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Moin moin! |
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Wo ist denn jetzt das Problem der Zulassungsstelle? Du hast den kleine Auschnitt doch im Gutachten bestätigt! |
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Aber wahrscheinlich selber umgearbeitet? |
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Ja Klar wer selber Umbaut ist selber Schuld! Schon klar. Sie kann aber erteilen will nur nicht. |
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Hi! |
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Hallo Marc,
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Ja, sowas hat mein TÜVer bei der Vollabnahme auch eingetragen: Platz für hinteres amtl. Kennzeichen 320x150mm vorhanden. Supi, ich mich fett gefreut. Ab zum KVA die Karre anmelden. "Nee, da muß das Fahrzeug schon hier sein, damit wir auch sehen können, daß wirklich kein anderes Kennzeichen dran passt." Na toll. Und das am Freitag. Gut, also ich wieder nach Hause und den Wagen geholt. Wie der Nummer gezogen, drangekommen. "Fahren Sie den Wagen bitte zur Identkontrolle und zum Abmessen der möglichen Kennzeichengrößen." Also gut, ab ums Haus und auf den "Techniker", wie sie ihn dort nennen, gewartet. Der kam raus, hat die Ident gemacht und beim Kennzeichen meinte er "Nein, das ist ja so nicht serie. Dann müssen Sie eben wieder zurückrüsten." Nach langem hin und her bot ich ihm 400 Euro an um ein LKR-Kennzeichen zu bekommen. Aber im Gegenzug bot er mir nur die Motorrad-Quadrate an. Tja, so war das... Es liegt im Ermessen der Zulassungsstelle.
Zuletzt geändert 05.12.2007 20:09 von Dagobert_Berlin. Insgesamt 2 mal. |
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Kann einer vielleicht die Tüv Eintragung hochladen. Ich meinte nicht eine Kopie des Scheins. Danke im voraus!
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[img=http://img337.imageshack.us/img337/9968/vollgutachtenseite2aqi7.th.jpg]
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Die TÜV-Eintragung ist da noch nicht allzuviel wert. Der TÜV bestätigt nur, wie groß die Fläche ist und gleichzeitig, dass die Befestigung "in Ordnung" ist, also die Nummernschildbeleuchtung korrekt ist, mehr jedoch nicht. Es geht beim TÜV ausschließlich um die technische Zulässigkeit.
Zuletzt geändert 06.12.2007 10:24 von Jasper. Insgesamt 2 mal. |
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Na ja wenns eingetragen ist und das Kennzeicehn legal abgestempelt wurde, ist man auf der sicheren Seite... |
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Zitat:
Zitat von bmw-bremen Na ja wenns eingetragen ist und das Kennzeicehn legal abgestempelt wurde, ist man auf der sicheren Seite...
Nein, dann bist du zwar auf der legalen Seite, d.h. man kann dir keine Strafe auferlegen, dennoch ist es nicht vorschriftsmäßig und kann als gravierender Mangel beanstandet werden. Deutschland - Ein Land mit Gesetzen die andere Gesetze gesetzlich außer Kraft setzt... |
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Kann mir einer trotz allem eine Kopie von der Eintragung mailen?
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Zitat:
Zitat von bmw-bremen Kann mir einer trotz allem eine Kopie von der Eintragung mailen?
michaelc@gmx.de Hab ich doch hochgeladen. Was willst du denn noch mehr haben ? |
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Wollte noch ein paar Eintragungen haben, damit der Tüv sich nicht rausreden kann. Hab angefragt und die Aussage bekommen: Dürfen wir nicht mehr eintragen... |
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