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haben wir schon in der suche drin einfach mal die forums suche nutzen
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aber wie ist das denn, wenn die polizei das geschehen anders aufgefasst hat?
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Die Straftat besteht im "Führen eines Kraftfahrzeugs" ohne die entsprechende Fahrerlaubnis. Was das genau bedeutet, darüber habe sich schon viele oberste Gerichte ausgelassen. << HIER >> ist mal ein wenig darüber zusammengefasst. |
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oh man, ich hab mir das grade durchgelesen... trifft das denn überhaupt zu?
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Warte bitte erstmal ab, was dir vorgeworfen wird ... bis dahin bleib bitte ruhig, oder wende dich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
Zuletzt geändert 12.07.2009 18:42 von Ascona-B-Cabrio. Insgesamt 1 mal. |
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