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Hallo, |
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Heh, eigentlich ist das mal ne geile Frage: Denn in dem neuen Brief etc. steht ja jetzt die "Originalfarbe" drin. Aber dann müßte ich ja fast jedes Jahr zum Verkehrsamt und meine neue Farbe eintragen lassen ............... |
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also meinst du muss ich nicht? |
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Streng genommen musst du es eintragen lassen. Denn in den Papieren steht die Farbe drin. In den alten als Ziffer, in den neuen sogar im Klartext. Und der § 27 StVZO schreibt vor, dass die Beschreibung in den Papieren dem technischen Zustand des Fahrzeugs entsrechen muss. |
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also mach ich mich strafbar, wenn ichs nicht eintragen lasse. habt ihr vielleicht ne ahnung, was die eintragung kosten würde? |
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Finde die Fragestellung auch sehr interessant! |
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30 bis 40 € bei der Prüfstelle + Gebühren bei der Zulassungsstelle, wenn du die Änderung in die Papiere übernehmen willst. |
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wo kann ich mich denn noch klüger mache? bei der Kfz Zulassungsstelle? kann man mir dort vielleicht weiterhelfen, mit meiner frage? |
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Zitat: Das müsstest du Nightwish fragen. Vielleicht ein Verwarngeld von 15€, mehr wohl nicht. Aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es dazu kommen würde.
Wie würde sowas wohl geahnded |
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@walpurgis meinst ich sollte es dann nicht eintragen lassen. und wenn ich erwischt werde muss ich vielleicht 15€ strafe bezahlen und dann nochmal 30-40€ für den eintrag. wenn ich dich richtig verstanden hab. |
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Zitat: Ok unrealistisch ist es aber mich hat es einfach mal interessiert um mal vom Härtefall auszugehen...Zitat von walpurgis Zitat: Das müsstest du Nightwish fragen. Vielleicht ein Verwarngeld von 15€, mehr wohl nicht. Aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es dazu kommen würde.Wie würde sowas wohl geahnded Bin gespannt ob nightwish sich auch noch äussert... |
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Zitat: Ich habe nichts dergleichen gesagt, sondern dir nur die rechtliche Lage dargelegt. Und als meine persönliche Meinung dazu, dass man vielleicht auch die Kirche im Dorf lassen sollte. meinst ich sollte es dann nicht eintragen lassen Aber nichts desto trotz: Wenn du ganz sicher gehen willst, fahr zur Prüfstelle und lass es dir abnehmen. Das kann als §27er-Bericht (Änderung der Fahrzeugpapiere ohne technische Änderung) oder als §19(3)-Abnahme auf Basis der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs geschehen, denn ein Prüfzeugnis für eine Lackierung gibt´s ja nicht. |
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Also ich hab gerade die KFZ zulassungsstelle in meiner stadt angerufen und der Herr am tel sagte mir, das ichs nicht brauche wegen der farbe. ich nehme ihn beim wort und lass es nicht eintragen. |
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Endlich mal ein Praxisnaher auf der Zulassungsstelle. Obwohl er streng genommen sogar Unrecht hat. Aber du kannst ihn schon beim Wort nehmen. |
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Quatsch! Was machen dann so Leute die ihr Auto mit Spraydosen in 1000 Farben ansprühen oder Muster drauf? Airbrush auf der Motorhaube? Halblackierung etc. das trägt kein Mensch ein. Was soll man da auch eintragen? "lustiges buntes Muster" |
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