fahren ohne fahrerlaubnis - Seite 2

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  • | 12.07.2009 12:52

Oh man, wie lange dauert das denn bis der Brief kommt? Und was passiert danach?


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  • | 12.07.2009 12:52

Zitat:
Zitat von degli
oh man... und nach den zwei jahren kann sie dann auch erst ihren führerschein wieder machen?

zählt das denn schon überhaupt zu fahren ohne fahrerlaubnis?

Sie kann den Führerschein schon ein paar Monate vor Ablauf der Frist anfangen.Aber die Prüfung erst nach Ende der Frist.


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  • | 12.07.2009 12:54

Oh man, wie lange dauert das denn bis der Brief kommt? Und was passiert danach?


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  • | 12.07.2009 12:57

Ist unterschiedlich wie lange es dauert.Aber nächste Woche bekommt Sie bestimmt erstmal einen von der Polizei.Und dann nimmt es seinen Gang.
Was ist denn mit Dir,hast du noch Probezeit???


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  • | 12.07.2009 13:05

Okay, und was steht dann darin? wie lange wird das ganze denn überhaupt dauern?

Ja, hab ich noch :-(


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  • | 12.07.2009 13:10

Zitat:
Zitat von degli
Okay, und was steht dann darin? wie lange wird das ganze denn überhaupt dauern?

Ja, hab ich noch :-(


Was drin steht weiß ich nicht.(Schreib die Briefe ja nicht)
Aber Sie muss da denn bestimmt mal vorsprechen.

Und wenn du noch Probezeit hast,darfst du bestimmt ne Nachschulung machen.

Wird ganz sicher teuer für euch.

Aber am besten Ihr wartet einfach ab.


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  • | 12.07.2009 13:11

Das Geld ist ja nicht das Problem, aber eher die Nachschulung und die Sperrzeit.Wovon hängt die denn ab?

vielen dank für deine Hilfe ;)


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  • | 12.07.2009 13:14

Das hängt davon ab was die Polizei und das Gericht draus machen.


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  • | 12.07.2009 13:15

okay, vielen dank. dann werde ich jetzt wohl hoffen und abwarten müssen. wo muss ich denn vorsprechen?


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  • | 12.07.2009 13:20

Sorry wenn ich das nun schreibe aber wie kann man so dämlich sein? Wenn deine Freundin nächste Woche sowieso die Prüfung gehabt hätte, wieso lasst ihr dann nicht so einen Scheiss. Absoluter Blödsinn! Aber aus Fehlern wird man klug. :rolleyes:

Zum Thema: Einen Bekannten von mir haben die damals auch bei Fahren ohne Führerschein gepackt, der durfte dann seinen Führerschein mit 20 machen. Denke, dass wird auf deine Freundin auch zukommen.


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  • | 12.07.2009 13:20

Erst bei der Polizei und später wahrscheinlich vor Gericht.

Wartet doch erstmal ab, wie der Vorwurf in der Anzeige aussieht ...


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  • | 12.07.2009 13:24

Der Richter fällt dann das Urteil? Wovon hängt das denn ab ob der Fall vor Gericht kommt?

Ja, das haben wir dann auch eingesehen.

Aber wird nicht noch einmal unterschieden ob jemand auf der Straße im vollen Verkehr fährt oder nachts ain einem verlehrsberuhigten bereich? richtig gefahren ist sie ja nicht mal.

danke!


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  • | 12.07.2009 13:25

Ja, würde ich gerne, aber das beschäftigt mich halt die ganze Zeit.. und ich weiß ja auh nicht wann der Brief ankommt.


edit by caficho: um doppelposts zu vermeiden nutz bitte den edit button


Zuletzt geändert 12.07.2009 15:58 von Caficho. Insgesamt 1 mal.


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  • | 12.07.2009 13:29

Zitat:
Zitat von Ascona-B-Cabrio
Wartet doch erstmal ab, wie der Vorwurf in der Anzeige aussieht ...

Im großen und ganzen hat Ascona recht.
Viel mehr kannst du erstmal nicht machen.

Vielleicht habt Ihr ja auch glück.

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