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Wenn das Tier verendet, oder so verletzt ist das es getötet werden muß, muß er das melden, wenn nicht ist das Fahrerflucht. |
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Man muss immer die Polizei bzw. den zuständigen Förster kontaktieren. Also bei rot wild etc. Anderfalls ist es auf jeden fall fahrerflucht auch wenn das Tier ohne probleme weiter lebt, das muss halt ein Polizist oder Förster entscheiden. Und meistens ist das Tier eh hin und muss erschossen werden wenn es nicht schon tot ist. |
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Zitat: dito sehe ich genau so wenn du es nur "angerämpelt" hättest währe es kein problem aber wenn es offensichtlich ist das es verlezt ist musst du wen informieren ......Zitat von dokbandy Wenn das Tier verendet, oder so verletzt ist das es getötet werden muß, muß er das melden, wenn nicht ist das Fahrerflucht.![]() kenne da auch sonn spezi der gerne radio lauter macht und weiterfährt ![]() ![]() |
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hätte den schaden nich die versicherung bezahlt?? |
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Zitat: soweit ich weis nur wenn es nen reh (??) war und noch sichtbare spuren wie fell usw. zu erkennen sind ...
Zitat von Lorch hätte den schaden nich die versicherung bezahlt?? |
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Ja muss man melden das ganze, wobi ich es eh für fahrlässig halte das Tier dann auf der Straße liegen zu lassen. |
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Zitat: früher hieß es haarwild, sprich fuchs, reh, kamuckel...etc.Zitat von Cojote16v Zitat: soweit ich weis nur wenn es nen reh (??) war und noch sichtbare spuren wie fell usw. zu erkennen sind ...Zitat von Lorch hätte den schaden nich die versicherung bezahlt??heute ist bei vielen versicherungen jegliche tierart mitversichert, sei es ein elefant oder eine riesenpython. ps. um den schaden von der versicherung bezahlt zu kriegen, ist es schon zu spät, da er den unfall der polizei/wildhüter hätte melden müssen und im anschluss daran der versicherung. |
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Ja die Versicherung zahlt in der regel ausser man begeht fahrerflucht das ist natürlich grob fahrlässig und nachher nicht mehr für die Versicherung nach zu voll ziehen, ausser man ist soo "ehrlich" und beschuldigt sich selbst der Fahrerflucht. Womit man natürlich seinen Lappen unwesentlich gefährdet |
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die versicherung zahlt in der regel nicht, die haben ja kein rotes kreuz vor der stirn und zahlen würden die, wenn ne teil oder vollkasko vorhanden ist, nir bei hapftpflicht bekommt man keinen cent... |
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Ja, der hat nur Haftpflicht.... |
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Wieso hat das Tier den abdruck von seinem Nr.-Schild in der Seite? Also es ist äußerst unwahrscheinlich wenn keine Zeugen da waren! Aber natürlich um so mehr darüber in der Öffentlichkeit gequatscht wird (sprich irgendwelche Internet - Thread) erhöt natürlich das Interesse unserer Gesetzteshüter. |
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ja, man is verpflichtet dazu die polizei bzw den zuständigen förster zu benachrichtigen! wobei die polizei da wohl die einfachere lösung is |
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Alleine der Grund das das Tier verletzt ist, ist doch wohl Grund genug die Polizei zu rufen Zuletzt geändert 19.05.2008 10:32 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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