Abgefahrene Reifen und Kennzeichen - Seite 3

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  • | 19.06.2007 08:16

Die angekündigte Strafe dürfte zu hoch sein:
BKatV 212 Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß
50€ + 3 Punkte

Kennzeichen hab ich nur noch BKatV 107.3 das vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war 5 € gefunden.


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  • | 19.06.2007 08:57

Zitat:
Zitat von walpurgis
Zitat:
jeder reifen wird einzeld gewertet
Nein.
hat sich das geändert? ich habe das in der fahrschule genau so gelernt wie CandyRed geschrieben hat

Zitat:
Zitat von CandyRed
pro reifen gibt das einen punkt und geldstrafe!

ich war schon beim anwalt und deswegen frage ich ja ob die reifen als 1 b-verstoß gewertet werden oder als 2 b verstöße weil es ja 2 reifen waren.weil wenn es als 1 verstoß gilt dann bekomme ich wahrscheinlich keine nachschulung und probezeitverlängerung weil man dafür 2 b verstöße braucht

Scheiße gebaut...???!!! - Arsch in der hose haben !!!
Dafür gerade stehen !!!
Abwarten bis der Brief da ist und bezahlen!!!
Ganz einfach oder??? Und nicht hinter Mutti verstecken...das konnte man vielleicht im Kindergarten machen aber doch jetzt nicht mehr oder???
Ist doch dein ernst wegen so´n lachkram hier nach ner lösung suchen!!!


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  • | 19.06.2007 12:03

Also das Anfechten müsste an sich gehen... da du ja von nur EINEM Polizeibeamten angehalten wurdest...

Was ich jetzt sage würde ich persönlich nicht machen, ist aber möglich...

Erstmal Grundsätzlich kann/(ob darf weiss ich nicht) dir ein einziger Polizist keine anzeige geben, denn sonst könnte er ja jeden x-beliebigen anhalten und alles was ihm einfällt bemängelt und die Staatskasse somit ausbessern. Das geht nicht... Er muss einen 2ten beamten dabei haben, der das ebenfalls bestätigt. Also steht erstmal aussage gegen aussage, denn du behauptest, dass dein Auto i.O. war.

Du kannst dir einen Zeugen suchen der bereit ist eine Falschaussage zu tätigen und behauptet dass in dem Moment wo das Fahrzeug angehalten wurde dabei war und die Reifen i.O. waren und der Polizist dir was "anhängen" wollte.Dann stehen eure beiden aussagen gegen eine des Polizisten. Das mit dem Kennzeichen kannst du dann sagen dass das gerade erst abgefallen war. bringt zwar an sich nicht viel aber sagen kannstes, vor allem wenn du noch einen "Zeugen" hattest.

ABER wenn das in deiner HEimatstadt war, dann kannst du dich wenn du "gewinnst" darauf einstellen dass der Polizist dich jedes mal anhält, wenn du an ihm vorbei fährst und dann wirklich versucht dir was anzuhängen oder dein Auto so unter die Lupe nimmt, dass der dir was anhängen kann...denn man findet an sich IMMER was was nicht i.O. ist.

Naja versuchen kannstes aber trotzdem.kann natürlich auch in die Hose gehen.

Ich übernehme keinerlei Garantie dass das klappt und sage auch direkt, dass das Illegal ist und ich das nur so in den Raum geschmissen habe....


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  • | 19.06.2007 13:06

Hallo
wenn deine Mutter ihren Bescheid vom Amt bekommt, würde ich den Menschen vom Amt Anrufen, und ihm als erstes sagen das es dein Fahrzeug ist aber auf deine Mutter wegen Versicherungstechnischen gründen Zugelassen ist. Bei einen bekannten hat das geklappt, Vater ist Lkw fahrer und der kann keine Punkte´gebrauchen.


