Lufthutze in Golf IV motorhaube - Seite 1

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  • ~Bostik
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  • | 30.03.2007 21:37

Nabend

ich hab mir ne lufthutze aus verzinktem 1.5mm blech gekantet und wollte die von und durch die Motorhaube stecken und verschweißen.
Jetzt wüsste ich gern wie das mit dem Tüv vereinbar ist ob die mir den segen geben oder mich lachend nach hause schicken wäre schade um die Motorhaube wenn ich es fertig hab und keinen tüv drauf kireg!!!!:frage::frage::frage::frage::frage:


Also wenn IHR mir da nen paar tips oder tüv stellen sagen könnt wo ich es auf jeden fall eingetragen krieg dann wäre das echt super!!!


Also schon mal besten dank und ich bin auf eure hilfe echt angewiesen Danke:hut:


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  • | 30.03.2007 21:47

also ich hab mal gehört ne hutze die aus der haube raus geht wird seltener/gar nicht eingetragen als eine die in die haube geht wegen dem fussgängerschutz

mehr kann ich dazu leider nicht sagen


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  • | 30.03.2007 21:58

Die Öffnung darf glaub ich nicht höher als 4 cm sein und keine scharfen Kanten haben.


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  • | 31.03.2007 09:54

Setz dich doch einach mal mit dem Tüv deines Vertrauens in Verbindung und frag da nach.Die können dir da am ehesten Auskunft drüber geben.

Fragen kostet nichts.


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  • | 31.03.2007 15:13

Zitat:
Die Öffnung darf glaub ich nicht höher als 4 cm sein und keine scharfen Kanten haben.
Wo ist denn diese Weisheit her ?


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  • | 31.03.2007 16:36

@walpurgis

Bitte, lass uins nicht dumm sterben. was sagt der geseztgeber dazu??


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  • | 31.03.2007 18:18

Der Gesetzgeber sagt im § 30 StVZO ganz allgemein:

Zitat:
Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt
Da so eine Lufthutze reine Show ohne jede technische Funktion ist und sie das Verletzungsrisiko für einen Fußgänger deutlich erhöhen kann, würde ich sie nicht genehmigen.


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  • | 31.03.2007 18:40

Als ich gestern beim TÜV war, ist jemand stinkesauer mit nem gepimpten PT Cruiser (mit Lufthutze) nach Hause gefahren, der irgendeine Sache nicht eingetragen bekommen hatte. Ob es die Lufthutze war, kann ich net sagen...

Aber walpurgis: Nen Heckspoiler ist auch nur reine Show, die bekommt man ja auch eingetragen *klugscheiss* ;)


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  • | 31.03.2007 19:03

nunja ... ne lufthutze kann man rein theorethisch auch als sinnvoll bezeichnen, denn falls ich damit meinen motor kühlen möchte ist sie keine reine show mehr...


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  • | 31.03.2007 19:32

Das mit den 4cm Höhe hat mir jemand gesagt, der eine Hutze eingetragen hat. War erst 5cm, geht aber in die Haube rein und nicht auf der Haube, da hat der TÜV gesagt, das die Öffnung nur 4cm hoch sein darf. Also hat er es umgeschweißt und schon hat der TÜV es eingetragen.

@ walpurgis: Diese Weißheit kommt also aus dem wahren Leben. Also aus der Praxis und nicht aus der Theorie.


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  • | 31.03.2007 19:56

Zitat:
Zitat von Thormb
nunja ... ne lufthutze kann man rein theorethisch auch als sinnvoll bezeichnen, denn falls ich damit meinen motor kühlen möchte ist sie keine reine show mehr...
Wieso zum Kühlen, ein Kühler vom Auto ist so ausgelegt, dass er ausreichend für den Motor ist, also ist eine Hutze mit der Begründung "zum Kühlen des Motors" quatsch--->also nicht eintragen, da doch nur Show


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  • | 31.03.2007 20:36

Nö keineswegs.

Gerade wenn du an dem Motor was machst und auch noch in hohen Drehzahlen fährst, ist es nicht gerade schlecht, den durch z.B. eine Lufthutze zu kühlen.

Es sorgt quasi dafür, dass der Motor nicht so leicht überhitzt.

Das ist aber eher was für "Amateurrennfahrer".
Ansonsten bei normalem Motor und normaler Fahrweise ist eine Lufthutze von der Funktion her wirklich sinnlos und dient nur der Show


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  • | 01.04.2007 02:03

Zitat:
Nö keineswegs.

Gerade wenn du an dem Motor was machst und auch noch in hohen Drehzahlen fährst, ist es nicht gerade schlecht, den durch z.B. eine Lufthutze zu kühlen.

Es sorgt quasi dafür, dass der Motor nicht so leicht überhitzt.

Das ist aber eher was für "Amateurrennfahrer".
Ansonsten bei normalem Motor und normaler Fahrweise ist eine Lufthutze von der Funktion her wirklich sinnlos und dient nur der Show
Glaubst Du wirklich daran, dass etwas Luft, die -maximal - auf den Ventildeckel (wahrscheinlich aber eher auf eine Motorabdeckung) ströme, die Kühlung des Motors erhöht???

Skowi


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  • | 01.04.2007 03:02

Show hin Show her-Subaru Turbo´s kennt jeder, ham ne "riesen" Gfk Hutze auf da Haube.serienmäßig.nicht zur show sondern fürn LLK.weiß auch jeder.:rolleyes: un nich zum "Fußgängeraufschlitzen" :boese:man man man wenn ma so en Dünnschiss liest @walpurgis da dürften ja diese Autos garnet rumfahrn...un müssten gleich beim Import nach Deutschland verändert werden:oah: wenn ich mir ne Hutze aus´m zubehör hol (mit unbedenklichkeitsbescheinigung)un sie normal anbringe und nich grad en scharfkantigen Fetzen Blech aus da haube nach oben bieg:rolleyes:- wer soll da was dagegen haben mit sowas geh ich bestimmt erst keinem TÜV Männchen auf die eier ums eintragenzu lassen...:rolleyes:


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  • | 01.04.2007 09:25

@ Garett, du hast das mit dem "mehr als unvermeidbar" aus dem Gesetzestext nicht verstanden. Es macht durchaus einen Unterschied, ob da ein serienmäßig verbauter Ladeluftkühler hintersitzt oder eine Plastikabdeckung.

Um auf den Themenstarter einzugehen: Das Ganze ist nicht von vornherein illegal und unzulässig, aber es widerspricht dem § 30 StVZO.

Ob du es eingetragen bekommst, kannst du nur den TÜV fragen und zwar genau den, zu dem du nach dem Umbau hinfahren willst.

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