Nötigung & fahrl. Körperverl. im Straßenverkehr... - Seite 1

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Hallo,

ist ne etwas längere Geschichte ...

Folgender Fall:

Ich fahre alleine mit meinem Wagen in der Früh in Richtung Arbeit. Die Sichtverhältnisse sind bei dem Nebel ca. an die 100 m. Fahre auf einer Bundesstraße und überhole ein anderes Fahrzeug mit ca 80 km/h (das überholte Fahrzeug ca. 50 km/h).

Nun musste ich aber leider etwas apruppt vor dem Wagen der Frau einscheren, da auf der Gegenfahrbahn ein Fahrzeug ohne Nebelscheinwerfer ankam und so erst spät gesehen wurde. Die Frau musste stärker abbremsen (keine Vollbremsung) und fühlte sich genötigt. Gut, muss ich auf meine Kappe nehmen.

Danach verfolgte mich die Frau in Richtung naheliegender Ortschaft und machte mit Lichthupe auf sich aufmerksam. In der Ortschaft fuhr sie mir unentwegt nah hinten auf und betätigte die Lichthupe. Ich musste bremsen, da ich dachte, das vor mir ein Wagen aus einer Ausfahrt herausfährt. Dadurch fühlte sich die dicht auffahrende Frau hinter ihm erneut genötigt abzubremsen. Ausserdem sagte sie bei der Polizei aus, ich wäre in der Ortschaft 80 km/h gefahren. Naja, das könnte sie wohl auch nur sagen, wenn sie ähnlich schnell drangewesen wäre. Ausserdem war's ein Unfug, da ich in dieser Ortschaft immer nur an die 40 fahre, da es die engen Gassen gar nicht anders zulassen.

Nun habe ich eine Anzeige bekommen, da mich die Frau wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung (Frau hatte nach der Bremsaktion etwas Schmerzen vom Gurt, wurden aber nicht ärztlich bestätigt) im Straßenverkehr angezeigt hat. Was kann nun auf mich zukommen? Besteht auch die Möglichkeit, dass es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird? Andere Personen waren nicht beteiligt, nur die Frau und ich.

Naja, Der Polizist hatte mir kurz gesagt, wie sie das geschildert hat ...

Ungefähr in diesem Wortlaut (Auszüge) ...

Zitat:
... Wurde bei Nebel mit einer Sichtweite von 60-80 m von dem mir folgenden Fahrzeug überholt. Dieser musste nach dem Überholvorgang eiligst wieder vor mir einscheren, da ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn nahte. Dadurch wurde ich zu einer stärkeren Bremsaktion (keine Vollbremsung) gezwungen ... was bei mir Schmerzen in der Brust durch den Gurt verursachte ...

... Danach folgte ich dem Wagen in die nächstgelegene Ortschaft und gab ihm mehrmals Zeichen mit der Lichthupe um ihn zur Rede zu stellen. Der Fahrer "raste" mit ca. 80 Sachen durch die Ortschaft und dieser bremste mich aus, als ich dicht hinter ihm fuhr ...

Das waren mal Auszüge ...

Ausserdem hatte ich schon ne Aussage gemacht bei der Polizei ... hatte nur gesagt, dass ich mich da kaum erinnern kann. Kann sein, dass ich da jemanden überholt habe, aber für mich war das ein stinknormaler Überholvorgang wie 1000 andere auch, deshalb hab ich das auch nicht mehr so im Gedächtnis. Und durch die Ortschaft bin ich sicher nicht mit 80 gefahren, da die Straßenverhältnisse dies dort gar nicht zulassen würden und ich mich immer an die Geschwindigkeitsvorschriften halte.

Andererorts wurde mir gesagt, dass man mir hier eher das Ausbremsen ind er Ortschaft vorwerfen könnte und der Vorwurf der Körperverletzung hier sowieso haltlos ist ....