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  • | 19.06.2007 13:14

ich kenne den Herrn in Grün auch, der ist immer alleine unterwegs! Soll angeblich der Chef von der Wache sein! Er kontrolliert alles und jeden egal ob getunt oder original! Er hat mich auch schon mehrere Male angehalten und wenn man nett und freundlich ist kann man sich echt gut mit ihm unterhalten! Er sucht auch nicht einen Grund um jemanden ans Bein zu pinkeln sondern ist immer korrekt!

Es soll auch schon vorgekommen sein das wenn er privat unterwegs ist leute darauf aufmerksam macht wenn sie nicht angeschnallt sind etc.

Also was ich damit sagen will ist wenn er was bemängelt dann hat das auch seinen Grund! ;)


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  • | 19.06.2007 15:09

Zitat:
Zitat von Patex
ich kenne den Herrn in Grün auch, der ist immer alleine unterwegs! Soll angeblich der Chef von der Wache sein! Er kontrolliert alles und jeden egal ob getunt oder original! Er hat mich auch schon mehrere Male angehalten und wenn man nett und freundlich ist kann man sich echt gut mit ihm unterhalten! Er sucht auch nicht einen Grund um jemanden ans Bein zu pinkeln sondern ist immer korrekt!

Es soll auch schon vorgekommen sein das wenn er privat unterwegs ist leute darauf aufmerksam macht wenn sie nicht angeschnallt sind etc.

Also was ich damit sagen will ist wenn er was bemängelt dann hat das auch seinen Grund! ;)


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  • | 19.06.2007 15:16

In StVZO §36 "Bereichen und Laufflächen" steht in Abs. 2:
Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen
versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen
sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend
durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird.
Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang
und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten
versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine
Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei
die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa
3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit
Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von
mindestens 1 mm.

Wenn bei dir nur der äußerste Rand abgefahren ist, hilft dir ja vielleicht das mit den 3/4 der Laufflächenbreite. Halt mal genau nachmessen und etwas rechnen.

Viel Glück dabei wünscht dir

Dieselwolf


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  • | 19.06.2007 17:19

Zitat:
hat sich das geändert? ich habe das in der fahrschule genau so gelernt wie CandyRed geschrieben hat
Da gab´s schon 1981 ein OLG-Urteil zu:

Zitat:
Die Geldbuße für die Führung eines Kfz mit mehreren abgefahrenen Reifen kann nicht in der Weise bemessen werden, daß derjenige Betrag, der bei Führung eines Kfz mit nur einem abgefahrenen Reifen angemessen wäre, mit der Zahl der abgefahrenen Reifen vervielfacht wird.

ja der typ ist auch freundlich und das die reifen abgefahren waren außen will ich auch garnicht bestreiten da hatter schon recht mit.aber versuchen die strafe nen bisschen niedriger ausfallen zu lassen kann man ja deswegen frag ich ja ob es da ne möglichkeit gibt bzw was ich da überhaupt bekomme.und zu dem über mir.kannste mir dein zitat da mal übersetzen da blicke ich nicht so ganz durch


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  • | 20.06.2007 08:53

Zitat:
Zitat von derWei(s)se2er
Also das Anfechten müsste an sich gehen... da du ja von nur EINEM Polizeibeamten angehalten wurdest...

Was ich jetzt sage würde ich persönlich nicht machen, ist aber möglich...

Erstmal Grundsätzlich kann/(ob darf weiss ich nicht) dir ein einziger Polizist keine anzeige geben, denn sonst könnte er ja jeden x-beliebigen anhalten und alles was ihm einfällt bemängelt und die Staatskasse somit ausbessern. Das geht nicht... Er muss einen 2ten beamten dabei haben, der das ebenfalls bestätigt. Also steht erstmal aussage gegen aussage, denn du behauptest, dass dein Auto i.O. war.
Warum brauch er immer nen zweiten Mann dazu? Der kann das sehr wohl alleine.
Zitat:
Zitat von derWei(s)se2er
Du kannst dir einen Zeugen suchen der bereit ist eine Falschaussage zu tätigen und behauptet dass in dem Moment wo das Fahrzeug angehalten wurde dabei war und die Reifen i.O. waren und der Polizist dir was "anhängen" wollte.Dann stehen eure beiden aussagen gegen eine des Polizisten. Das mit dem Kennzeichen kannst du dann sagen dass das gerade erst abgefallen war. bringt zwar an sich nicht viel aber sagen kannstes, vor allem wenn du noch einen "Zeugen" hattest.
Dieser "Zeuge" macht sich strafbar und was meinst du wem der Richter eher glaubt, dem Polizisten, der seine Arbeit macht, oder den 2 Jugendlichen die sich offensichtlich versuchen da rauszuboxen?


