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Am Ende entscheiden eh andere wie hoch das strafmass is, ich werde wohl einfach abwarten müssen. werd das ergebnis hier dann posten |
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ok dann is ja soweit alles gesagt. |
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Ruf doch einfach mal bei der betreffenden Polimannzeistation an. Ein normales Gespräch wirkt manchmal Wunder. Es sollte dein Schaden nicht sein! |
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@ChrisCross
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Persönlich erscheinen ist noch besser. Wenn du das klärende Gespräch suchst, findest und das Problem schilderst wirst du nicht nur eine Antragsnummer bleiben.
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Hmm, viel schlimmer kann es ja eh nicht werden, nur besser. nur was soll ich denen noch sagen? ich habe gestern den beamten ja schon alles erklärt wieso weshalb warum und das ich den fehler auf jedenfall einsehe |
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Ja mit den Beamten da draußen aber nicht mit dem Bearbeiter drin.
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achso ich dachte das die beamten das auch bearbeiten und dann weiter leiten ans gericht und die mir dann post schicken |
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nein die aufer straße geben das zu ermittlungsdienst und die bearbeiten das weiter |
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Zitat:
Zitat von Vegetta @ChrisCross
soll ich mich bei denen entschuldigen für das was cih getan habe? Zum Beispiel! ![]() Ich habe in den Verkehrskontrollen, die ich in der Vergangenheit gehabt habe, immer das Gespräch gesucht. Manchmal hat es auch was gebracht! ![]() |
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Hallo,
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Naja du kannst jetzt nochmal alles zugeben, dann haben sie es schiftlich, ich würd das nicht selber ausfüllen, sondern einen Anwalt um Rat fragen.. Der sagt dir auch was auf dich zukommt und hat vllt. ne Idee |
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Sogar im TV wird oft besagt das man solche sachen ohne Kommentar belassen soll...und max. das angelastete bejaen....mehr nicht. Sonst wird dir aus jeder kleinigkeit ein Stric gedreht...un as ist legal...denn sobald du dich selbst belastest hast du ein aussageverweigerungsrecht |
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Normalerweise brauchst du nur Angaben zur Person zu machen, falls du dich selbst belasten würdest. Desweiteren steht da ja was von "Ich gebe den Verstoß zu/nicht zu" Und ein Feld für weitere Angaben. Das würde ich leer lassen und ansonsten - da es ja Zeugen gibt (Cops) - ein Kreuzchen nmachen bei "Ich gebe den Verstoß zu", sofern dir nur das Fahren ohne Vers.-Schutz und ungestempelte Kennz. vorgeworfen wird - ohne Zusatz von "vosätzlich o.ä. Würd auch da nix von wegen kurze Testfahrt etc. hinschreiben, sonst is der Vorsatz schriftlich fixiert... Zuletzt geändert 11.04.2009 13:54 von gnmpf74. Insgesamt 2 mal. |
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warum kannst du nicht zu deinen fehlern stehen? Wer scheiße baut muss auch dazu stehen. Dafür gibt es in Deutschland gesetze |
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