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also ich hab den ab 17 ja auch, und soweit ich weiß hat fahren ohne beifahrer genau die gleichen konsequenzen wie wenn man ohne führerschein fährt ...
Zuletzt geändert 03.01.2009 02:08 von Tuning-Chick91. Insgesamt 1 mal. |
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Also google verrät einem in Sekundenschnelle was passiert:
Zitat:
§ 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
(3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat. Und im Tatbestandskatalog die TBNR 248500 steht dazu: Zitat:
Sie verstießen gegen die Auflage in der Prüfungsbescheinigung, indem Sie sich nicht von einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich aufgeführten Person begleiten ließen. (s. Bemerkung)
§ 48a Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat B - 1 50,00 Bemerkungen --------------------------- 248500 - Der Auflagenverstoß des Fahrens ohne Begleiter geschieht in der Regel vorsätzlich. Die Ahndung erfolgt deshalb nicht nach den Regelsätzen des BKat Heist kruz: - Der Lappen ist weg - Bußgeld 50 € - 1 Punkt - Den Führerschein erhälst du nur wieder wenn du ein Aufbauseminar belegt hast (250 - 400 €) Also du hast auf gut Deutsch richtig Scheiße gebaut MfG Haiduk Zuletzt geändert 03.01.2009 02:36 von HAIDUK. Insgesamt 2 mal. |
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@ Tiggar :
Zuletzt geändert 03.01.2009 13:39 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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Wie Bemitleidenswert ist das denn?
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lol ne das nicht, aber du machst dich perfekt zum affen und zeigst dass du nicht würdig bist einen führerschein zu besitzen
Zuletzt geändert 03.01.2009 14:02 von TheBrain. Insgesamt 1 mal. |
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Zitat:
Zitat von Sylvius @ Tiggar :
Der Fahrzeughalter ist meine Mutter Aber die ist 59 also hab ich den Fragebogen wohl sicher. @ HAIDUK : Mit dem Punkt bin ich mir nicht so sicher mal sehen was passiert... Ich halte euch auf dem laufenden. Bei dem Punkt kannst du dir sicher sein Den wirst du auf jeden Fall erhalten. Wenn es das Auto deiner Eltern war, kann auf deine Mutter in diesem Fall auch noch Ärger zukommen in Zusammenhang mit der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht (korrekt eigentlich: Haftung des Aufsichtspflichtigen). Herbei sind zwei Fälle möglich: 1. Deine Mutter wusste nicht, dass du alleine das KFZ führst --> fahrlässig 2. Deine Mutter wusste, dass du das Fahrzeug alleine fährst bzw. hat dir sogar die Schlüssel ausgehändigt --> grob fahrlässig (wobei dies im Normalfall nicht nachweisbar ist, außer ihr verplappert euch) Das ganze findet du im § 832 des BGB: Zitat:
(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde. (2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt. Quelle: Dejure Allerdings muss der entsprechende Sachbearbeiter, nachdem geklärt ist, dass du wirklich der Fahrer bist, einen schlechten Tag haben um wirklich so weit zu gehen. Theoretisch ist dies allerdings möglich. MfG Haiduk |
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@ HAIDUK:
Zuletzt geändert 03.01.2009 14:43 von geloescht_gast. Insgesamt 2 mal. |
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lol wer das fragt hat den Sinn nicht verstanden Unglaublich so ignorant zu sein, wo man schon froh sein sollte, dass der Staat einem die Möglichkeit gibt so früh einen Führerschein zu besitzen.... |
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Entweder ist bei allen endlich ruhe oder es hagelt verwarnungen und hier ist dicht!
Zuletzt geändert 03.01.2009 15:24 von cherry. Insgesamt 1 mal. |
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Moin Moin!
Zuletzt geändert 01.02.2009 10:27 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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