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  • | 23.06.2007 01:31

Zitat:
Erstmal Grundsätzlich kann/(ob darf weiss ich nicht) dir ein einziger Polizist keine anzeige geben, denn sonst könnte er ja jeden x-beliebigen anhalten und alles was ihm einfällt bemängelt und die Staatskasse somit ausbessern. Das geht nicht... Er muss einen 2ten beamten dabei haben, der das ebenfalls bestätigt. Also steht erstmal aussage gegen aussage, denn du behauptest, dass dein Auto i.O. war.
Das ist totaler Unsinn.


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  • | 23.06.2007 02:05

Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
Erstmal Grundsätzlich kann/(ob darf weiss ich nicht) dir ein einziger Polizist keine anzeige geben, denn sonst könnte er ja jeden x-beliebigen anhalten und alles was ihm einfällt bemängelt und die Staatskasse somit ausbessern. Das geht nicht... Er muss einen 2ten beamten dabei haben, der das ebenfalls bestätigt. Also steht erstmal aussage gegen aussage, denn du behauptest, dass dein Auto i.O. war.
Das ist totaler Unsinn.
Genauso ist es.... Gefährliches Halbwissen!!!! Jeder denkt das in so einen Falll Aussage gegen Aussage steht... So ist es aber nicht. Die Aussage und Beobachtungen des Polizeibeamtem zählen hier eindeutig mehr. Da kommst du definitiv nicht gegen an. Und diese Aussage "such dir nen Kumpel der was falsch aussagt" ist Anstiftung zu einer Straftat. Ein Bekannter von mir ist grad ziehmlich doof dran. Der ist Monteur und hat eine Verurteilung wegen Meineids "vergessen" dem Arbeitgeber mitzuteilen... Jetzt sollte er zu ner Montage in die USA und hat wegen der Vorstrafe (und diese Strafe war im Grunde schon teuer genug) keine Einreiseerlaubnis bekommen. Nach langen hin und her bekam er dann auch noch seine Kündigung!!!! Also immer ganz ruhig mit solchen Aussagen!!!!!

Und diese Laufflächengeschichte... Ich finde es gut, das du wenigstens zugibst das es ne scheiss Aktion war. Die abenteuerlichen Aussagen einiger Anwesender hier grenzt ja schon an völliger geistiger Umnachtung... *kopfschüttel*

Du wirst um ne angemessene Strafe nicht herum kommen. Du hast vorher gewusst, das einige Geschichten an deinem Auto nicht sauber sind. Da musst du jederzeit damit rechnen, das es auffliegt. Und jetzt wird es so sein, das du den Kopf dafür hinhalten musst. Ich als deine Mutter würde mein Kopf nicht hinhalten...


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  • | 23.06.2007 08:05

Zitat:
Zitat von walpurgis
Zitat:
hat sich das geändert? ich habe das in der fahrschule genau so gelernt wie CandyRed geschrieben hat
Da gab´s schon 1981 ein OLG-Urteil zu:

Zitat:
Die Geldbuße für die Führung eines Kfz mit mehreren abgefahrenen Reifen kann nicht in der Weise bemessen werden, daß derjenige Betrag, der bei Führung eines Kfz mit nur einem abgefahrenen Reifen angemessen wäre, mit der Zahl der abgefahrenen Reifen vervielfacht wird.
dann hat man mich aber vor ca. 8 jahren ganz schön beschissen!

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