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Die angekündigte Strafe dürfte zu hoch sein: |
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Zitat: hat sich das geändert? ich habe das in der fahrschule genau so gelernt wie CandyRed geschrieben hatZitat von walpurgis Zitat: Nein.jeder reifen wird einzeld gewertet Zitat:
Zitat von CandyRed pro reifen gibt das einen punkt und geldstrafe! |
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ich war schon beim anwalt und deswegen frage ich ja ob die reifen als 1 b-verstoß gewertet werden oder als 2 b verstöße weil es ja 2 reifen waren.weil wenn es als 1 verstoß gilt dann bekomme ich wahrscheinlich keine nachschulung und probezeitverlängerung weil man dafür 2 b verstöße braucht |
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Scheiße gebaut...???!!! - Arsch in der hose haben !!! |
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Also das Anfechten müsste an sich gehen... da du ja von nur EINEM Polizeibeamten angehalten wurdest... |
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Hallo |
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ich kenne den Herrn in Grün auch, der ist immer alleine unterwegs! Soll angeblich der Chef von der Wache sein! Er kontrolliert alles und jeden egal ob getunt oder original! Er hat mich auch schon mehrere Male angehalten und wenn man nett und freundlich ist kann man sich echt gut mit ihm unterhalten! Er sucht auch nicht einen Grund um jemanden ans Bein zu pinkeln sondern ist immer korrekt! |
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Zitat:
Zitat von Patex ich kenne den Herrn in Grün auch, der ist immer alleine unterwegs! Soll angeblich der Chef von der Wache sein! Er kontrolliert alles und jeden egal ob getunt oder original! Er hat mich auch schon mehrere Male angehalten und wenn man nett und freundlich ist kann man sich echt gut mit ihm unterhalten! Er sucht auch nicht einen Grund um jemanden ans Bein zu pinkeln sondern ist immer korrekt! Es soll auch schon vorgekommen sein das wenn er privat unterwegs ist leute darauf aufmerksam macht wenn sie nicht angeschnallt sind etc. Also was ich damit sagen will ist wenn er was bemängelt dann hat das auch seinen Grund! |
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In StVZO §36 "Bereichen und Laufflächen" steht in Abs. 2: |
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Zitat: Da gab´s schon 1981 ein OLG-Urteil zu:hat sich das geändert? ich habe das in der fahrschule genau so gelernt wie CandyRed geschrieben hat Zitat:
Die Geldbuße für die Führung eines Kfz mit mehreren abgefahrenen Reifen kann nicht in der Weise bemessen werden, daß derjenige Betrag, der bei Führung eines Kfz mit nur einem abgefahrenen Reifen angemessen wäre, mit der Zahl der abgefahrenen Reifen vervielfacht wird. |
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ja der typ ist auch freundlich und das die reifen abgefahren waren außen will ich auch garnicht bestreiten da hatter schon recht mit.aber versuchen die strafe nen bisschen niedriger ausfallen zu lassen kann man ja deswegen frag ich ja ob es da ne möglichkeit gibt bzw was ich da überhaupt bekomme.und zu dem über mir.kannste mir dein zitat da mal übersetzen da blicke ich nicht so ganz durch |
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Zitat: Warum brauch er immer nen zweiten Mann dazu? Der kann das sehr wohl alleine.Zitat von derWei(s)se2er Also das Anfechten müsste an sich gehen... da du ja von nur EINEM Polizeibeamten angehalten wurdest...Was ich jetzt sage würde ich persönlich nicht machen, ist aber möglich... Erstmal Grundsätzlich kann/(ob darf weiss ich nicht) dir ein einziger Polizist keine anzeige geben, denn sonst könnte er ja jeden x-beliebigen anhalten und alles was ihm einfällt bemängelt und die Staatskasse somit ausbessern. Das geht nicht... Er muss einen 2ten beamten dabei haben, der das ebenfalls bestätigt. Also steht erstmal aussage gegen aussage, denn du behauptest, dass dein Auto i.O. war. Zitat: Dieser "Zeuge" macht sich strafbar und was meinst du wem der Richter eher glaubt, dem Polizisten, der seine Arbeit macht, oder den 2 Jugendlichen die sich offensichtlich versuchen da rauszuboxen?
