Fünfte Person ohne Gurt - Seite 1

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  • | 04.06.2007 21:36

Hallo,

fahre ein Golf 1 Cabrio, und muss öffters mal meine Kumpels mitnehmen...

Da dieses Fahrzeug nur für 4 Personen zugelassen ist halte ich mich auch meistens dran, aber manchmal sind wir auch zu fünft im Auto dann kann sich einer hinten nicht anschnallen...

Wenn mich jetzt die Polizei so anhält... mit welcher strafe müsste ich rechnen?

Der reguläre Satz von 40,- Euro + 1 Punkt, oder gilt das nur für den Fahrer!?

Mfg
Basti


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  • | 04.06.2007 21:40

so wie ich das weiß gilt das für alle ! also wie du schon sachtest 40€ und 1 punkt

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  • | 04.06.2007 21:51

ne das gilt doch nur wenn einer nicht angeschnallt ist der einen gurt hätte!
wenn du aber 5 personen statt 4 (wie zugelassen) transportierst wird das doch wohl eine höhere strafe absetzen?
oder bin ich da völlig falsch?


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  • | 04.06.2007 22:57

Zitat:
Zitat von Celli
ne das gilt doch nur wenn einer nicht angeschnallt ist der einen gurt hätte!
wenn du aber 5 personen statt 4 (wie zugelassen) transportierst wird das doch wohl eine höhere strafe absetzen?
oder bin ich da völlig falsch?
Klingt logisch.
Wenn nur für 4 zugelassen bzw. erlaubt ist kannste ja auch nicht ungestraft 10 Leute mitnehmen.

Müste 40Euro und nen Punkt geben, bin mir aber nicht sicher kommmit dem Bußgeldkatalog nicht klar.

Hier nen übersicht. HIER-LANG

Gruss Jens


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  • | 04.06.2007 23:33

der fahrer bekommt derbe einen aufn sack und der 5. logischer weise nicht angeschnallte auch! was das genau kostet weiß ich nicht, aber der 5. kann auf jeden fall an ort und stelle aussteigen und zusehen wie er/sie nach hause kommt!

könnte mir sogar vorstellen das das fahren ohne versicherungsschutz is, da ja auch die versicherung im prinzip mit max 4 personen rechnet, ein unfall mit einer person mehr kann auch schon viele 1000€ mehrkosten für die sein, denk also mal das die sich in gewisser weise auch absichern!?


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  • | 04.06.2007 23:51

ähm?sicher das der nur für 4personen zugelassen ist? das einser cab is für 5 personen zugelassen(fahrer mit inbegriffen) und hat sogar nen anschnaller in de rmitte(beckengurt). ist zumindest bei unserem cabby so.


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  • | 05.06.2007 09:06

@ nightfire:

glaub das is baujahrbedingt, die ersten waren soviel ich weiß ledeglich 4 sitzer!


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  • | 05.06.2007 09:52

Ich will gerne eine Antwort auf diese Frage geben, aber vorher hätte ich gerne noch was gewusst:

Wo in dieser ganzen Geschichte tut jemand etwas, dass den "regulären Satz von 40,- Euro + 1 Punkt" wert ist? Darüber seit ihr euch irgendwie einig, ich seh das aber nicht so richtig....

:frage:


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  • | 05.06.2007 10:30

wir sind mal von der party mit 6 leuten in nem 306er peugeot (wers nicht weiß: 5-sitzer) heimgefahren. wurde angehalten und der fahrer musste 30€ blechen. vielleicht hatten wir nur glück mit den polizisten, aber war auf jeden fall nicht mehr. hatten sogar noch sehr viel spaß, weil ich gut voll mit denen über idioten diskutiert habe, die besoffen auto fahren und dass unser fahrer ja wirklich stocknüchtern war...
war ne ganz entspannt atmosphäre während mein kumpel zum alk test musste und die papiere kontrolliert wurden.
MfG


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  • | 05.06.2007 10:37

@nightwish: dann sag uns doch wie's richtig ist ;)

Also ich würde sagen 30 Euro (nicht 40 + 1 punkt) fürs nicht angeschnallt sein und wenn das zulässige Gesamtgewicht des KFZs nicht überschritten wird nix weiteres...


