Unfall - Was tun? - Seite 2

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  • | 07.07.2009 17:30

Die Prozesskostenhilfe kann jeder beantragen der Arbeitslos ist und über kein Vermögen von mehr als 4000e verfügt. Somit werden alle Kosten vom Staat übernommen, der Anwalt darf maximal 10€ Schutzgebühr verlangen.
Habe das leider schon hinter mir wegen einem Rechststreit mit meinem damaligen Arbeitgeber, welcher mir 3 Monate Lohn nicht gezahlt hat.nun bin ich aber Rechtschutzversichert, daher kommt das nicht in Frage. :dancing:

Bei uns in Göttingen war bisher kein Gutachter verfügbar, alle ausgebucht... Melde mich wenns was neues gibt ;)


Zuletzt geändert 07.07.2009 17:31 von Gismo85. Insgesamt 1 mal.


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  • | 07.07.2009 19:02

Weiss einer ob ich das Recht auf einen Ersatzwagen habe?
Nur wenn ich das Fahrzeug dann auch reparieren lasse oder?

Bzw. Nutzungsausfall, habe aber irgendwie im hinterkopf das ich dies nur einfordern darf wenn ich das Fahrzeug auch reparieren lasse.


Zuletzt geändert 07.07.2009 19:18 von Gismo85. Insgesamt 1 mal.

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  • | 07.07.2009 21:05

Soweit ich weiss schreibt der Gutachter die Kosten für den Nutzungsausfall mit ins Gutachten. Ich glaube aber dass das zu den Reparaturkosten dazugerechnet wird.
z.B.: Nutzungsausfall 10 Tage à 26,- € / 260,-€
plus Reparaturkosten von 2500,- €
= Gesamtschaden von 2760,-€

Was Du gehört hast würde aber Sinn machen, da Du ja Nutzungsausfall für DEIN Auto bekommst während es repariert wird.

Genau weiss ich es aber leider nicht.
Und da ich mit der Prozesskostenhilfe wohl schon falsch lag, halt ich einfach mal mein Maul :D


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  • | 07.07.2009 21:26

hehe ;) naja, ich bin über jeden tipp dankbar. das mit der prozesskostenhilfe wusste ich halt aus eigener erfahrung :-P

naja, morgen früh um 9 hab ich endlich nen termin beim gutachter und dann werd ich mal alles aufzählen was so rauskam, falls evtl wer anders mal fragen in so einer sache hat.


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  • | 08.07.2009 10:04

Abschlussbericht:

Ich möchte euch nun einiges zusammentragen um für den Ernstfall alle Fragen zubeantworten.

Unfall - 100% Unschuldig - Was tun?

Bei einem Unfall sind zuerst evtl. Verletzte zubehandeln und die Unfallstelle abzusichern. Bei Personenschaden und/oder bei einem Unfall wo die Fahrzeuge nicht mehr fahrtauglich sind oder eine Strasse stark verschmutzt ist MUSS IMMER die Polizei eingeschaltet werden.

Im folgenen arbeite ich mit meinem Beispiel. Ältere Dame fährt in parkendes Auto.

Bevor die Fahrzeuge weggefahren werden um die Strasse wieder freizugeben sollten Fotos gemacht werden, im Zeitalter der Handycam kein Problem.

Als erste heisst es Ruhe bewahren, es ist nur Blech. Versetzt euch in die Lage das Ihr Schuld seid, dann möchtet Ihr auch niemanden der euch beleidigt oder anbrüllt. Tauscht die Personalien aus:
Name, Vorname, Geburtstag, Adresse, Telefonnummer, Versicherung, Kennzeichen, Autotyp und wenn vorhanden die Versicherungsscheinnummer.
Oft gibt es von den Versicherungen geeignete Vordrucke wo alle Daten eingetragen sind.

Gibt es Zeugen?
Nein! --- Unfallhergang dokumentieren und von beiden Partein unterschreiben lassen.
Notfalls skizze zeichnen. Sollte sich der Verursacher nicht bereit erklären, Polizei rufen.
Ja! --- Personalien der Zeugen aufnehmen

Muss man immer die Polizei rufen?
Nein, sollte die Sachlage klar sein oder der Blechschaden sehr gering lohnt es nicht die polizei zurufen. Auch wenn der Verursacher klar ist macht die Polizei nix anderes als aufzuschreiben was man eh schon weiss. Ausserdem wird der Verursacher mit einem Bußgeld von ca 25€ belangt. Dies halte ich für unnötig wenn beide Partein einsichtig sind.

