Kann eine Eintragung in die Fzg-Papiere aberkannt werden?

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  • | 19.06.2008 10:26

Hallo,

ich habe da mal eine bescheidene Frage. Kann generell eine Eintragung eines Bodykits (oder etwas anderes) in die Fahrzeugpapiere auch wieder aberkannt werden?

Wenn z.B. ein Hinterhof-TÜV´er aufgrund einer sagen wir mal "langjährigen Freundschaft" ein Bodykit, welches nur irgendein Materialgutachten mit handschriftlich hinzugefügten Teilen darauf besitzt, ohne weitere Prüfung abnimmt und es dann regulär in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird ... kann diese Eintragung später von einem ordentlichen Prüfer widerrrufen werden oder gilt, was einmal eingetragen ist, bleibt für alle Zeit und nichts kann mehr dran rütteln?

Jetzt mal von Gesetzesänderungen abgesehen ....


Zuletzt geändert 19.06.2008 10:31 von geloescht_gast. Insgesamt 4 mal.


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  • | 19.06.2008 12:31

Natürlich kann das wieder aberkannt werden.
Eine Eintragung ist kein Freifahrtschein!
Wenn dir im Nachhinein nachgewiesen wird, das die Eintragung nicht rechtens war, bekommste trotzdme Ärger und derjenige ders Eingetragen hat auch.
Folien an Frontscheiben ist z.B. so ein Thema. Die sind und bleiben Illegal, eingetragen oder nicht.


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  • | 19.06.2008 12:35

Mahlzeit!

Wenn es sich um sog. illegale Eintragungen handelt können diese natürlich jederzeit wieder ausgetragen werden, wenn es einem "ordentlichen" Prüfer auffällt. Das macht der dann entweder direkt, oder es gibt Post vom STVA mit einer Frist, bis wann du einen Nachweis über den Ausbau zu erbringen hast. Dann wird die Eintragung beim Amt rausgelöscht.
Kurz: Eintragung ist nicht gleich Eintragung! War die Eintragung, warum auch immer, illegal, wird Sie wieder ausgetragen.

Durch Gesetzesänderungen alleine kann man dir nichts austragen, vorrausgesetzt die Eintragung war zu dem Zeitpunkt legal und hat den damaligen Vorschriften entsprochen. Da bleibt die dann bestehen.
;)


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  • | 19.06.2008 15:25

Zitat:
Zitat von Master.D
Durch Gesetzesänderungen alleine kann man dir nichts austragen, vorrausgesetzt die Eintragung war zu dem Zeitpunkt legal und hat den damaligen Vorschriften entsprochen. Da bleibt die dann bestehen.
;)
Das ist so nicht unbedingt richtig. Kommt gelegentlich vor, das auf Grund von Gesetztesänderungen Teile ihre Zulassung verlieren, sprich das Prüfgutachten ungültig wird. In diesem Fall kann (nicht muss!!) es durchaus vorkommen, das ein regulär eingetragenes Teil wieder abgebaut werden muss, da es dann illegal am Fahrzeug ist. Hat so einen Fall mal bei nem Dachkantenspoiler für'n Toyota Yaris gegeben. Mussten einige wieder abgebaut werden. Allerdings ist das schon eher de Ausnahme, im Normalfall ist es schon so, wie der Master.D sagt.
Gruß

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  • | 20.06.2008 14:05

Zitat:
Zitat von Master.D
Durch Gesetzesänderungen alleine kann man dir nichts austragen, vorrausgesetzt die Eintragung war zu dem Zeitpunkt legal und hat den damaligen Vorschriften entsprochen. Da bleibt die dann bestehen.
Nicht ganz ... Alu-Heckspoiler sind alle durch Gesetzesänderung illegal geworden und haben ihre Zulassung verloren. Jeder der sie vorher legal eingetragen hatte, musste sie nach der Gesetzesänderung wieder demontieren. Anders bei der Kombination Sportluftfilter/Sportauspuff. Jeder der eine solche Kombination vor der Gesetzesänderung eingetragen hatte, darf sie auch weiterhin fahren (Bestandsschutz).

Das mit den Gesetzesänderungen hab ich deswegen ganz bewusst in meiner Fragestellung aussen vor gelassen.

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