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Hallo Gemeinde,
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Nach meinem Wissenstand bekommst du leider nur den Zeitwert des Fahrzeugs, bzw den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Modell. Ist die Reparatur teurer als der Zeitwert, ist es ein finanzieller Totalschaden, und Du bekommst eben leider nur den Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Unfall. |
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Aber wer bestimmt den Zeitwert. In der Schwackeliste werden nur Fahrzeuge ab Bj 98 geführt (korrigiert mich).
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Zitat:
Zitat von Gismo85 Das fahrzeug ist für mich viel mehr wert.
Das zählt leider nicht. Ich glaube, dass den Restwert der Gutachter der Versicherung bestimmt. Aber am besten wartest Du, bis sich jemand zu Wort meldet, der sich damit auch richtig auskennt. |
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Den emotionalen Wert (oder in welcher anderen Art DIR das Fahrzeug auch immer Wert ist) wird dir wohl keine Versicherung zahlen da es bei diesem Auto um keine Rarität geht - das Ding quasi für nen schmalen Euro besorgt - werden kann.
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Also, ich habe grade etwas intressantes gelesen:
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Warum direkt zum Anwalt?
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Du weisst doch noch gar nicht was Phase ist...
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Ist doch Tinnef... erstmal meinte ich mit dem "was Phase ist", das du nicht weisst ob ein Gegengutachten gemacht wird oder ob die gegnerische Vers. laut dem von dir veranlasstem Gutachten zahlt. Denn das ist nicht die Ausnahme!
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Naja, vllt bin ich auch grade nicht ganz sachlich, weil es mich tierisch aufregt.
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Erstmal herzliches Beileid zu deinem Unfall...
Zuletzt geändert 07.07.2009 04:26 von geloescht_gast. Insgesamt 2 mal. |
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Also der Ablauf wird folgender sein :
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Danke für eure Antworten, so langsam hab ich mich auch abreagiert. Werde um 1 heute zum Gutachterfahren und in erfahrung bringen was der Wiederbeschaffungswert ist und wieviel das Fahrzeug momentan Wert ist.
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Hallo,
Zuletzt geändert 07.07.2009 21:10 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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