Eintragung nach §70 - wo herbekommen? - Seite 2

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  • | 07.12.2007 19:25

Zitat:
Zitat von bmw-bremen
Wollte noch ein paar Eintragungen haben, damit der Tüv sich nicht rausreden kann. Hab angefragt und die Aussage bekommen: Dürfen wir nicht mehr eintragen...
Kann ich verstehen.

Da die FZV sowas nicht mehr vorsieht und in einigen BuLä Prüfer wegen genau so einer Kacke bis vors Ministerium ( oberste Lansdesbehörde!!!) zitiert wurden ( ich kenne da einen, dem genau deswegen das so passierte...der hatte nix zu lachen und wurde rischtig abgewatscht!) haben BuLä wie z.B. Baden-Württemberg Anweisungen an ihre Zulassungsstellen und auch an die TÜVS raus gegeben, dass selbst bei Importautos ein SLN vertreten werden kann und deshalb generell keine Ausnahmen mehr befürwortet werden und keine verkleinerten Kennzeichen ausgegeben werden dürfen.

Es kursiert sogar das Gerücht, dass ein Ministeriumsbeamter am Sonntag beim Spazierenfahren auf Kleine Kennzeichen achtet und diese Autos am Montag still legen lässt.
Nicht schlecht,oder?

nachtrag: walpurgis hat das aus BaWü hier bereits gepostet...
http://www.pagenstecher.de/Technik-..n.html#p2843476


So, und wer nun noch auf die Prüfer schimpft, hats einfach nicht begriffen...


Zuletzt geändert 08.12.2007 18:33 von gringo. Insgesamt 2 mal.


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  • | 08.12.2007 15:29

Hi!

Also ich kann dir gerne mal ein Bild von der Eintragung schicken, hab jedoch die "offiziellen" Dinge ausgemarkert da ich ungern möchte das der Prüfer Probleme bekommt. Es gibt VIELE die die Eintragung nicht machen das stimmt soweit. Am besten jmd. suchen der kurz vor der Rente ist und bisschen locker drauf ist. So hab ich es gemacht ;-)

Das die Zulassungsbehörde die Stricke in der Hand hält das ist nunmal unbestreitbar so. Naja die SLN sind zwar ein Segen aber für die Menschen mit einer kleinen Kennzeichenmulde inzwischen ein Fluch da es wirklich extrem einfach ist damit die korrekte Beleuchtung zu realisieren, Platz dafür findet man in jedem Falle. Am besten in einen Landkreis "ziehen" der das ganze nicht so eng sieht, Oldenburg wäre hier wohl eine Maßnahme. Beispiel stinknormaler 3er Compact mit einem LKR-Kennzeichen vorne ganz normal abgestempelt. 3er Gölfe mit OL-X9 zb. ohne jegliche erkennbare "Tuningmaßnahmen". Mich nervt es halt an das man mit Beziehungen so ziemlich alles bekommt, in DEL gabs da auch mal paar Fälle...aber nix mehr zu machen :boese:


Mal was anderes: Angenommen ich fahre mit dem LKR-Kennzeichen herum ohne Stempel, habe das original aber im Kofferraum liegen. Die Eintragung für das kleine Kennzeichen liegt ja vor, wird das ganze dann rechtlich wie eine Dokumentenfälschung oder Fahren ohne gültiges Kennzeichen geahndet?Ich meine ein "Verwarngeld" o.ä. damit kann man noch Leben aber eine Anzeige und ein evtl. Eintrag in mein sauberes Führungszeugnis ist mir der Spaß nicht wert! Wo kann ich diese Frage am besten beantwortet bekommen, jmd. eine Idee?

EDIT: @BMW-BREMEN: Wenn du bei dir mit so einer Tüv-Bescheinigung zur Zulassungstelle gehst geht das mit dem Kennzeichen klar? Frag lieber nochmal nach, die wollen sicher auch eine Eintragung nach §70 und das kann man halt knicken. Wenn denen auch eine stinknormale §21 reicht zieh ich nach Bremen um :applaus:
Schreib mir einfach mal ne PN wenn du was weißt...

mfg

Marc


Zuletzt geändert 08.12.2007 15:39 von Marc81. Insgesamt 2 mal.


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  • | 08.12.2007 16:49

Also das ungestempelte Kennzeichen ist glaub ich §22 Kennzeichenmißbrauch. Da kann dir ein Strafbefehl mit Tagessätzen verordnet werden. Und ab 1 Tagessatz ist man vorbestraft.


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  • | 08.12.2007 19:01

Hi!

Ja neee dann lieber mit dem normalen Kennzeichen fahren. Eine Strafe ist mir der Spaß echt nicht wert.

mfg


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  • | 09.12.2007 07:15

Zitat:
Zitat von Marc81
Angenommen ich fahre mit dem LKR-Kennzeichen herum ohne Stempel, habe das original aber im Kofferraum liegen.

Wie schon richtig vermutet, das ist Kennzeichenmissbrauch

Würde man die nun noch die Plaketten von richtigen Kennzeichen auf das unzulässig kleine Kennzeichen "übertragen", dann nennt sich das "Urkundenfälschung".

Die TÜV-Eintragung ist nur die technische Begutachtung, dass ein LKR-Kennzeichen passen würde und damit für die Zulassungsstelle ein Gutachten, dass dieses Kennzeichen auch passen würde, wenn es denn vergeben werden würde.


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  • | 09.12.2007 18:11

Zitat:
Zitat von Marc81
Hi!

Also ich kann dir gerne mal ein Bild von der Eintragung schicken, hab jedoch die "offiziellen" Dinge ausgemarkert da ich ungern möchte das der Prüfer Probleme bekommt. Es gibt VIELE die die Eintragung nicht machen das stimmt soweit. Am besten jmd. suchen der kurz vor der Rente ist und bisschen locker drauf ist. So hab ich es gemacht ;-)

Hallo Marc,

kannst DU das Bild per Mail schicken? Meine Email:michaelc@gmx.de

Vielen Dank im voraus!
Gruß Michael

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