Wenn alle Daten ausgetauscht sind kann man den normalen Tagesablauf wieder aufnehmen und froh sein das nix schlimmeres passiert ist. In meinem Fall ist die Dame in mein parkendes Auto gefahren, mein Arbeitskollege meinte kurz vorher das ich bitte den Gartenschlauch aus dem Auto holen soll welcher in meinem Kofferraum war. Habe ich aber nicht getan, weil wir Ihn dann doch nicht brauchten. Sonst hätte ich in dem Moment am Kofferraum gestanden, meine Beine wären sehr wahrscheinleich niemehr zubenutzen und ich denke darüber kann man froh sein.

Wenn man dann zur Ruhe gekommen ist meldet man den Schaden der gegnerischen Versicherung. Diese nehmen noch einige Daten auf und werden sich dann weiter Schriftlich damit beschäftigen.

In meinem Fall bin ich bevor die gegnerische Versicherung reagieren konnte zu einem unabhängigem KFZ-Sachverständigen gefahren (ACHTUNG: Schwarze Schaafe - erkundigen!!)

Der Sachverständige begutachtet das Auto, schreibt Daten auf: Km Stand, bereifung, Baujahr und den Schaden selbst. Mehr bekommt man von dem Verfahren selbst nicht mit.
Der Sachverständige wird dann am Computer nach dem Widerbeschaffungswert suchen, dies wird über die Schwackeliste gemacht (bei Fahrzeugen ab BJ. 97) bei älteren Fahrzeugen als BJ 97 wird ein durchschnittswert ermittelt, z.b. bei Mobile 20 Fahrzeuge des Typs mit ca gleicher Laufleistung davon der durchschnitt = Wiederbeschaffungswert.
Dann versucht der Sachverständige den Restwert zuermitteln. In meinem Fall zwischen 30 und 70 Euro - Schrotthändler und Autoschieber ;).

Die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert wird dann der Versicherungswert. Hinzukommen noch Nutzungsausfall und die Kosten für Abmeldung.
An meinem Beispiel:

Polo Bj93 - 97543km
Wiederveschaffungswert geschätzt 1170€
Restwert geschätzt 70€
Nutzungsausfall 14 Tage x 20 Euro (alt PKW, hier gibts unterschiede) = 280€
Abmeldepauschale 50€
unterm Strich:
1170€
-70€
= 1100€
+ 280€
+ 50€
= 1420€

Das Gutachten wird dann zur gegnerischen Versicherung geschickt und geprüft. Sollte die Versicherung feststellen das es eine Filmreife Summe ist wird ein Gegengutachten erstellt.
Ab hier kann es problematich werden, viele Gutachter der Versicherung schätzen zutief - warum auch immer, ich will niemandem was unterstellen.

Die Kosten des Sachverständigen trägt auch die gegnerische Versicherung - solange der Schaden über 600€ beträgt (Bagatellschaden).

Zusatz:
Ein Nutzungsausfall besteht !nur wenn die geschädigt die Reparatur oder den Kauf eines Neufahrzeugs bestätigen kann und auch maximal 14 Tage lang. Jenachdem wie hoch der Wert des geschädigten Autos ist wird eine anderer Tagessatz ausgezahlt. Dieses Geld steht einem Zu. Aber auch nur wenn das Fahrzeug nicht Fahrbereit ist, sollte nur der kotflügel eingedetscht sein wird die Versicherung nicht zahlen, da man das kaputte Fahrzeug bis zum Tag der Reparatur / Neuwagen fahren kann.

Man muss den enstsehenden Schaden so gering wie möglichhalten.


Ich hoffe ich konnte weiterhelfen, viele Antworten bekommt man auch via google oder bei den ganzen Netten Usern hier im Board. Danke an alle die mir zur Seite standen und meine Fragen so schnell beantwortet haben.

---

Persönlicher Fall:

Im großen und ganzen bin ich nun doch ganz Froh das mein Auto kaputt ist und es Versicherungen gibt. Sollte mein Gutachten anerkannt werden wird folgenes folgen:

Ich bekomme ca 1400€ von der Versicherung
Ich nutze die Abwrackprämie 2500€
Ich bekomme eine Umweltprämie 2500€
Habe selbsterspartes von 1500€
und bekomme bei Seat einen Nachlass von 1200€

D.h. ich kaufe mir den Seat Ibiza SC Sport (105PS)
Neupreis 16000€

16000€ - 7900€ = 8100€

Diese 8100€ werde ich finanzieren und so habe ich einen Neuwagen für knappe 8000€, ich denke mehr kann man aus der Sache nicht rausholen.

