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Zitat: das hätte ich bis vor kurzem auch so gedacht. Zitat von sssack Zitat: das wird wohl nix bringen da der verstoß ja schon festgestellt wurde.Zitat von Dagobert_Berlin Zeit schinden !Ersten Brief nicht beantworten, auf den zweiten erst reagieren. Dann sollten die 4 Monate schon fast rum sein. Wenn du den Verstoß zugibst bevor die 4 Monate rum sind hast du verka**t... zu den punkten deine mutter wird sich freuen weil sie auch punkte bekommt fahrer und halter müßen drauf achten das der wagen verkehrssicher ist. ihr bekommt also beide punkte aber den bruder meiner freundin hat die rennleitung beim rot über die ampel fahren erwischt (etwas andere sachlage, schon klar). den letzten brief erst kurz vor fristablauf beantwortet, einem bekannten von mir, der anwalt ist, bescheid gesagt, welcher das alles ein wenig herausgezögert hat und freitag kam der brief das das verfahren eingestellt ist wegen verjährung. fahrer war auch in der probezeit und glaube müssten auch vier monate gewesen sein. aber das soll jetzt nicht heißen, dass man sich darauf verlassen sollte. wird wohl eher der einzelfall sein und bleiben. |
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Zitat: Aus dem grunde durfte ich NIE einen wagen auf meine Eltern zulassen,weil die IMMER Angst vor den Punkten hatten!!!
Zitat von sssack Zitat: das wird wohl nix bringen da der verstoß ja schon festgestellt wurde.Zitat von Dagobert_Berlin Zeit schinden !Ersten Brief nicht beantworten, auf den zweiten erst reagieren. Dann sollten die 4 Monate schon fast rum sein. Wenn du den Verstoß zugibst bevor die 4 Monate rum sind hast du verka**t... zu den punkten deine mutter wird sich freuen weil sie auch punkte bekommt fahrer und halter müßen drauf achten das der wagen verkehrssicher ist. ihr bekommt also beide punkte |
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will ja net frech werden!! aber wenn du ohne probleme daruch kommen willst in Zukunft dann Pimp deine karre nicht oder wenn du es machst was ich auch machen würde weil es getunt besser aussieht!! Dann sorge dafür das stets alles i.o ist!! das ist eben immer das Teure bei solchen gepimpten kisten da Zahlt man sich Dumm und Dämlich""" es sei denn es is ordentlich!!!! Achja wen du deine Srafe bekommst bzw. sie es dir sagen das du das und das bekommst dann bekommst du sie auch!!! Da kannste 0 machen wenn de Glück hast Passiert dir nichts weil du ja nur noch 4 Wochen hast un meistens kommt erst was nach 1-2 Wochen und Geklärt ist es dann auch frühstens erst in 3-4 wochen wenn de Glück hast Passiert dir da nichts!! |
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Vollkommen richtig, wer mit abgefahrenen Reifen durch die Welt gondelt, hats net anders verdient. Das wird schon einen Grund haben dass das Strafe kostet, mit fertigen Reifen kann wohl eher was passieren als mit guten. Und da das ja nicht alle einsehen muss man da halt Strafen verhängen! |
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Zitat: es kann leicht passieren das man mit abgefahrenen reifen rum fährt. oder guckst du immer alle reifen nach ob genug profiel drauf ist?Zitat von polo_fahrer Vollkommen richtig, wer mit abgefahrenen Reifen durch die Welt gondelt, hats net anders verdient. Das wird schon einen Grund haben dass das Strafe kostet, mit fertigen Reifen kann wohl eher was passieren als mit guten.hatte es schon mal das ich mein wagen zum ölwechseln gebracht habe und bei der werkstatt bemerten die das innen schon der draht raus guckt. ausen war noch 7mm profiel @Fetti_Passat_B3 war bei mir genau so |
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@sssack: was, man kann doch wohl einmal de Woche en Blick auf de Reifen werfen. |
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werden die beiden reifen einzeln gewertet oder als 1 delikt? |
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Zitat: jeder reifen wird einzeld gewertetZitat von general radeck werden die beiden reifen einzeln gewertet oder als 1 delikt?@polo_fahrer willst mir doch nicht erzählen das du das machst oder?? ich mache es sicher nicht |
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also sind es insgesamt 2verstöße für jeden reifen also ein verstoß? |
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Zitat: Nein.
jeder reifen wird einzeld gewertet |
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Zitat: Was bringts nich????Zitat von unheimlich Ich verstehe das nicht warum wollt ihr immer klagen und was machen? Es bringt doch eh nichts. Wir leben halt in deutschland und da muss man regeln befolgen. Wenn man das nicht tut mußte mit ner strafe rechnen. abgesehn von der Sachlage...is das der dümmste Spruch den man in Deutschland befolgen kann... hab schon 4 Tolle Blitzerfotos bekommen auf denen ich angeblich zu schnell gewesen sein soll ...verteilt über die letzten 2j. 2mal gings dabei in den Bereich des Fahrverbots...und was war jedesmal! GOTTSEIDANK Anwalt un alles angefechtet-alle 4 waren wegen falsch aufgebauter Messgeräte oder Messungen mit nur einem Beamtem nichtig!!! das hat mir 2 mal den Lappen gerettet!! wer einfach so bezahlt is nämlich in dem Staate der gelackmeierte...auch wenns in dem Fall eindeutig aussieht...immer erst versucht dann iss ma schlauer. |
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also wird das mit den beiden reifen doch nur als 1 verstoß gewertet? |
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Zitat: Das ist Mist was du da schreibst: Zitat von Dagobert_Berlin Zeit schinden !Ersten Brief nicht beantworten, auf den zweiten erst reagieren. Dann sollten die 4 Monate schon fast rum sein. Wenn du den Verstoß zugibst bevor die 4 Monate rum sind hast du verka**t... Zitat: Quelle: http://www.wikipedia.deEine weitere Besonderheit der Verkehrsordnungswidrigkeit ist die Dauer der Verfolgungsverjährung. Liegt sie bei der Ordnungswidrigkeit in der Regel bei mindestens sechs Monaten, so kann ein Fehlverhalten im Straßenverkehr bereits nach drei Monaten nicht mehr geahndet werden, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Die Verfolgungsverjährung wird einmalig unterbrochen durch die erste Anordnung der Anhörung (z.B. Erlass eines Anhörungsbogen an den Betroffenen) oder durch die Anhörung selbst (z.B. Anhörung bei Geschwindigkeitskontrollen mit sofortigem Anhalten durch die durchführenden Polizeibeamten). Eine weitere Anhörung unterbricht die Verjährung demgemäß nicht mehr. Die Unterbrechung bezieht sich nur auf den Betroffenen selbst. D.h. sobald das Schreiben zugestellt wurde ist die Verjährung unterbrochen, ob er darauf reagiert oder nicht ist völlig egal, außer das mit dem zweiten Schreiben direkt höhere Gebühren anfallen. Also wäre ich an deiner Stelle vorsichtig und würde mich erstmal informieren bevor ich irgendwelche Halbwahrheite verbreite MFG HAIDUK *edit* Hab nochmal Google angeworfen: Man findet den ganzen Spass zur Verjährung in "§ 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung OwiG" --> Link: § 33 OwiG |
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ja wie wird das denn jetzt gewertet mit den beiden reifen?als 1 verstoß oder als 2 verstöße weil es ja 2 reifen waren? |
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2 abgefahrene Reifen zählen als ein Verstoß. 75 Euro + 3 Punkte soweit ich mich nicht irre! |
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