Zitat von derWei(s)se2er Du kannst dir einen Zeugen suchen der bereit ist eine Falschaussage zu tätigen und behauptet dass in dem Moment wo das Fahrzeug angehalten wurde dabei war und die Reifen i.O. waren und der Polizist dir was "anhängen" wollte.Dann stehen eure beiden aussagen gegen eine des Polizisten. Das mit dem Kennzeichen kannst du dann sagen dass das gerade erst abgefallen war. bringt zwar an sich nicht viel aber sagen kannstes, vor allem wenn du noch einen "Zeugen" hattest. |
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Zitat: Das ist totaler Unsinn.
Erstmal Grundsätzlich kann/(ob darf weiss ich nicht) dir ein einziger Polizist keine anzeige geben, denn sonst könnte er ja jeden x-beliebigen anhalten und alles was ihm einfällt bemängelt und die Staatskasse somit ausbessern. Das geht nicht... Er muss einen 2ten beamten dabei haben, der das ebenfalls bestätigt. Also steht erstmal aussage gegen aussage, denn du behauptest, dass dein Auto i.O. war. |
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Zitat: Genauso ist es.... Gefährliches Halbwissen!!!! Jeder denkt das in so einen Falll Aussage gegen Aussage steht... So ist es aber nicht. Die Aussage und Beobachtungen des Polizeibeamtem zählen hier eindeutig mehr. Da kommst du definitiv nicht gegen an. Und diese Aussage "such dir nen Kumpel der was falsch aussagt" ist Anstiftung zu einer Straftat. Ein Bekannter von mir ist grad ziehmlich doof dran. Der ist Monteur und hat eine Verurteilung wegen Meineids "vergessen" dem Arbeitgeber mitzuteilen... Jetzt sollte er zu ner Montage in die USA und hat wegen der Vorstrafe (und diese Strafe war im Grunde schon teuer genug) keine Einreiseerlaubnis bekommen. Nach langen hin und her bekam er dann auch noch seine Kündigung!!!! Also immer ganz ruhig mit solchen Aussagen!!!!! Zitat von Nightwish Zitat: Das ist totaler Unsinn.Erstmal Grundsätzlich kann/(ob darf weiss ich nicht) dir ein einziger Polizist keine anzeige geben, denn sonst könnte er ja jeden x-beliebigen anhalten und alles was ihm einfällt bemängelt und die Staatskasse somit ausbessern. Das geht nicht... Er muss einen 2ten beamten dabei haben, der das ebenfalls bestätigt. Also steht erstmal aussage gegen aussage, denn du behauptest, dass dein Auto i.O. war. Und diese Laufflächengeschichte... Ich finde es gut, das du wenigstens zugibst das es ne scheiss Aktion war. Die abenteuerlichen Aussagen einiger Anwesender hier grenzt ja schon an völliger geistiger Umnachtung... *kopfschüttel* Du wirst um ne angemessene Strafe nicht herum kommen. Du hast vorher gewusst, das einige Geschichten an deinem Auto nicht sauber sind. Da musst du jederzeit damit rechnen, das es auffliegt. Und jetzt wird es so sein, das du den Kopf dafür hinhalten musst. Ich als deine Mutter würde mein Kopf nicht hinhalten... |
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Zitat: dann hat man mich aber vor ca. 8 jahren ganz schön beschissen!
Zitat von walpurgis Zitat: Da gab´s schon 1981 ein OLG-Urteil zu:hat sich das geändert? ich habe das in der fahrschule genau so gelernt wie CandyRed geschrieben hat Zitat: Die Geldbuße für die Führung eines Kfz mit mehreren abgefahrenen Reifen kann nicht in der Weise bemessen werden, daß derjenige Betrag, der bei Führung eines Kfz mit nur einem abgefahrenen Reifen angemessen wäre, mit der Zahl der abgefahrenen Reifen vervielfacht wird. |
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