Vielen dank fürs aufmerksame Lesen und nochmal Danke an alle Antworten hier im Thread!

Die Rechtschreibfehler sind beabsichtigt um mein Copyright zubestätigen ;-)


Zuletzt geändert 08.07.2009 10:09 von Gismo85. Insgesamt 1 mal.

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  • | 08.07.2009 13:43

Hm naja warte das Gutachten ab. Will nicht schlechtreden oderso aber ich glaube nicht das du so viel geld bekommst.

Ausserdem wie kann man sich als Arbeitsloser ein neues Auto leisten?

Jetzt stellt sich die Grundsätzliche frage. Darf sich ein Arbeitsloser ein Auto listen. Ist ne Grundsatzfrage aber ich persönlich finde, wenn man sich ein Auto als Arbeitsloser leisten kann dann sind die Arbeitslosengelder zu hoch.

Aber das wäre jetzt eine diskusion die ins unentliche führen würde. Was mich aber interessiert ist, wie hoch der Gutachter den Restwert bzw wiederbeschaffungswert einstuft.
:hut:


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  • | 08.07.2009 18:22

Wie ich oben erwähnt habe der Restwert 30-70€ und der Wiederbeschaffungswert über 1000€ - mündlich vom Gutachter, dazu kommen 14x 23€ Nutzungsausfall (322€).

Und wer sagt das Arbeitslose arm sind? Vllt. hab ich im Lotto gewonnen oder kacke Geld?


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  • | 08.07.2009 18:43

Zitat:
Zitat von Treffenfahrer
Ausserdem wie kann man sich als Arbeitsloser ein neues Auto leisten?

Jetzt stellt sich die Grundsätzliche frage. Darf sich ein Arbeitsloser ein Auto listen. Ist ne Grundsatzfrage aber ich persönlich finde, wenn man sich ein Auto als Arbeitsloser leisten kann dann sind die Arbeitslosengelder zu hoch.


Zitat:
Zitat von Gismo85
Und wer sagt das Arbeitslose arm sind? Vllt. hab ich im Lotto gewonnen oder kacke Geld?

Um hier unnötige Dikussionen, Beleidigungen und politsch ausufernde Threads zu verhindern, möchte ich darauf hinweisen, dass bitte nicht weiter in diese Richtung diskutiert wird, bleibt beim Unfall oder klärt das per PM.


Zuletzt geändert 08.07.2009 18:43 von campino89. Insgesamt 1 mal.


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  • | 08.07.2009 20:54

Von mir aus kann es nun auch geschlossen werden, besteht kein klärungsbedarf mehr.

Und nur noch einmal kurz zum Thema Arbeitslos. Bei der Berechnung vom Arbeitslosengeld werden 60% des Durchscnittlohns der letzten 3 Monate angerechnet. Jetzt eine kleine Rechenaufgabe für dich:
Steuerklasse 1
Durchschnittsgehaltbrutto:
2743,85€

Mir platzt echt der Kragen bei solchen dummen Sprüchen über Arbeitslose, achso nur so zur Info auch Todesfälle oder Unfälle in der Familie und dadurch enstehnde unannehmlichkeiten (Betreuung Schwerbehinderter nach dem UNFALL) können dazu führen das der Chef auf Nachfrage jemanden kündigt da die Arbeitszeiten nicht mehr tragbar waren. Nur mal so als denkanstoss bevor du wem ans Bein pissen willst das jemand der Arbeitslos ist sich nen Auto kauft.

-close-

  • Treffenfahrer
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  • | 08.07.2009 21:32

wollte nichts mehr dazu schreibe. Ans Bein Pissen erst recht nicht. Ist halt meine Meinung und sicherlichauch der der anderen arbeitenden Bevölkerung. Aus welchem Grund man Arbeitslos ist ist da ja nicht relevant. Ging um den Grundsatz Arbeitslos und Auto.

Was du für nen Bruttogehalt hast interessiert mich eigendlich weniger. Anscheinend hast du einfach zu viel. :hut:

*edit*

Warum gibst du dann nicht das Monatliche Geld was du für die Finanzierung des Neuen über hast dem Arbeitsamt zurück oder lässt dir dementsprechend das Arbeitslosengeld um die Summe kürzen?


Zuletzt geändert 08.07.2009 21:43 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.

Bevor das hier ausufert ... *closed*

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