Auspuff mit VSD Ersatz ? - Seite 3

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  • Seatquäler
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  • | 29.07.2009 13:05

Zum Thema VSD/MSD Attrappe.
Wenns eine ordentliche Attrappe ist (Kein VSD Rohr) drunterbauen und mit leben,Eintragungen können immer angezweifelt werden (leider Gottes auch von der Dekra und vom Tüv unter sich auch ).
Aber immer dran denken er wird extrem Laut (Bei den meisten Modellen) und irgentwann nervst dich , die Nachbarn etc.
Aso Eigenbau MSD ESD anlagen kann man eintragen wird aber Teuer.



So zum Thema Stilllegen: (Hab ich mittlerweile 2x hinter mir in OS )

Stilllegen oder aus dem Verkehr ziehen dürfen AAS (TÜV/Dekra) Ordnungsbehörden auf Anweisung der Zulassungstelle (Keine Versicherung/Verkehrsgefährdung etc.)
Die Polizei handhabt das ganz einfach.
Auto zu Laut ? Ja -> Gefahr für den Strassenverkehr -> JA
2 Möglichkeiten: Abschleppwagen (vorübergehende Sicherstellung/einziehen der FZ Papiere vorrübergehend gegen Protokoll) zum AAS oder Mängelkarte und wiedervorführung (KFZ Meisterbetrieb,Wache,AAS)->

Bei der Vorführung zum AAS ist es Ermessenssache der Polizei ob du selber Fährst oder auffem Abschlepper mit darfst.
Beim AAS entscheidet dieser ob dein FZ für den Strassenverkehr Tauglich ist.
Ist es das, alles ok.
Wenn nicht (Und mit zu lauter Abgasanlage wie in diesem Beispiel) darf er sogar das Fz. aus dem Verkehr ziehen da es eine gefährdung für die anderen Teilnehmer im Strassenverkehr darstellt und keine Gültige Betriebserlaubnis besitzt.

(Verstoss gegen STVO und Emissionsschutzgesetz).Dann wird das Fz Ordnungsbehördlich ausser Betrieb gesetzt.
Du erhälst dann:
1x Gutachten AAS
1x Abschleppkosten
1x Polizeiunterlagen zur Sicherstellung des FZ
1x Post Zulassungsstelle (Zwangsabmeldung)
1x Versicherung (DTO)
1x Bussgeld

Hoffe das ich das jetzt alles richtig erklärt habe :D wenn nicht bitte korrigieren ...
MFG Chris


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 29.07.2009 14:29

Der aaS zieht keine Fahrzeuge aus dem Verkehr und legt auch keine still. Die Polizei kann die Weiterfahrt bis zum Nachweis der Mängelbeseitigung untersagen. In der Regel wird sie sich dabei auf das Untersuchungsergebnis eines Sachverständigen stützen, muss sie aber nicht zwingend.

Viele Verkehrspolizisten haben richtig Ahnung und sind nicht unbedingt auf einen Prüfer angewiesen. Die Maßnahme muss natürlich verhältnismäßig sein und der beanstandete Mangel muss nachvollziehbar dokumentiert werden.

Zur Sache mit dem Lärm: Auch wenn nur das Fahrgeräusch reglementiert ist, ist es durchaus legitim, vom einfach zu messenden Standgeräusch auf das Fahrgeräusch zu schließen. Ein zu hohes Standgeräusch stellt im übrigen einen erheblichen Mangel dar, der unverzüglich zu beseitigen ist. Zwangsmaßnahmen sind hier möglich.

Außerdem gibt es keine Vorschrift, die besagt, dass nicht auch Polizeibeamte eine ordnungsgemäße Standgeräuschmessung durchführen können oder dürfen.

@Seatquäler ja so laut mußes ja echt nicht sein, das will ich auch gar nicht, das die Nachbarn nachts ausm Bett hüpfen *fg* aber ich finde es irgendwie komisch das vielleicht gerade beim Focus II mit Komplett Bastuckanlage z.b. du fast kaum was hörst, klar er klingt anders und kerniger der Klang stimmt, nur irgendwie voll leise mit allen Töpfen ??? das wundert mich ein bisschen. Deswegen denk ich das seit 2007 wo die neue Regelung raus kam von 82db auf 74db bei Serienanlagen (Sportauspuff darf ja nicht viel lauter sein, nur sich in der Toleranz von 3db bewegen), die das geändert haben mit der Lautstärke, hatte das von 2005 ca. wo ich das schon mal beim Händler hörte und er die gleiche Anlage drunter hatte, wesentlich lauter in Erinnerung ??? der Sound vom Klang her stimmt genau. Aber da ich ja ein Auto von 2005 habe dachte ich eben, darf ich noch den Sound von 2005 dran machen also die 82db, denke wenn ich jetzt so nachmessen würde beim Bekannten, der sie ja schon verbaut hat die neue an dem ähnlichen Wagen wie meiner, kommt da bestimmt nur 73db oder so raus, wirklich laut ist die echt nicht. Er war halt ziemlich enttäuscht und hoffe bei mir ists dann nicht auch so wenn ich die Anlage die Woche bekomme. Bzw. wie lange muß man denn eine Auspuffanlage einfahren, bis dann auch von anfangan der gute Ton rauskommt, vielleicht wirds ja noch etwas lauter, aber er hat schon 300km jetzt die Anlage auf der Autobahn mit viel Touren fast immer durchgeblasen. Viel hats nicht gebracht. Deswegen ja die Frage mit dem VSD-Ersatzrohr, kenn leider keinen der Edelstahl schweißt hier privat und daraus ne Attrappe macht, wenns dann wirklich mal später echt laut wird, mach ich die Attrappe natürlich sofort wieder raus und hole mir wieder ein normalen VSD. Aber der VSD beim Focus II ist echt winzig, da wird der Schall nur geringfügig lauter, so laut soll der gar nicht werden, das man ihn permanent deutlich hört.

Das mit dem Stillegen ok wenns sich ein Polizist so gut mit auskennt und das auch nachweißen kann das er das darf, dann ja. Aber zu 90% sag ich mal, welcher Polizist hat alle Autosorten im Kopf und vorallendingen er brauch ja die Daten und alles am PC zum überprüfen. Deswegen wird meist das Auto wohinbefohlen zum überprüfen. Bin mir aber nicht sicher ob die das Auto einfach abschleppen dürfen, nur weils zu laut ist. Was anders ist wenns wo falsch abgestellt ist ja. Ich guck nochmal nach dem Paragraphen, bin mir jetzt auch unsicher geworden.

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