Wildunfall und Polizei - Seite 1

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  • | 07.06.2007 21:06

Hallo,

mein Kumpel hatte jetzt neulich einen Wildunfall (Reh in die Front gelaufen)...

Da sein Fahrzeug nicht arg beschädigt war (Motorhaube eine mittelgroße Delle, Frontgrill kaputt, Stoßstange etwas zerlegt) ist er weitergefahren, da er noch ein gleiches Fahrzeug zuhause hat und die kaputten Teile umbauen kann...

So, ist das eigentlich erlaubt was er da gemacht hat!?

Und ist es wirklich immer nötig bei einem Wildunfall die Polizei/(Jäger) zu rufen?

Mfg
Basti


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  • | 07.06.2007 21:12

Wenn das Tier verendet, oder so verletzt ist das es getötet werden muß, muß er das melden, wenn nicht ist das Fahrerflucht.:hut:


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  • | 07.06.2007 21:18

Man muss immer die Polizei bzw. den zuständigen Förster kontaktieren. Also bei rot wild etc. Anderfalls ist es auf jeden fall fahrerflucht auch wenn das Tier ohne probleme weiter lebt, das muss halt ein Polizist oder Förster entscheiden. Und meistens ist das Tier eh hin und muss erschossen werden wenn es nicht schon tot ist.


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  • | 07.06.2007 21:19

Zitat:
Zitat von dokbandy
Wenn das Tier verendet, oder so verletzt ist das es getötet werden muß, muß er das melden, wenn nicht ist das Fahrerflucht.:hut:
dito sehe ich genau so wenn du es nur "angerämpelt" hättest währe es kein problem aber wenn es offensichtlich ist das es verlezt ist musst du wen informieren ......
kenne da auch sonn spezi der gerne radio lauter macht und weiterfährt ;) ***rüberschiel zu ....*** ;)


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  • | 07.06.2007 21:21

hätte den schaden nich die versicherung bezahlt??


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  • | 07.06.2007 21:24

Zitat:
Zitat von Lorch
hätte den schaden nich die versicherung bezahlt??
soweit ich weis nur wenn es nen reh (??) war und noch sichtbare spuren wie fell usw. zu erkennen sind ...


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  • | 07.06.2007 21:24

Ja muss man melden das ganze, wobi ich es eh für fahrlässig halte das Tier dann auf der Straße liegen zu lassen.


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  • | 07.06.2007 21:39

Zitat:
Zitat von Cojote16v
Zitat:
Zitat von Lorch
hätte den schaden nich die versicherung bezahlt??
soweit ich weis nur wenn es nen reh (??) war und noch sichtbare spuren wie fell usw. zu erkennen sind ...
früher hieß es haarwild, sprich fuchs, reh, kamuckel...etc.
heute ist bei vielen versicherungen jegliche tierart mitversichert, sei es ein elefant oder eine riesenpython.

ps. um den schaden von der versicherung bezahlt zu kriegen, ist es schon zu spät, da er den unfall der polizei/wildhüter hätte melden müssen und im anschluss daran der versicherung.


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  • | 07.06.2007 21:42

Ja die Versicherung zahlt in der regel ausser man begeht fahrerflucht das ist natürlich grob fahrlässig und nachher nicht mehr für die Versicherung nach zu voll ziehen, ausser man ist soo "ehrlich" und beschuldigt sich selbst der Fahrerflucht. Womit man natürlich seinen Lappen unwesentlich gefährdet ;)


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  • | 07.06.2007 22:15

die versicherung zahlt in der regel nicht, die haben ja kein rotes kreuz vor der stirn und zahlen würden die, wenn ne teil oder vollkasko vorhanden ist, nir bei hapftpflicht bekommt man keinen cent...


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  • | 07.06.2007 23:07

Ja, der hat nur Haftpflicht....

und ich denke das sein auto schonwieder fit ist,....

aber hat die polizei eigentlich eine möglichkeit das herauszu finden....?

Weil der macht sich jetzt schon seine Gedanken!


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  • | 07.06.2007 23:12

Wieso hat das Tier den abdruck von seinem Nr.-Schild in der Seite? Also es ist äußerst unwahrscheinlich wenn keine Zeugen da waren! Aber natürlich um so mehr darüber in der Öffentlichkeit gequatscht wird (sprich irgendwelche Internet - Thread) erhöt natürlich das Interesse unserer Gesetzteshüter. ;)


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  • | 07.06.2007 23:13

ja, man is verpflichtet dazu die polizei bzw den zuständigen förster zu benachrichtigen! wobei die polizei da wohl die einfachere lösung is ;)

grund hierfür is unter anderem die möglichkeit das das tier vielleicht noch lebt und sich quält.

die polizei könnte durch hinweise von zeugen auf deinen kumpel kommen. aber warum macht er sich denn nen kopf!? soll er zur polizei fahren und da bescheid geben, hat halt falsch reagiert, wird ne belehrung bekommen und gut is! so kann die polizei dann wenigstens dem förster bescheid geben und alles is gut. wenn er sich da meldet wird er auch keine strafe und nichts bekommen!

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  • | 19.05.2008 09:50

Hallo.

Also hatte am Donnerstag mit meiner Freundin einen Wildunfall. Also wir sind auf der Autobahn angehalten, Polizei gerufen. Denk ma die waren nur da um es zu beweisen wegen der Versicherung. Und dann Abschleppen lassen von ADAZ.
Reh haben wir nicht mehr gefunden. Bin ja den nächten tag wieder dort langgekommen udn der unfall war gegen um 10 abends. De Polizei fand es auich nicht.

mfg

Sabine

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  • | 19.05.2008 10:31

Alleine der Grund das das Tier verletzt ist, ist doch wohl Grund genug die Polizei zu rufen :rolleyes:

Es fährt ja auch eigentlich niemand jemand anderes an und lässt in einfach liegen, weil man ja selbst noch fahrtüchtig ist...ich mache da bei Tieren auch keinen Unterschied. Polizei anrufen und fertig!


Zuletzt geändert 19.05.2008 10:32 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.

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