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Hallo,
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fahren ohne versicherungs schutz , egal wie du dich hin und her drehst . |
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ich idiot hab auch ncoh gleich alles zugegeben und die schilder rausgeholt nachdem die mcih aufgefordert haben. hab versehentlich 2 mal den beitrag geöffnet
Zuletzt geändert 07.04.2009 18:13 von Vegetta. Insgesamt 1 mal. |
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hätte hätte hätte^^ is aber nicht ja das is mir kla nur ich dachte irgendwie das ich noch ne chance hab milde davon zu kommen weil ich ja schon versicherungsbetrug steuerhinterziehung und so ne scherze drin habe |
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Steuerhinterziehung ggf - aber Versicherungsbetrug?
Zuletzt geändert 07.04.2009 18:36 von Meteorman. Insgesamt 1 mal. |
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er meint das er wegen diesen sachen alles schon mal dran war...die geschichte ohne zulassung kommt dazu...stell dich auf ne saftige Geldstrafe ein und evtl Führerscheinentzug...Ist nur gerecht....sorry aber bei soviel... ich nenns mal vorsichtig "Leichtsinn" muss man zu den Konsequenzen stehen.... |
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@cherry
Zuletzt geändert 07.04.2009 18:56 von Vegetta. Insgesamt 1 mal. |
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Ich denke dein Handeln ist in diesem Fall nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich da du ja wusstest, dass das Fahrzeug nicht versichert war...
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vorsätzlich mein ich ja^^ mir ist der begriff entglitten Aber wo ist der unterschied?
Zuletzt geändert 07.04.2009 19:13 von Vegetta. Insgesamt 1 mal. |
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Wie du gefahren bist, is völlig egal. Du bist gefahren - Punkt! Und Auge zu drücken? Dann wären die garnet erst bei dir auf der Matte gestanden. Habern die gesehen, dass du nur ne Runde gefahren bist? Warscheinlich nicht, d. h. du hättest auch vom Ersatzteilhändler o. ä. kommen können.
Zuletzt geändert 07.04.2009 19:23 von gnmpf74. Insgesamt 1 mal. |
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@meteorman
Zuletzt geändert 07.04.2009 21:00 von DragonGate. Insgesamt 2 mal. |
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Was soll mit den Steuern sein? Nix, und wenn die Cops das mit der Einbahnstraße net mitgekriegt haben, was solls?! Würde aber jetzt net alles hier breittreten, man weiss nie, wer hier alles mitliest. |
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Recht haben und Recht bekommen ist bei der deutschen Gerichtsbarkeit leider nicht gewährleistet. Das gleiche gilt für das Maß der Straftat.
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