nötigung beim parken? - Seite 1

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  • | 23.12.2008 01:13

servus an alle rechtsexperten,
meine frage in kurz: kann man jemanden wegen nötigung anzeigen, der einem beim parken kontaktmäßig auf die stoßstange fährt?

mein fall etwas ausführlicher:

der nachbar von meiner freundin ist offenbar der ansicht, dass der öffentliche verkehrsraum vor seinem haus ihm gehört. deshalb fährt er jedem(!) der dort parkt extremst dicht auf die hintere stoßstange.
ich habe ihn schon gebeten doch bitte den nötigen minimalabstand einzuhalten, da ich ja gerne auch mal an den kofferraum will oder beim ausparken platz haben muss.
hat offensichtlich nichts geholfen.
heute abend war ich mit dem GTI da und er hat mich wieder extremst dicht eingepakrt, obwohl der rest der straße frei war. desweiteren hat er eine eingene hofeinfahrt in die er reinfahren könnte bzw. vor der er immer einen platz bekommt.
er hat deswegen auch schon mit anderen nachbarn immer wieder stress angefangen.
es ist auch egal wo man im öffentlichen verkehrsraum steht (also näher oder weiter von seiner einfahrt entfehrnt), er arkt immer so dicht.

bevor ich das nächste mal ne schramme im lack hab (so dicht parkt man nämlich normalerweise nur nach gehör), will ich wissen mit was ich ihm drohen kann, damit er diese nötigung unterlässt.
ich will ja nicht unnötig rumstressen und provoziere ihn ja auch nicht, aber wenn ich im öffentlichen raum parke darf ich wohl erwarten nicht so bedrängt zu werden.

was kann ich (rechtlich) machen, wenn er das nächste mal so steht?

P.S. bisher konnte ich immer noch mit dem wagen rausfahren, da vor mir genug platz war.
kann ich ihn dann trotzdem wegen nötigung belangen?

Gruß
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  • | 23.12.2008 01:16

wenn er dich das nächste mal so zu parkt, hol nen zweites auto dazu, und parkt IHN zu :D :D :D :D !
SO würd ichs machen....rache is blutwurst!

€dit:
Bitte nich ernst nehmen oder nachmachen :D:D:D!


Zuletzt geändert 23.12.2008 01:17 von DTI. Insgesamt 1 mal.

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  • | 23.12.2008 01:17

Frage: Mindestabstand beim Parken

Ramona Brockmann fragt fahrschule-123.de: Gibt es einen Mindestabstand bei zwei längs parkenden Autos an einer Straßenseite? Bei uns fahren die Autos immer so dicht ran, dass man nicht mal mehr den Kofferraum öffnen kann. Ist der Mindestabstand gesetzlich geregelt, wenn ja, wo?

Fahrschule-123.de: Leider gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand beim Parken. Ein Strafbestand liegt erst vor, wenn sich die Fahrzeuge tatsächlich berühren und ein möglicher Schaden entstanden ist.

Parkt der Vorder- oder Hintermann zu dicht, ist man leider machtlos. Kommt es dann beim Ausparken zu einem Schaden, ist man trotzdem schuld, egal wie dicht der andere geparkt hat.

Wir empfehlen: Vorbild sein, stets vorsichtig ausparken und selbst mit genügend Abstand parken.

Mein Tipp der selbe wie der von Henning oder wenn du gar nicht rauskommst Silber Blau anrufen wenns gar nicht geht. Im nOrmalfall sollte man 50 Cm platz vor und hinter einem haben

quelle: Fahrschule123.de


Zuletzt geändert 23.12.2008 01:21 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 23.12.2008 01:25

@DTI:
selbst wenn: der steht ja dann immer so, dass hinter ihm zumindest noch ein stück seine hofeinfahrt ist (in die er nie reinfährt).
also nix mit zuparken.

außerdem bin ich kein freund von "wie du mir so ich dir".
so wie der drauf ist, würde das eh nur eskalieren und ich hätte das nächste mal nen schönen rallystreifen im lack.


kann man wirklich nichts machen? ich muss doch davon ausgehen, dass der mich beim einparken jedes mal berührt. und das macht den lack bestimmt nicht besser.

gruß

EDIT: hab grad gelesen, dass ich, wenn ich fotos mache und uhrzeit und datum dokumentiere theoretisch schriftlich einen strafantrag stellen kann, mit dem ziel auf unterlassung.
geht das wirklich?
ich wills ja nicht gleich machen. nur ich brauch mal ein paar drohungen auf die er hört. auf meine bitte das zu lassen hat er ja ganz offensichtlich geschissen. der typ weiß ja, dass ich den GTI fahre...


Zuletzt geändert 23.12.2008 01:31 von daalig. Insgesamt 1 mal.

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  • | 23.12.2008 01:36

Zitat:
Zitat von daalig
EDIT: hab grad gelesen, dass ich, wenn ich fotos mache und uhrzeit und datum dokumentiere theoretisch schriftlich einen strafantrag stellen kann, mit dem ziel auf unterlassung.
geht das wirklich?
ich wills ja nicht gleich machen. nur ich brauch mal ein paar drohungen auf die er hört. auf meine bitte das zu lassen hat er ja ganz offensichtlich geschissen. der typ weiß ja, dass ich den GTI fahre...


