Auspuff mit VSD Ersatz ? - Seite 2

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  • | 28.07.2009 17:25

du bist 17 und der polizei ist sowas dann scheiß egal obs eingetragen ist oder nicht, wenn die meinen ist zu laut dann isses zu laut und die legen dir im schlimmsten fall das auto still ob du willst oder nicht.


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  • | 28.07.2009 17:25

Zitat:
Zitat von Standspurfahrer
wer ist hier 17 ?

Ähm ?! Angela Merkel ?! :rolleyes: Ja Du, wer sonst ?!


Zitat:
Zitat von Standspurfahrer
also einfach so stilllegen dürfen die Polizisten es schon mal gar nicht nur wegen dem Geräusch ! hab jetzt den paragraphen vergessen wo das alles drin steht, (die haben ja gar nicht die unterlagen dabei, bzw. wissen gar nicht was alles zu dem modell gehört ! , da müßten die ja zig tausende autos im kopf haben) klar halten die einem an wenn es zu laut ist und geben einem ein wisch mit, wo man das auto wieder entweder zurückbauen muß oder es eben leiser sein sollte, da muß man es bei denen nach einer zeit wieder vorführen. Das kostet auch eine Strafe das ist richtig.

Aber wie schon geschrieben mehrmals, hält ja das Auto weit diese Phonezahl ein ! Deswegen gibts beim Lärm schon mal keine Probleme ;)


Warum stellst du hier eigentlich Fragen wenn du doch eh alles besser weisst ?!

:hut:


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  • | 28.07.2009 17:30

und mal ne frage mal ganz davon abgesehen wie laut der dann ist. eine schalldämpferatrappe ist illegal.
und wenn, ein die betonung liegt auf wenn, ein polizist ahnung hat weil es gibt auch welche die selber tunen dann hast du ein kleines problem.

nein ich bin keine 17 ! wo soll das stehen ?

@freak19 ja das hab ich mir jetzt auch gestellt, dachte ich erfahr hier paar gute infos, aber bin eben selbst zum tüv gegangen, dachte ich könnte das mir ersparen ;)


Aber ich will ja gar net wissen was die Polizei davon hält, sondern wie man das beim Tüv genehmigt bekommt und das habe ich ja nun selbst mir bei denen angehört wie das funktioniert und was man alles machen muß. ;)

@noldinho das stimmt nicht ganz, ich nehm jetzt eine schalldämpferatrappe und mach dahinter einen doppeldicken Schalldämpfer drauf bzw. vielleicht brauch man es auch nicht, wenn man bei der Messung eben unter der Phonezahl bleibt ist ja alles in Ordnung. Nur da es ja eine Veränderung am Auto ist, muß man eben eine Geräuschmessung machen lassen die bescheinigt ist das es ok ist ;) Dann kannste auch 10 Atrappen dazwischen bauen ;) Das doch vollkommen wurscht, wichtig ist eben nur das Geräusch und genug Freiraum fürn Auspuff und Platz zum Boden.


Zuletzt geändert 28.07.2009 17:42 von Standspurfahrer. Insgesamt 2 mal.

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  • | 28.07.2009 17:37

dein alter steht in deinem profil, und trotzdem kann dein auto von der polizei stillgelegt werden wenn es ihnen nicht passt da kann auch der beste tüv nichts ausrichten

@USCartuner oh steht da echt 17 drin ? werd ich gleich mal ändern, komisch.
So einfach stillegen geht nicht so ganz bei nur einem Lauten Auspuffgeräusch, werd nochmal nach dem Paragraphen suchen wo das drin steht bzw. es war ein Recht, denn die brauchen dazu einen Gutachter, der genau alles aufnimmt und genau die Unterlagen zu dem Fahrzeug vor Ort. Wenn die das nicht haben, dürfen die nicht sagen so die Karre bleibt stehen bzw. sie dürfen die net einfach so mitnehmen.

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  • | 28.07.2009 17:52

ja und dann sagt der gutachter das vsd-rohr ist illegal und schon haste den salat.

jaein der gutachter muß dann auch erst mal eine geräuschsmessung machen egal was da dazwischen ist, könnte ja auch sein das du ein schalldämpfer z.b. leergeräumt hast, und wenns dann zu laut ist, bleibt er natürlich stehen, aber ich habe schon mal gesagt es wird die Phonezahl nicht übersteigen also kann eigentlich nix passieren ;) denn der gutachter misst ja dann auch ein niedrigen wert der in ordnung ist ;)


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  • | 28.07.2009 18:31

Was soll dieser Thread hier bringen ?

