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Zitat:
Zitat von Standspurfahrer wer ist hier 17 ?Ähm ?! Angela Merkel ?! Ja Du, wer sonst ?! Zitat:
Zitat von Standspurfahrer also einfach so stilllegen dürfen die Polizisten es schon mal gar nicht nur wegen dem Geräusch ! hab jetzt den paragraphen vergessen wo das alles drin steht, (die haben ja gar nicht die unterlagen dabei, bzw. wissen gar nicht was alles zu dem modell gehört ! , da müßten die ja zig tausende autos im kopf haben) klar halten die einem an wenn es zu laut ist und geben einem ein wisch mit, wo man das auto wieder entweder zurückbauen muß oder es eben leiser sein sollte, da muß man es bei denen nach einer zeit wieder vorführen. Das kostet auch eine Strafe das ist richtig.
Aber wie schon geschrieben mehrmals, hält ja das Auto weit diese Phonezahl ein ! Deswegen gibts beim Lärm schon mal keine Probleme Warum stellst du hier eigentlich Fragen wenn du doch eh alles besser weisst ?! |
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und mal ne frage mal ganz davon abgesehen wie laut der dann ist. eine schalldämpferatrappe ist illegal.
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nein ich bin keine 17 ! wo soll das stehen ?
Zuletzt geändert 28.07.2009 17:42 von Standspurfahrer. Insgesamt 2 mal. |
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dein alter steht in deinem profil, und trotzdem kann dein auto von der polizei stillgelegt werden wenn es ihnen nicht passt da kann auch der beste tüv nichts ausrichten |
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@USCartuner oh steht da echt 17 drin ? werd ich gleich mal ändern, komisch.
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ja und dann sagt der gutachter das vsd-rohr ist illegal und schon haste den salat. |
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jaein der gutachter muß dann auch erst mal eine geräuschsmessung machen egal was da dazwischen ist, könnte ja auch sein das du ein schalldämpfer z.b. leergeräumt hast, und wenns dann zu laut ist, bleibt er natürlich stehen, aber ich habe schon mal gesagt es wird die Phonezahl nicht übersteigen also kann eigentlich nix passieren denn der gutachter misst ja dann auch ein niedrigen wert der in ordnung ist |
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Was soll dieser Thread hier bringen ?
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Zitat:
Zitat von Freak 19e Was soll dieser Thread hier bringen ?
Es ist doch eh alles falsch was man dir hier sagt... Da hast du vollkommen Recht @Standspurfahrer kauf dir einfach ne gebrauchte Anlage die vor 2007 gebaut wurde.... Zuletzt geändert 28.07.2009 18:38 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal. |
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nee alles ist nicht falsch, nur man sollte es auch wissen und nicht nur behauptungen rein schmeisen, die man irgendwann mal so aufgenommen hat und meint es könnte für alle autos stimmen, bei jedem ist es ja anders.
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Also :
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Danke Ascona-B-Cabrio für die Bestätigung
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kann es sein, dass hier alle aneinander vorbei redenß
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Ja genau Vigor erst der Sachverständige darf den Wagen außer Verkehr ziehen, wenn was dran sein sollte. Aber bis dahin kann die Polizei dir nur befehlen mitzukommen zum überprüfen, sie allein darf den Wagen nicht mitnehmen oder beschlagnahmen. Naja wenns jetzt am Wochenende passiert oder Nachts ist natürlich doof das keiner mehr von den Sachprüfern da ist *g* aber meistens ists so (darfst natürlich nur noch nach hause damit fahren, mehr nicht) du mußt dann Montag morgens nach dem Wochenende vorfahren und sofort vorführen, wenn dus nicht machst rufen die dich an, weil sie dir ja vorher die Personalien kontrollieren. Da darfste aber auch in der zwischenzeit nicht rumfummeln am Wagen, denn die machen Fotos und wissen ca. ja wie laut der war. Wo sie Wagen sofort einziehen ist, wenn der Wagen z.b. beim Autorennen illegal oder Banküberfallfluchtwagen mittätig war usw. |
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