ohne zulassung an straße parken - Seite 2

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  • McClane
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  • | 16.08.2009 01:15

Zitat:
Zitat von iral
hi,
ich möchte mein neues auto für 1-2 tage am straßenrand parken, natürlich am besten ohne das es auffällt.
Da ist der Vorsatz...
Zitat:
wenn ich da jetzt nummernschilder von meinem anderen abgemeldeten auto anbringe (damit es nicht so auffällig ist), ist das dann urkundenfälschung? (ist ja hu/au plakette dran.. der neue hat aber auch tüv)

Mille, so richtig viel Ahnung von der Materie scheinst Du nicht zu haben... Ich hoffe sehr, dass wir keine Kollegen sind.
Hier trifft § 22 (1) Nr. 1 StVG aber sowas von zu...
Zur Erinnerung:
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
Also entweder bist Du ein Klugscheißer oder Du hast in Verkehrsrecht geschlafen, als Verkehrsstraftaten durchgenommen worden sind.


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  • | 16.08.2009 05:39

Ist doch schon alles erledigt, das Auto wurde ordentlich geparkt.
Die Klugscheißerei kann ruhig aufhören...


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  • | 16.08.2009 18:49

Zitat:
Zitat von McClane

Mille, so richtig viel Ahnung von der Materie scheinst Du nicht zu haben... Ich hoffe sehr, dass wir keine Kollegen sind.
Hier trifft § 22 (1) Nr. 1 StVG aber sowas von zu...
Zur Erinnerung:
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
Also entweder bist Du ein Klugscheißer oder Du hast in Verkehrsrecht geschlafen, als Verkehrsstraftaten durchgenommen worden sind.

@McClane:
Naja, wenn Du mir schon nicht glaubst, dann schau z.B. mal in den Hentschel (38. Aufl., §22StVG, Rn.12). Falls Du den nicht zur Hand hast, zitiere ich mal: "Das Anbringen eines unveränderten Kennzeichens an einem anderen Kfz ist Urkundenfälschung, s. dazu [...]"
Wenn man denn schon mit dem 22StVG anfängt zu prüfen, sollte man aber auch noch lesen, dass dieser subsidiär hinten runterfällt ("[...] wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist,[...]").


Bei Deinem Umgangston muss ich wohl sagen, dass wir bestenfalls den gleichen Beruf haben :(


Zuletzt geändert 16.08.2009 19:10 von mille007. Insgesamt 3 mal.

  • McClane
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  • | 26.08.2009 22:14

Stimmt, Mille, denn witzigerweise ist exakt der Sachverhalt vor Jahren so verhandelt worden und der Richter folgte meiner Argumentation én detail.

Ich habe ebenfalls Hentschel als Lektüre. Mir ist es egal, ob Du meine Auffassung teilst, da ich Recht habe.

Hier von meinem "Umgangston" auf mich als Person schließen zu wollen halte ich für vermessen. Wir scheinen zwar den gleichen Beruf zu haben, gleichwohl aber extrem unterschiedliche Bildungsstände.

Da die Frage geklärt ist, kann hier geschlossen werden.

@McClane und mille007
Klärt das bitte per PN.

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