nötigung beim parken? - Seite 2

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  • | 27.12.2008 00:19

Du solltest dich mal darüber informieren (z.B. Wikipedia), was Nötigung im juristischen Sinne bedeutet. Der Typ drückt damit aus, dass er ein unangenehmer Zeitgenosse ist, mehr aber auch nicht.


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  • | 27.12.2008 20:56

Ich würd auf jeden Fall immer Fotos machen, falls er Dir ja mal bei der Aktion auch nur den geringsten Kratzer reinmacht! Oder wenn er gerade dabei ist so einzuparken mal hingehen und fragen, was er da eigentlich macht und was ihn so stört an deinem Auto - also vielleicht wirklich mal anschauen, wie er so einparkt - ob er dein Auto da wirklich wenn auch nur leicht berührt. Dann würd ich schon die Polizei rufen. Ein Video von wär da auch gut als Beweis und gleich hin und noch Fotos machen, während er noch drin sitzt. Ich hätt da echt Angst vor Beulen! Sowas macht doch kein normaler Mensch...


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  • | 27.12.2008 21:55

so ein problem kenn ich wir haben vor dem haus ein carport gebaut was sehr praktich ist nur finden unsere nachbarn es sehr lustig sich soweit reinzustellen das ich mit meinem auto nicht mehr raus kann.ich hab die dann auch mall morgens rausgeklingelt aber hat nicht viel gebracht.das einzigste was wass gebracht hat war die polizei zu rufen die haben dann geklingelt und meinem nachbar war es woll zu blöd aufzumachen da haben die das auto einfach abgeschlept.ich wurde dann nur mittags von denen gefragt ob ich denn ihr auto gesehn habe. :dancing:


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  • | 27.12.2008 23:57

Ja, diese Homestories in Internetforen. Die Polizei würde nie im Leben ein Auto, dass eine private Einfahrt blockiert, abschleppen lassen. Wer würde denn das auch bezahlen. Das Polizeirevier vielleicht ?...


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  • | 28.12.2008 04:40

aber warum? es ist doch auch ein verstoß gegen die StVO oder? weil man in der fahrschuel lernt, dass man vor kreuzungen 5meter abstand lassen muss beim parken (gibt noch mehr davon) und nicht vor einfahrten parkt
wenn bei beidem keine sicherheitsgefahr besteht (feurwehrweg oder ähnliches) gilt doch für beides gleiches recht oder? also kann man die autos da doch abschleppen lassen und der halter bezahlt?


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  • | 28.12.2008 10:04

Den Abschlepper bezahlt immer derjenige, der ihn beauftragt. Ob man sich das Geld hinterher zivilrechtlich einklagen kann, ist eine andere Frage. Das ist aber der Polizei genauso egal wie dem Abschlepper.


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  • | 28.12.2008 13:51

da muss ich dich leider enttäuschen die poliezi schlept in solchen fällen sehr woll ab und der der sein auto dann sucht darf auch zahlen zu dem auch meistens gleich die gebühr von 35 euro dazu kommt(polizei).weil das an nötigung ran geht ich müsst jetzt suchen aber im bericht der polizei stehen die ganzen paragrafen drin.das was du sagst stimmt in einer hinsicht schon wenn du denn abschleper anrufst zahlst du immer selbst wenn du nicht dran schuld bist oder nur helfen wolltest,aber wenn die polizei ihn rift ist das nicht so da zahlt der abgeschlepte auser du lässt dein kind oder hund oder anderes getier dadrin dann dürfen die nicht abschlepen.es kann sein das es da abweichungen gibt wegen öfentlichen parkplätzen und nicht öfetnlichen das weis ich nicht.


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  • | 28.12.2008 14:22

Ich würde nen Abschleppdienst holen und die Kiste abschleppen lassen, selbst wenn ich hinterher auf den kosten sitzen bleiben würde.... das wäre es mir wert :|


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  • | 28.12.2008 18:51

Weil der auch einfach ohne polizeiliche Aufforderung ein fremdes Auto abschleppt, das weder auf einem privaten Grundstück steht noch jmd anderen behindert. Stellt ja auch keinen Diebstahl dar :rolleyes:

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  • | 18.02.2009 08:55

Zitat:
Zitat von walpurgis
Ja, diese Homestories in Internetforen. Die Polizei würde nie im Leben ein Auto, dass eine private Einfahrt blockiert, abschleppen lassen. Wer würde denn das auch bezahlen. Das Polizeirevier vielleicht ?...

??
Wieso denn nicht?! Das mußt Du mir mal erklären.


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  • | 18.02.2009 10:53

Die Polizei lässt nur im Notfall abschleppen..da immer der auftraggeber zahlt...das wäre in dem fall die polizei...selbst wenn einer ne einfahrt zu parkt und der halter des fahrzeuges nicht ermittelt werden kann (ungültiges oder kein Nr-Schild) wird auch nicht abgeschleppt...es sei denn der zugeparkte übernimmt die v0ollen kosten und müsste diese sich dann irgendwie vom Parksünder zurückklagen

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