Es ist doch eh alles falsch was man dir hier sagt... :rolleyes:

:hut:


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  • | 28.07.2009 18:37

Zitat:
Zitat von Freak 19e
Was soll dieser Thread hier bringen ?

Es ist doch eh alles falsch was man dir hier sagt... :rolleyes:

:hut:

Da hast du vollkommen Recht :frage:


@Standspurfahrer
kauf dir einfach ne gebrauchte Anlage die vor 2007 gebaut wurde....


Zuletzt geändert 28.07.2009 18:38 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal.

nee alles ist nicht falsch, nur man sollte es auch wissen und nicht nur behauptungen rein schmeisen, die man irgendwann mal so aufgenommen hat und meint es könnte für alle autos stimmen, bei jedem ist es ja anders.

@xytobiyx ja wenn ich eine wo bekommen könnte vor 2007 wär ich sofort dabei ;) wär ja das einfachste.

Also :

- Ja, du kannst eine Auspuffanlage deiner Wahl basteln und gegen ein stattliches Entgeld beim TÜV per Einzelabnahme incl. Geräuschmessung eintragen lassen

- Gebrauchte, ältere Anlagen gibt es in der Bucht und in diversen Kleinanzeigenmärkten

- Du kannst wegen einem zu lauten Auto aus dem Verkehr gezogen werden, denn auch Geräuschemissionen sind Umweltverschmutzung und werden dementsprechend geahndet

Danke Ascona-B-Cabrio für die Bestätigung :)
Geht also doch ;)

Aus dem Verkehr gezogen aber nur bei bestimmten Gutachten von denen der sich auskennt, denn ein einzelner Polizist, der sich nicht auskennt darf das ja gar nicht. So stand das ca. in dem Paragraphen den ich noch such wieder.


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  • | 28.07.2009 22:38

kann es sein, dass hier alle aneinander vorbei redenß ;)

ich versuche es mal aufzuklären, auch wenn ich die genaue prozedur nicht kenne.

was die ganzen user hier meinen ist das "stilllegen bei einer polizeikontrolle". da wurde natürlich noch nicht die betriebserlaubnis entzogen. aber wenn dem polizisten dein msd, oder dein lenkrad, oder dein fahrwerk oder was auch immer nicht gefällt, sagt er: " ätschibätsch, das gefällt mir nicht! wir fahren jetzt mal schön zum tüv und lassen überprüfen, ob das hier auch alles rechtens ist. und bis der herr sachverständige das nicht bestätigt hat, untersage ich ihnen die weiterfahrt!" da stehste nun also... was der tüv-prüfer dann sagt, oder wie er das dann beweisen muss ( stichwort: phon-messung etc.), kann ich dir natürlich nicht sagen.
aber erst, wenn dem dein auto nicht gefällt, ist es richtig stillgelegt.

und ich denke, dass du nach dem dritten samstag-nachmittag, an dem du dein fahrzeug bis montag mittag auf dem tüvgelende parken darfst, deinen msd wieder umbauen wirst ;)

ad fachmänner: bitte korrigiert mich, falls was nicht stimmt! hab solange mit nichts mehr in der richtung zu tun gehabt.


mfg, viggo

Ja genau Vigor erst der Sachverständige darf den Wagen außer Verkehr ziehen, wenn was dran sein sollte. Aber bis dahin kann die Polizei dir nur befehlen mitzukommen zum überprüfen, sie allein darf den Wagen nicht mitnehmen oder beschlagnahmen. Naja wenns jetzt am Wochenende passiert oder Nachts ist natürlich doof das keiner mehr von den Sachprüfern da ist *g* aber meistens ists so (darfst natürlich nur noch nach hause damit fahren, mehr nicht) du mußt dann Montag morgens nach dem Wochenende vorfahren und sofort vorführen, wenn dus nicht machst rufen die dich an, weil sie dir ja vorher die Personalien kontrollieren. Da darfste aber auch in der zwischenzeit nicht rumfummeln am Wagen, denn die machen Fotos und wissen ca. ja wie laut der war. Wo sie Wagen sofort einziehen ist, wenn der Wagen z.b. beim Autorennen illegal oder Banküberfallfluchtwagen mittätig war usw. :)

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