Führerschein mit 17 ---> Strafe für fahren ohne die Begleitperson ??? - Seite 1

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  • | 14.12.2007 15:06

Hallo an alle, ich habe mein Führerschein mit 17 gemacht und nachdem ich genug gegooglet hab, wollt ich es noch ma hier fragen was für strafen es gibt, wenn man ohne begleitperson erwischt wird :D, denn im internet gibt es zwei Varianten.

Variante 1: Wenn man ohne Begleitperson erwischt wird bezahlt man 150 € Bußgeld, vier Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und Aufbauseminar

Variante 2: 50€ Bußgeld, 1 punkt in flensburg und den Führerschein kriegt man erst mit 18 wieder, d.h. dass er erstma entzogen wird, dann mit 18 dir wieder gegeben wird.

Ich bitte euch um Hilfe :hut:

Danke im Vorraus :)


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  • | 14.12.2007 15:11

soweit ich informiert bin wird dir der wisch abgenommen und du kriegst ihn mit 18 wieder...keine punkte o.ä. außer du bist halt unter drogeneinfluß etc.


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  • | 14.12.2007 15:15

Wie gesagt, im i-net tauchen zwei varianten auf. Und ich will es wissen :D Danke trotzdem :hut:


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  • | 14.12.2007 17:23

selbst wenn du nur einen pubkt bekommst is der lappen doch wieder weg ;) also würd ichs net drauf ankommen lassen :D


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  • | 14.12.2007 17:28

ich denke bei den grün beziehungsweise blau silbernen leuten wirst du es auf jeden fall erfahren . sein lassen ist das stichwort , was ist wen was passiert so wie kind anfahren oder unfall auch wenn es nur blechschaden ist . lieber sein lassen und ich denke da sind alle der gleichen meinung . gruss


Zuletzt geändert 14.12.2007 17:30 von rs-turbo-s1. Insgesamt 1 mal.

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  • | 14.12.2007 18:48

Lass es!!!!!, meine Sis hat den auch, und wollte auch und nun is der lappen wech, und sie ist 18. ALso hat sie noch nicht wieder, muss erst nen Uafbauseminar mit machen. Aber nachfragen kannste trotzdem. Gibt ja genug fragen zu dem Pinken Lappen. Sonst einfach beim Strasen verkehrsamt anrufen, oder den naechsten Fahrlehrer oder die in Gruen.


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  • | 14.12.2007 20:53

Ok ich werd es lassen, muss wohl noch 5 monate warten :( Vielen Dank


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  • | 15.12.2007 17:04

Zitat:
Zitat von Memo K.
Variante 1: Wenn man ohne Begleitperson erwischt wird bezahlt man 150 € Bußgeld, vier Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und Aufbauseminar

Variante 2: 50€ Bußgeld, 1 punkt in flensburg und den Führerschein kriegt man erst mit 18 wieder, d.h. dass er erstma entzogen wird, dann mit 18 dir wieder gegeben wird.
Beide Varianten so sind falsch.

1. Bei der Kontrolle wird ein Verwarnungsgeld ausgesprochen:
Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer
169 Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen - 25 Euro,
dann natürlich auch ein Verbot der Weiterfahrt. Keine Punkte, da das Bußgeld unter 40 Euro liegt.

ABER:
Die Polizei muss bei einem BF 17 ohne Begleitung die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) informieren und dann passiert folgendes noch:

Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 6e - Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
(3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat.

Bedeutet: Die Berechtigung Fahrerlaubnis wird eingezogen und erst wieder rausgegeben, wenn man 18 ist UND ein Aufbauseminar abgelegt hat.


Zuletzt geändert 15.12.2007 17:05 von Jasper. Insgesamt 1 mal.


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  • | 15.12.2007 17:07

also memeo so oder so 5 monate warten :rofl:

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  • | 06.01.2008 00:01

Als ich bins die sis von kaferlady, also ich muss da jetzt erstmal was klar stellen, ich habe meinen lappen immernoch, hatte den nicht verloren oder sonst was, also ich finds ich verdammt scheiße von ihr...also ihr müsst wissen ob ihr ihr noch etwas glaubt, da sie nur auf material aus ist und meistens nur scheiße labert aber naja...ich müsst es selber raus finden ob ihr ihr noch was gliabt..mach´s gut... :boese:


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  • | 06.01.2008 00:10

Zitat:
Zitat von kaeferlady
Als ich bins die sis von kaferlady, also ich muss da jetzt erstmal was klar stellen, ich habe meinen lappen immernoch, hatte den nicht verloren oder sonst was, also ich finds ich verdammt scheiße von ihr...also ihr müsst wissen ob ihr ihr noch etwas glaubt, da sie nur auf material aus ist und meistens nur scheiße labert aber naja...ich müsst es selber raus finden ob ihr ihr noch was gliabt..mach´s gut... :boese:
wie schön geschwisterliebe doch sein kann :D


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  • | 06.01.2008 00:29

moin
hör doch einfach auf und haltet euch an die Gesetzte!!! Sie haben wohl einen sinn und das wird auch wohl was bringen und wenn du dich nicht dran hällst ha man voll probleme...viele sagen das es nichts bringt doch es ist alles sinnvoll...einfach warten und besser geht es nicht und ärger mit der polizei ist nur blöd

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  • | 02.01.2009 19:53

Hi Leute...

Ich habe ein ganz besonderes Problem...

Ich habe den FS mit 17 gemacht und habe ihn jetzt seit 8 Wochen... im Februar werde 18. Ich bin heute ohne Begleitperson gefarhen und wurde in einer Baustelle mit 12 kmh/h zu viel auf der Autobahn geblizt (50 waren erlaubt, ich hatte 61 oder 62 auf der Uhr)... Womit muss ich eurer Meinung anch rechenen?

Aufbauseminar und Führerschein bis zum 18. Weg soweiso... und was sonst noch...

Werde in den nächsten Tage mit meinem Anwalt sprechen mal sehen was der sagt...

Gruß

Sylvius

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  • | 02.01.2009 20:26

tja ich würd mal sagen a****karte, warum lasst ihr es nicht einfach damit alleine zu fahren, siehst doch handelst dir nur ärger ein.


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  • | 03.01.2009 00:18

Erst mal bekommt doch der Fahrzeughalter Post... also nicht wildmachen. Wenn der Halter jemand anders ist - und da es keine Punkte durch nur ca. 12Km/h Überschreitung gibt - kann das der Halter ja übernehmen wenn Du ihm das Geld gibst. Auf wen ist denn der Wagen zugelassen?

Aber ich befuerworte sowas eigentlich nicht und denke dass man sich schon daran hätte halten sollen.

Es kann aber auch passieren das Dein Vater z.B. das nicht mag, oder nen Fragebogen kommt wer das denn bitte gewesen sei wenn diese Person zu jung aussieht als der Halter auf den das Fahrzeug eingetragen ist.


Zuletzt geändert 03.01.2009 04:15 von Tiggar. Insgesamt 3 mal.

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