Aber wenn ich als Fahrer denke, dass in meiner Sichtweite ein Autofahrer aus ner Einfahrt rausfährt, ohne auf den Verkehr zu achten und deshalb von ca. 50 auf 15-20 runterbremse (dann ist das eine normale Reaktion) und sie keinen genügenden Abstand hinter mir hält und mich regelrecht "verfolgt", dann ist das wohl mehr ihre Schuld. Was ja schon die Aussage "dicht hinter ihm fuhr" zeigt. Oder wäre es besser gewesen, ich wäre dem anderen im schlimmsten Falle reingebrettert? Man hat immer dem Verkehr angepassten und sowieso genügend Abstand zum Vordermann einzuhalten, so hatte ich das jedenfalls mal gelernt ...

Und wenn ich wie sie sagte 80 gefahren bin und ich sie dann ausgebremst hätte, dann behauptet sie damit indirekt, dass sie genauso schnell gefahren ist.

Ich gehe von dem hier aus ...

Zitat:
105613 - Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten dadurch andere.

Bei den anderen Sachen steht untweder dabei, dass ein Unfall verursacht wurde (wurde ja nicht), dass ein Überholverbot an dieser Stelle bestand (war bei mir auch nicht) und wenn es um Nebel geht, dann steht da immer was von Fahrzeugen mit über 7,5t UND Sichtweite unter 50 Meter, die überholen und andere gefährden. Sogar hier wäre es "nur" (nicht falsch verstehen) ein ...

Zitat:
105661 - Sie überholten mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug und gefährdeten dadurch andere. 125 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Cu

Tom


Zuletzt geändert 18.11.2007 18:46 von Tri-City-Maniac. Insgesamt 2 mal.


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  • | 18.11.2007 18:23

bist du im adac? rechtschutzversicherung? wenn ja übergib das ganze einen anwalt, nicht das da noch das böse erwachen kommt! glaub nicht das du hier fachmännische auskunft erhalten wirst.

Yep, Rechtsschutz habe ich schon ... die Genehmigung und nen Anwalt hätte ich auch schon an der Angel.

Keine Ahnung, ob ich den jetzt schon einschalten sollte, oder erst wenn was kommt. Denn wenn sich herausstellt, dass das Ganze eingestellt wird, dann hätte ich die 150 Euro Selbstbeteiligung umsonst gelöhnt. Aber andererseits ... naja ... ich weiss es auch nicht.


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  • | 18.11.2007 19:09

naja,bei einer ähnlichen aktion wurde einer bekannten person von mir 10 monate der lappen weggenommen und außerdem wurden 1500€ geldstrafe verhängt...

Zitat:
Zitat von -RAZOR-
naja,bei einer ähnlichen aktion wurde einer bekannten person von mir 10 monate der lappen weggenommen und außerdem wurden 1500€ geldstrafe verhängt...

Naja, aber da gab es wohl auch Zeugen. Ausserdem hat die Frau sich ja selbst der Nötigung schuldig gemacht ...


Zuletzt geändert 18.11.2007 19:17 von Tri-City-Maniac. Insgesamt 2 mal.


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  • | 18.11.2007 19:17

jep,das stimmt wohl.

Durch ihre Aussage, dass sie mich danach in der Ortschaft noch verfolgt hatte und ewig die Lichthupe betätigte, spricht nicht unbedingt für ihr astreines Verhalten. Evtl. hat sie sich damit ins eigene Fleisch geschnitten.

Keine Ahnung, ob ich halt jetzt noch den Anwalt gleich einschalten soll, oder noch etwas abwarte bis was kommt ...


Zuletzt geändert 18.11.2007 19:21 von Tri-City-Maniac. Insgesamt 1 mal.


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  • | 18.11.2007 19:34

kenn das hab ich auch schon mall in einem ähnlichen fall gehabt hab auch mein anwalt gefragt und der meinte er macht das für mich das ende von dem lied war ich hab kanpp 300€ bekommen und der typ denn lappen fürn monat weg und mein schaden durft auch noch blechen :applaus:

Das heisst, du warst in der Situation wie ich oder wie mein Gegenüber?


