Lufthutze in Golf IV motorhaube - Seite 2

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  • | 01.04.2007 11:25

Hab das schon verstanden nur diese "weil nich sein darf was nich sein kann Mentalität" genau wie bei den starren schalensitzen regt einen manchmal auf,wollte dich nich persönlich angreifen oder so is jetz vielleicht falsch rübergekommen aber wenn ich en vernünftigen Prüfer hab is doch fast alles drin....nur die Aufgeschlossenheit (und ab un die Lust)fehlt halt der sparte manchmal :hut:


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  • | 01.04.2007 12:36

Zitat:
nicht zur show sondern fürn LLK.weiß auch jeder.
Siehst Du, DU hast den Unterschied schon selbst erfasst. Bei einem LKW ist es auch schwieriger die neuen Fussgängerschutzvorschriften für PKW einzuhalten - trotzdem wird man LKW nicht verbieten! Aussedem hat ein Subaru wohl auch eine Typzulassung, wo das Ding aufwenidig genehmigt wurde.

Und sei sicher, es gibt genug Autoteile, die bei einem Import anders sind als bei der japanischen Inlandsausführung, weil sie hier nicht erlaubt sind (und auch andere, die in Japan nicht zulässig sind, aber hier verbaut werden...).

Zitat:
wenn ich mir ne Hutze aus´m zubehör hol (mit unbedenklichkeitsbescheinigung)un sie normal anbringe und nich grad en scharfkantigen Fetzen Blech aus da haube nach oben bieg- wer soll da was dagegen haben mit sowas geh ich bestimmt erst keinem TÜV Männchen auf die eier ums eintragenzu lassen...
Ne Hutze mit Unbedenklichkeitsbescheinigung? So ein Teil musst Du mir mal zeigen! Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist aber kein auch darüberhinaus kein gültiges Prüfzeugnis. Ich bin selbst Ingenieur und ahbe - in anderen Bereichen - genüend Berichte, Bestätigungen, und wie man es immer nennen will, verfasst. Du kannst sicherlich zu jedem Prüfinstitut der Dekra oder so hingehen und eine Hutze prüfen lassen. Und die können Dir sicherlich messtechnisch alles bescheinigen. Damit ist das Teil aber keinesfalls eintragungsfrei oder gar für den Strasseverkehr zulässig. Dazu benötigst Du eine ABE oder ein vergleichbares Zeugnis auf Europaebene (e-Zeichen). Und dazu gehört dann immer auch ein Verwendungsbereich. Säge ich beispielsweise Loch in die Haube eines Golf 1,4 und bastle dann so eine GfK-Hutze drauf, dann wird das gräuschtechnisch vielleicht klappen, beim R32 wahrscheinlich schon nicht mehr so gut...

Zitat:
aber wenn ich en vernünftigen Prüfer hab is doch fast alles drin....nur die Aufgeschlossenheit (und ab un die Lust)fehlt halt der sparte manchmal
Hast Du schon mal einen vagen Vergleich von "augeschlossenen Eintragungen" zu Stillegungen am Carfreitag gemacht?

Wenn Dir ein Prüfer sagt, dass er Dir etwas nicht einträgt, weil... und ein anderer sagt "Schei** drauf, trag ich Dir ein, vielleicht nimmt der letztere auch seinen Job nicht ganz zu ernst. Das ist wie bei dem Arzt, der alles sagt, sie wären gesund, ein echt beliebter Mann - nur die Patienten werden davon nicht länger leben...


Skowi


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  • | 01.04.2007 13:48

@ Bostik

Das ist in Deutschland eigentlich ganz einfach. Alles was nicht nicht 100% den Normen und dem Standard entspricht und irgentwie anders ist, wie das Gewohnte, ist nicht erlaubt. Ist mit allem so in Deutschland nicht nur mit Autos. :hut:


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  • | 02.04.2007 00:09

JA aber man mache sich doch nichts vor es gibt immer einen weg und der muß nich illegal sein...:rolleyes:nur man muß ih´n auch gehn wollen! und ne Lufthutze seh ich ich echt nich als Problem an...wer das draufmachen möchte bitte (und ein Materialgutachten ist zwar keine Freischein aber zumindest ne Grundlage...)und wenn ein sinn dahinter steckt wer möchte da dagegen agieren un wenn`s nur zur "Kühlung" eines 1.6ers is...wo ein wille is is auch ein weg(warum gibts Einzelabnahmen...weils eine Rechtliche un eine Technische Seite des ganzen gibt) aber es gibt nun auch mal gewisse Dinge die lassen sich einem normalsterblichen Prüfer nich erklären zB. ein Freund von mir der fährt 750Ps. im E36 Compact(ASA Kompressor und M52 Block) wenn der dem erzählen würde ich schweiß meine Ansaugbrücke und fräs meine Querlenker selber die würden dem einen Vogel zeigen aber so ist es nun mal ,eine Grauzone wird bei manchen dingen immer da sein....:rolleyes:


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  • | 02.04.2007 06:42

Zitat:
(und ein Materialgutachten ist zwar keine Freischein aber zumindest ne Grundlage...)
Materialgutachten? Okay, das wäre sicherlich das mindeste, was man bräuchte. ABER: Ein Materialgutachten, das auch einen Bezug zum Teil herstellt! Z.B. "Hiermit wird bescheinigt, dass das folgende Teil, Herst, Typ, Kennzeichnung, ... aus dem nachgenanten Material gefertigt wurde und die entsprechendne Eigenschaften besitzt." Ein derartiges Gutachten habe ich bisher erst einmal gesehen, bei einem Motorradteil meines Nachbarn. Was auf der Messe angeboten wird, also irgendein Materialgutachten, das in Kopie mal in den Karton Deiner Hutze gefallen ist, ist doch schon der erste Punkt der Angreifbarkeit der Eintragung!

Zitat:
und wenn ein sinn dahinter steckt wer möchte da dagegen agieren un wenn`s nur zur "Kühlung" eines 1.6ers is...wo ein wille is is auch ein weg(warum gibts Einzelabnahmen...weils eine Rechtliche un eine Technische Seite des ganzen gibt)
Der Fußgängerschutz ist nunmal technisch und rechtlich verankert. Bedenke hier geht es um eine Hutze aus 1,5er Blech! Das das der o.g. Subaru definitiv nicht. Und wenn an der Hutze mein Kind hängen bliebe, dan würde ich dem Fahrer sicherlich der Hinter aufreissen, bis der die Mandeln kühlt. Passiert was, dass heisst es wieder: "Ist doch eingetragen gewesen(weil ich einen dummen oder geldgeilen Prüfer gefunden habe)!" Und Dein Auto ist mit Hutze gefährlicher, als das Serienmodell, wie willst das denn erklären??

Zitat:
schweiß meine Ansaugbrücke
Wo ist denn dabei das Problem? Lässte ein Abgas- und Geräuschgutachten machen und das ganze ist korrekter gemacht als die alberne Hutze. Jetzt aber nicht weinen, wenn die Prüfung mehr als 30,- Euro kostet...

Skowi
kurzer Schwanz = dickes Endrohr!

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