Kann eine Eintragung in die Fzg-Papiere aberkannt werden?
|
Hallo,
Zuletzt geändert 19.06.2008 10:31 von geloescht_gast. Insgesamt 4 mal. |
|
|
|
Natürlich kann das wieder aberkannt werden.
|
|
|
|
Mahlzeit!
|
|
|
|
Zitat: Das ist so nicht unbedingt richtig. Kommt gelegentlich vor, das auf Grund von Gesetztesänderungen Teile ihre Zulassung verlieren, sprich das Prüfgutachten ungültig wird. In diesem Fall kann (nicht muss!!) es durchaus vorkommen, das ein regulär eingetragenes Teil wieder abgebaut werden muss, da es dann illegal am Fahrzeug ist. Hat so einen Fall mal bei nem Dachkantenspoiler für'n Toyota Yaris gegeben. Mussten einige wieder abgebaut werden. Allerdings ist das schon eher de Ausnahme, im Normalfall ist es schon so, wie der Master.D sagt.
Zitat von Master.D Durch Gesetzesänderungen alleine kann man dir nichts austragen, vorrausgesetzt die Eintragung war zu dem Zeitpunkt legal und hat den damaligen Vorschriften entsprochen. Da bleibt die dann bestehen.
Gruß |
|
|