich hätte auf ein Foto und ein Messprotokoll bestanden. Ist da alles Einwandfrei, kann man es immernoch zugeben.

Wichtig ist nur das man keine weiteren Angaben macht. Muss man ja nicht.

Nein, warum sollte man das direkt vor Ort gezeigt bekommen? Das ist ja gespeichert und kann daher jeder Zeit abgespielt werden. Das Video liegt also vor.


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  • | 23.09.2010 11:11

Das mag theoretisch richtig sein. Aber bei Videomessungen fährt ein Videowagen hinterher und wie man einschlägig im TV sehen und ich bereits in der Praxis erlebt habe, werden solche Videos vor Ort gezeigt. Anders ist es wie gesagt bei fest installierten Blitzern.

Wie es praktisch und Rechtlich aussieht.....bin ich nicht 100% Konfirm mit der Materie. :D

Sagt ja aber niemand etwas von einem Videowagen.
Üblicherweise steht die Kamera auf einer Brücke, der Wagen mit der ganzen Technik am Ende der Brücke (wenn möglich versteckt). Das gefilmte Material wird dann ausgewertet und steht auch direkt nach der Aufnahme jeder Zeit zur Verfügung, da abgespeichert. Das sind genauso mobile Systeme wie Geschwindigkeitsmessgeräte.
Ob Videowagen das Filmmaterial auch abspeichern weiß ich nicht. Direkt angehalten wirst Du, damit man Dich als Fahrer identifiziert, denn der Wagen fährt ja hinter Dir her und Du als Fahrer bist nicht zu erkennen.


Zuletzt geändert 23.09.2010 11:20 von 0spr3y. Insgesamt 1 mal.


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  • | 23.09.2010 11:21

Genau so sehe ich das auch. :applaus:


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  • | 23.09.2010 12:39

Das mit dem Videowagen kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen (in 2003).Da hatte man mich am Wickel mit 167 km/h in einer 120-km/h-Baustelle auf der A-5. Hab leider damals vergessen zu fragen, ob ich 'ne Kopie kriegen kann, war ein schönes Video :D Wenn ich mich recht erinnere, waren das damals 300 Piepen, 3 oder 4 Punkte und 4 Wochen Schusters Rappen. :boese: Die 300 Schleifen hat aber damals der Chef berappt, weil ich zu einer bestimmten Zeit in Basel sein mußte :applaus:
War nur etwas blöd, dass ich ja irgendwie den Zeitverlust wieder reinholen musste :D , hab's aber doch mit 5 Minuten Vwerspätung gerakt, zum Glück hatte der Kunde 10 Minuten Verspätung:dumdum:


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    Radler


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  • | 23.09.2010 13:54

Jaa, also hab' nen Foto mitgeschickt bekommen. Denke der Rest wird dann noch kommen.

Das mit dem "Hinauszögern", also auf Vermessen spielen und so .. weiß nicht .. nachher hab ich dann noch erst recht die kacke am dampfen. so ist ja alles "gut" jetzt .. mir ging es ja in erster linie nur um den schein ..

und bei nächster gelegenheit werde ich die strecke nochmal fahren und mir das genau angucken :D


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  • | 23.09.2010 14:16

gute Einstellung. Zur Miesere stehen die man verbockt hat :ok: :applaus:


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  • | 23.09.2010 14:49

Wo wir dabei sind - diese Videosmsmethoden sind zumindest nach dem OLG Düsseldorf (NRW) rechtswidrig, da es gegen das Grundgesetz auf informationelle Selbstbestimmungsrecht verstößt. Das AZ dazu wäre IV-3 RBs 8/10, 3 RBs 8/10. Dort wird das Vibram (Video-Brücken-Abstandsmessung) System als unzulässig erklärt und vorhergehende Urteile wurden aufgehoben.

Ist nicht der feine Weg, aber es ist ein Weg, wenn man sich im Unrecht sieht - warum auch immer.


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  • | 23.09.2010 15:34

Stimmt nicht. Nur, wenn unzulässigerweise die Identkamera, auf welcher Kennzeichen und Fahrer erkennbar sind durchläuft.

Normalerweise filmt eine Beobachtungskamera durch und die Identkamera wird bei einem Verdachtsfall aktiviert.

Zitat:
Zitat von Annette89
und bei nächster gelegenheit werde ich die strecke nochmal fahren und mir das genau angucken :D

Abgesehen von einer Brücke wirst Du dort vermutlich nichts vorfinden. Die Messung war, da bin ich mir fast sicher, nämlich eine, mit einem mobilen System. D.h. die Gerätschaften sind längst wieder abgebaut. Es sei denn die stehen an dieser Stelle des öfteren, dann kannst Du Glück haben, und sie stehen wieder dort. Dann sieht man eine (oder zwei?) Kameras am Brückgeländer stehen und evtl eine Geschwindigkeitsmessanlage unter der Brücke hinter der Leitplanke, welche durch ein herunterhängendes Kabel mit dem Technikwagen, der auf der Brücke/am Rand der Brücke steht, verbunden ist. So sah das mal bei mir damals aus, nur doof, dass ich das zu spät, bzw erst auf dem Heimweg kurz danach gesehen hab.

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