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Zitat: da schliess ich mich an
Zitat von Krie6hofv Quatsch! Was machen dann so Leute die ihr Auto mit Spraydosen in 1000 Farben ansprühen oder Muster drauf? Airbrush auf der Motorhaube? Halblackierung etc. das trägt kein Mensch ein. Was soll man da auch eintragen? "lustiges buntes Muster" |
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Ich würde die Idee aber mein geil finden. Meinst, wie doof die Polizei gucken würde, wenn in den Papieren echt steht von wegen Flip-Flop von Grün über Grau ins Lila. (hab jetzt mal meine Farbe als Beispiel genommen) |
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So, nun nochmal für alle, die es genau wissen wollen: Zitat: Bußgeldkatolog: Tatbestand Nr. 218:Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in den Anhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs. 5 müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Zitat: Ein Airbrush auf der Motorhaube ändert freilich die Farbe nicht. Verstoß gegen die Meldepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse[...] 15 € Zur alltäglichen Praxis dieser Vorschriften: Siehe oben. |
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Danke für eure posts und hilfe. |
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Na das ist ja interessant... |
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walpurgis hat ja nicht umsonst geschrieben das es eher unwahrscheinlich is deswegen ärger zu bekommen! |
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wer klaut denn nen bunten hund?!? |
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Mein Golf war vorher Gelb ... Hab das ganze beim Eintragen der Corrado Front mit ändern lassen ... Der Herr vom TÜV sagte es wäre sinnvoll ... Habs also gleich mit ändern lassen ! |
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Zitat: und erst bei AVPGOLF Zitat von G60-Tussy Ich würde die Idee aber mein geil finden. Meinst, wie doof die Polizei gucken würde, wenn in den Papieren echt steht von wegen Flip-Flop von Grün über Grau ins Lila. (hab jetzt mal meine Farbe als Beispiel genommen)wagen komplett mit scenen aus Alien vs. Predator gebruscht. grundfarbe des wagens erhalten. farbe des airbrush weiß (in verschiedenen tönen) |
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Zitat: hehe, ich weiss ja nicht warum, aber bei meinem cabrio (original schwarz)Zitat von walpurgis Streng genommen musst du es eintragen lassen. Denn in den Papieren steht die Farbe drin. In den alten als Ziffer, in den neuen sogar im Klartext. Und der § 27 StVZO schreibt vor, dass die Beschreibung in den Papieren dem technischen Zustand des Fahrzeugs entsrechen muss.Hab aber noch nie gehört, dass das jemand kontrolliert oder gar beanstandet hätte, ist also eher graue Theorie, zumal die Felder für die Fahrzeugfarbe häufig nicht ausgefüllt sind. stand Weiss drin |
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Na hat doch japcruise geschrieben warum: Weil 0 für weiss und schwarz steht. |
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Eingetragen werden immer nur die Grundfarbtöne. Da gibt es kein Geckogrün oder Schamviolett, sondern grün oder lila. |
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Ausnahmefälle ? |
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ich glaube nicht, denn mit einer anderen Farbe nimmt man in dem Sinne keine technische veränderung am Fahrzeug vor!?! Ist für mich Quatsch und wie schon gesagt wurde, was soll bei Effektlack in den Papieren stehen? |
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nicht technische Veränderung, aber im Gesetz steht "jegliche Veränderung" |
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