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Tach allerseits!
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Zitat:
Zitat von Meteorman Wäre für Antworten welche Hand und Fuß haben sehr dankbar!
Dann würde ich nen Anwalt fragen, Internet ist fast immer Hörensagen... |
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Zitat:
Zitat von Anwältin gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag, in dem als "wesentliche Eigenschaft" des Fahrzeuges der Kilometerstand angegeben wurde?
Ansonsten gilt folgendes: Das "Zurückdrehen" der Tachometeranzeige selbst stellt einen Straftatbestand im Sinne der Urkundenfälschung dar. Wurde der Tacho manipuliert, um das Fahrzeug besser zu verkaufen, liegt zudem Betrug vor. Selbst wenn der Verkäufer nun einwenden sollte, dass ev. der Tachometer ausgetauscht wurde, so ist es bei jedem Fahrzeug möglich, einen neuen Tacho bei einer Fachwerkstatt auf die bereits gelaufenen Kilometer einzustellen. Davon unbenommen ist der Verkäufer verpflichtet, diese Tatsache beim Kauf anzugeben. Sichern Sie also die Beweise, bzw- die Aussage der Werkstatt und dann halten Sie dies dem Verkäufer, unter Hinweis auf seine strafbaren Handlungen, vor. Sollte er sich dann noch immer nicht zur Wandlung bequemen, so sollten Sie den Gerichtsweg in Anspruch nehmen. MfG Birgit Raupers -Rechtsanwältin- Zuletzt geändert 03.01.2009 15:44 von cherry. Insgesamt 1 mal. |
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Zu dem was Cherry geschrieben hat:
Zuletzt geändert 03.01.2009 15:51 von Meteorman. Insgesamt 1 mal. |
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In erster linie muss der Händler (wenn du beweise für vorliegenden Betrug hast) den wagen wieder zurück nehmen und dir den vollen Kaufpreis erstatten....weiß aber nicht ob es da eine rechtliche Grundlage für gibt....wie gesagt...spreche ihn auf die rechtlichen Konsequenzen an...er wird schon handeln |
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So ist der Plan. Es steht eben nur aus was man verlangen darf.
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Zitat:
Zitat von ÖAMTC Kann dem Verkäufer allerdings ein Täuschungs- und Bereicherungsvorsatz nachgewiesen werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Wird der Betrug gewerbsmäßig betrieben, sind sogar Strafen von bis zu fünf Jahren möglich.
Kann dem Verkäufer kein Betrugsvorsatz nachgewiesen werden, hat der Käufer trotzdem die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von drei Jahren bei Gericht anfechten zu lassen bzw. auf Rückforderung des zu viel bezahlten Betrages zu klagen. Allerdings muss der Verkäufer für den "Irrtum" verantwortlich sein, und der Kilometerstand ausschlaggebend für den Kauf des Wagens gewesen sein. Auch wenn der Tacho von konzessionierten Gewerbebetrieben "legal justiert" wird, ändert dies nichts an der Tatsache, dass es sich um einen Betrug handelt. |
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Sprich da es ein Händler ist und er nirgends vermekt oder angegeben hat, dass der Tacho justiert oder gewechselt wurde steht er in der Kreide.
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Edit abgelaufen...
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Na dann viel Erfolg, und hoffe dass das nen einmaliger Fall bei dem Händler war. Ansonsten könnte man nach Variante eins zusätlich noch an Deine dritte Variante denken. Zuletzt geändert 11.01.2009 12:56 von Tiggar. Insgesamt 1 mal. |
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Zitat: Schön und gut... würde hier aber nicht den ÖAMTC (Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club) zitieren, da können schon wieder ganz andere Rechte gelten beid en Schluchtenscheißern...
Zitat von cherry Zitat: Zitat von ÖAMTC Kann dem Verkäufer allerdings ein Täuschungs- und Bereicherungsvorsatz nachgewiesen werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Wird der Betrug gewerbsmäßig betrieben, sind sogar Strafen von bis zu fünf Jahren möglich.
Kann dem Verkäufer kein Betrugsvorsatz nachgewiesen werden, hat der Käufer trotzdem die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von drei Jahren bei Gericht anfechten zu lassen bzw. auf Rückforderung des zu viel bezahlten Betrages zu klagen. Allerdings muss der Verkäufer für den "Irrtum" verantwortlich sein, und der Kilometerstand ausschlaggebend für den Kauf des Wagens gewesen sein. Auch wenn der Tacho von konzessionierten Gewerbebetrieben "legal justiert" wird, ändert dies nichts an der Tatsache, dass es sich um einen Betrug handelt. @meteorman, naja beim Hinweis auf rechtliche Schritte knicken die schnell ein, weil die mit ihrer Masche weiter machen wollen. Die Frage ist jetzt, gehts dir nur darum, dass du entschädigt wirst oder willst du, dass der Kerl einen auffen Sack kriegt und nicht noch andere Opfer von ihm werden. |
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Zitat:
Zitat von campino89 @meteorman, naja beim Hinweis auf rechtliche Schritte knicken die schnell ein, weil die mit ihrer Masche weiter machen wollen. Die Frage ist jetzt, gehts dir nur darum, dass du entschädigt wirst oder willst du, dass der Kerl einen auffen Sack kriegt und nicht noch andere Opfer von ihm werden.
Vornehmlich soll natürlich erstmal dem Recht geschehen dem hier (ob nun vom Händler wissentlich oder auch nicht) ein Schaden zugefügt wurde. Wenn das alles so über die Bühne geht, wirds wohl zu keiner Anzeige kommen. Wobei da auch noch ein paar Dinge beim Hänler intern falsch gelaufen sind... Wir werden es sehen... morgen bekomm ich neue Inputs. |
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moinsen!
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Zitat:
Zitat von MaxV40 moinsen!
sollte dem verkäufer arglist (vorsätzliches verschweigen des manipulierten km-standes) nachzuweisen sein, musst der käufer keine nutzungsentschädigung zahlen. du kannst dann von dem vertrag zurücktreten und den kaufpreis in voller höhe zurückverlangen. den begriff der wandlung gibt es seit der schuldrechtsreform im jahr 2002 nicht mehr. die beweislast trifft im falle einses prozesses den käufer - der käufer müsste demnach nachweisen, dass der verkäufer von dem manipulierten km-stand wusste oder selbst den km-stand manipuliert hat. gruß, max. Fakt ist: Händler hat das KFZ mit dem KM Stand den der Vorbesitzer uns mitgeteilt hat erstanden (gekauft) - das sagt der Vorbesitzer. Dann wurde eine Hauptuntersuchung gemacht (Wagen bereits abgemeldet) - diese enthält im Prüfergebnis den KM Stand den der Vorbesitzer angegeben hat (also decken sich die Aussage des Vorbesitzers und dieses Dokument). Dann wurde einen Monat später das Fahrzeug erworben und zur Anmeldung wurde eine AU vom Händler gemacht. Darin steht dann der KM Stand mit dem der Wagen angepriesen und eben auch erworben wurde. Reicht das als Beweis?! Weil mehr kann man doch als Käufer nicht machen... Dem Händler nachzuweisen, dass er arglistig versucht hat den Käufer zu täuschen um einen höheren Gewinn zu erlangen dürfte als Otto-Normal-Verbraucher doch unmöglich sein oder? Prinzipiell brauch der doch nur behaupten, dass da aufgrund eines Defektes ein neues Tacho reingekommen ist und schon ist er raus... Oder wie?! |
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hi!
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