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  • | 05.06.2007 15:47

Stimmt so nicht ganz! Denn!:oah: wenn kein Gurt für die fünfte Person vorhanden ist besteht auch keine Anschnallpflicht für sie!-theroetisch könnte man auf die Rückbank 10 personen packen wenn der Platz es zulassen würde...es müssen sich nur die anschnallen für die auch ein gurt vorhanden ist. Kam neulich erst auf SternTV...ging um Rechtsfragen,da transportierte die Polizei 4 Mann hinten und die selbe Frage kam auf...der anwesende Rechtsanwalt klärte dann auf...war auch etwas verwundert aber so siehts aus:cool:


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  • | 05.06.2007 16:59

@ nightwish:

dann klär uns doch mal auf

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  • | 05.06.2007 18:23

Zitat:
Zitat von garett
theroetisch könnte man auf die Rückbank 10 personen packen wenn der Platz es zulassen würde...es müssen sich nur die anschnallen für die auch ein gurt vorhanden ist.
und wer defeniert dann was zu viele leute sind?? Platz genug ist wort-wörtlich ein dehnbarer begriff.
also kann das nicht glauben, wozu habe ich im fahrzeugausweis sont einträge wieviele personen vorne und hinten sitzen dürfen?
da darf ich ja kaum laden bis der platz alle ist? kinder gehen da je nach auto ein paar rein.....


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  • | 05.06.2007 18:45

DER Anwalt hat es so gesagt...frag mich jetz nich wo das im Gesetzestext so steht....:rolleyes:auf jedenfall zählen nur die Plätze mit Gurt...finde das zwar auch komisch glaube aber nich das er gelogen hat...;)fällt mir ein mein erstes wägelchen der gute alte Trabbi hatte hinten auch keine Gurte..ok.das fällt glaub ich unter Bestandsschutzreglung...ist aber im Prinzip das gleiche sonst dürfte keiner hinten mitfahrn weil Sitzplätze 4(eingetragen)...Gurte 2:rolleyes::cool:


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  • | 05.06.2007 20:06

Ok, halten wir also erstmal fest, dass es hier nichts gibt, was 40 € kostet.

Anschnallen muss man sich nur auf den Sitzplätzen, auf denen Gurte vorgeschrieben sind. Bei neueren Fahrzeugen ist das jeder Sitzplatz. Bei älteren kann das mal anders sein. Wer sich auf einem solchen Sitzplatz nicht anschnallt, der zahlt (30 €, keine Punkte). Der Fahrer wird nur dann zur Kasse gebeten, wenn Kinder betroffen sind.

Wieviele Sitzplätze vorhanden sind, steht im Fahrzeugschein. Nur so viele Personen dürfen transportiert werden. Das bedeutet für die Ausgangsfrage, dass die fünfte Person gar nicht erst mitfahren düfte, weil für sie kein Sitzplatz vorhanden ist. Wo kein Sitzplatz ist, kann kann auch kein Gurt vorgeschrieben sein, kann also auch keine Anschallpflicht bestehen - somit kein Gurtverstoß für Person fünf (streiten könnte man darüber, wenn ein Beckengurt vorhanden wäre - aber das ist ein anderes Thema).

Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass er nur so viele Personen transportiert, wie zulässig sind. Der Verstoß kann aber nur nach einer allgemeinen Vorschrift geahndet werden (weil der Gesetzgeber mal wieder nicht aufgepasst hat - was ihm in letzter Zeit öfter passiert). Die Sache kostet - nicht lachen - 5 Euro. Bei Vorsatz das doppelte. Selbstverständlich muss anschließend einer zu Fuß weiter. Das dürfte das größte Problem werden.

Man könnte auch noch eine andere Vorschrift heranziehen - was ich für bedenklich halte - dann würde es 25 Euro kosten.

Sollte die Verkehrssicherheit durch die vielen Personen wesentlich beeinträchtigt werden, dann wären 50 € und 3 Punkte fällig.

Überladung kann natürlich auch noch ein Thema werden.

Versicherungsschutz kann nicht erlöschen. Die Haftpflicht muss immer zahlen. Jedoch könnte bei einem Unfall die nicht angeschnallte und überzählige Person leer ausgehen, Stichwort "grobe Fahrlässigkeit". Regressforderungen der Versicherung sind auch möglich.

Zitat:
theroetisch könnte man auf die Rückbank 10 personen packen wenn der Platz es zulassen würde.
"Kinder in loser Schüttung"! Das war tatsächlich mal erlaubt, ist aber seit der letzen Änderung verboten.

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