BIN zwar kein rechstanwalt
aber ich denke 2-3 fotos + Besuch von silberblau samt Fotos sollte erstmal ne weile helfen


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  • | 23.12.2008 08:54

wie wärs mit nehm abstandhalter hinten an deinem auto?!
oder ein mülltonne hinter dein auto stellen... find der sicher net witzig, aber weg räumen tut der die bestimmt auch nicht ;) :D
und es geht nichts kaputt ^^ oder wie du mir so ich dir ist das ja auch nicht :D

€dit: hab grad das bild nochmal angeschaut... und sowas darf audi fahren? :angry: *kopfschüttel*


Zuletzt geändert 23.12.2008 08:55 von uboot. Insgesamt 1 mal.


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  • | 23.12.2008 09:07

Ich würde mich damit gar nicht rum ärgern sondern jedes mal Blau weiß anrufen wenn die das dritte mal da waren machen die schon eine ansage und dann macht der das sicher nicht mehr !


Zuletzt geändert 23.12.2008 09:08 von Nemesis BE. Insgesamt 1 mal.


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  • | 23.12.2008 09:12

Zitat:
Zitat von Nemesis BE
Ich würde mich damit gar nicht rum ärgern sondern jedes mal Blau weiß anrufen wenn die das dritte mal da waren machen die schon eine ansage und dann macht der das sicher nicht mehr !

oder aber du rufst die deswegen nicht mehr... :lehrer:

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  • | 23.12.2008 09:51

Ich würde den immer wieder ausm Bett klingeln, irgendwann hat er kein Bock mehr ;)
Man muss den Leuten immer so kommen, wie sie es auch machen, dann lassen sie es bald!

Dein Nachbar schein kein besonders intelligenter Mensch zu sein. Auf sein Nieveau solltest Du Dich nicht herablassen. Ich würde den Typ vermeiden. Eine Anzeige bei der Polizei ist aber immer gut. Wenn das schon ein paar Mal vorgefallen ist, wird der Mann Polizeikundig und das ist, falls es mal hart auf hart kommen sollte, sehr nützlich. Solche Idioten können einem eigentlich nur Leid tun.


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  • | 23.12.2008 13:19

Sowas kenn ich sind immer die gleichen typen aber wenn man selber mal parken möchte hat ma die sogenannte a- karte.
Seit dem park ich auch immer so ;)


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  • | 23.12.2008 13:24

Was das Beast und andere sagen, öfter mal bei der Rennleitung vorstellig werden. Wenn die öfter wegen so einem ausm Schlaf gerissen werden :D Dann stehen die auch mal bei ihm auf der Matte. Wenns ihm dann zu nervig wird, kann er ja die Einsatzfahrzeuge zuparken :D


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  • | 24.12.2008 16:30

@beast: is zum glück nur der nachbar von meiner freundin.
d.h. normaler weise parkt der 13km von mir weg und ich in unserer garage. wenn das unser direkter nachbar wäre, dann hätte er schon längst meinen vater kennen gelernt. der ist (zu recht) bei sowas nicht ganz so gutmütig.


okay...ich werde mich mal an die rennleitung wenden, wenn er das nähste mal dran fährt...
und das nächste mal, wenn ich ihn sehe, wollte ich das sowieso ankündigen. mal sehn wie ernst er das nimmt.
wenn noch was lustiges passiert, dann schreib ich das hier...

ansonsten frohe weihnacht und nen guten rutsch an alle!


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  • | 25.12.2008 22:50

hiho

entweder die rennleitung....

oder was viel geiler ist ..

lass den herren doch (öfters) mal nachst um 2 uhr aufstehen weil er dich zugeparkt hat und du nicht aus der lücke kommst ..oder wenn der audi ne alarmanlage hat mal am auto schütteln (du kannst ja sagen das du an deinem kofferaum warst und leider dabei sein auto berührt hast ..) so haben die nachbarn auch was davon

wir hatten mal ähnliche fall bei uns in der strasse (parktaschen die recht gross sind aber einer meinte er müsste seine tasche voll ausnutzten (räder innerhalb der makierung aber die front stand gute 40-50 cm in die nächste tasche )so das es fast unmöglich war ohne mehrmaliges rangieren aus der lücke zu kommen und da ich um ca 4uhr morgens raus muss für auf arbeit bin ich gerne 10 minuten früher aus dem haus um den nachbarn aus dem bett zu klingeln ...

gruss dirk


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  • | 26.12.2008 18:04

Frag mich nur was die Polizei machen soll?
Du kommst doch jedes mal aus der Lücke, sagst du ja selber.
Die Polizei wird nen Teufel tun und den nachts aus dem Bett klingeln obwohl du einfach nach vorne oder hinten wegfahren kannst.
Einen Schaden hat er auchnicht verursacht, mit Polizei wegen sowas anrufen würde ich vorsichtig sein.

Der einzige Punkt, wäre wohl die Privatklage auf Unterlassung. Er macht es offensichtlich ja nur um dich zu ärgern bzw. zu nötigen woanders zu parken.
Aber wegen sowas Rechtsanwalt und den ganzen Ärger anfangen? Die Laufzeiten und Erfolgsaussichten bei solchen Privatklagen kennt wohl jeder.

Denke da kann man leider nicht viel machen auf legalem Wege...

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