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  • | 19.11.2007 19:33

ne wie du hab auch ein scheren müssen weil vor mir einer entgegen kamm,blos is mir dann derjenige in der stadt zu dicht aufegfahrn das ich bremsen musste an einer ampel und er mir hinten drauf aber sonst gleich.würd mah nach fragen bei einem anwalt fragen kost ja nix

Zitat:
Zitat von Mastor
ne wie du hab auch ein scheren müssen weil vor mir einer entgegen kamm,blos is mir dann derjenige in der stadt zu dicht aufegfahrn das ich bremsen musste an einer ampel und er mir hinten drauf aber sonst gleich.würd mah nach fragen bei einem anwalt fragen kost ja nix

Wie, er musste den Lappen abgeben, obwohl du den Überholvorgang gemacht hattest? Ach so, du meinst wohl wegen dem Hinten drauf fahren oder wie?

Naja, wenn ich mir vorstelle, dass ich in der Ortschaft bremsen hätte müssen, als sie mich mit der Lichthupe regelrecht verfolgt hatte, dann wärs aber zappenduster gewesen. Dann wärs ja auch ihre Schuld gewesen, da man ja immer genügend Abstand zum Vordermann halten muss.


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  • | 20.11.2007 17:02

Kannst ja bescheid sagen was dabei raus gekommen ist.Sei froh das die dir net hinten druf is bei mir war damals so gut wie alles im eimer neu heckstoßstange einparkhilfe kamara alles im eimer.Lichthupe is überigens auch nötigung nur noch so erwähnt;)


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  • | 20.11.2007 17:20

öhm, ich denke, dass das eingestellt wird. so wie du das schilderst hat sie dich ja mehr genötigt als du sie. wenn überhaupt.
ich gebe zu bedenken, dass man, wenn man überholt wird vom gas zu gehen hat und möglichst weit rechts fahren muss. da man ja dann sowieso langsamer als der überholende ist muss man ja nicht gleich auf die bremse, wenn der dicht vor einem einschert. glaube ja nicht, dass du dann von 80 auf unter 50 abgebremst hast. und wenn ich ein auto überhole (z.B auch autobahn) dann schere ich ja wieder rechts ein, wenn ich es komplett im innenspiegel habe (laut fahrschule).
und das ist dann natürlich noch kein sicherheitsabstand, aber nötigung isses trotzdem nicht.
kann ja nicht verlangen wenn man ein 100km/h schnelles auto überholt erst 50m vor ihm nach rechts zu gehn.

lange rede kurzer sinn: wie will dir die frau nachweisen wie knapp du vor ihr nach rechts bist? die hat da wahrscheinlich schon das erste mal überreagiert.

naja, halt uns mal auf dem laufenden
mfg

Mal ne Frage, da ich mich mit sowas nicht auskenne ... wenn mal was kommt vom Staatsanwalt oder so (Einstellung oder was Negatives) ... kommt das dann per Einschreiben?


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  • | 21.11.2007 14:50

hatte das Auch (ich bekam auf die Fresse und er wollte mich danach noch von der Straße drängen) endete genau vor der Wache -> der is mir hinterher gefahren bzw. ist mir gefolgt über rote Ampeln und und ..

vor den Beamten drohte er mich zusätzlich noch ..... 2 wochen später war ein ähnliches Auto in meiner Straße total demoliert worden ....

geht schon seit 1,5 Jahre ..... :lehrer:





(und nun zu meiner Seite: nachdem er Grundlos eine Vollbremsung von 80 auf 0 machte, war ich gezwungen während er quietschender Weise bremste, im Überholvorgang ein Aufprallunfall zu vermeiden
-> hatte Ihn also Überholt und das stachelte ihn warscheinlich so an, das er total ausflippte .....




ich die ganze sache nach 10 min vergessen, stand also vor Ihm an der Ampel mit Fenster runter und Arm raus .... er stieg aus rannte vor und ZACK hatte ich eine weg .... ich dann Flucht Vollgas durch die Stadt dabei mit Polizei telefoniert direkt zur Wache ....




wie gesagt, seit 1,5 Jahre beim Anwalt .....

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