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also ich hab mal gehört ne hutze die aus der haube raus geht wird seltener/gar nicht eingetragen als eine die in die haube geht wegen dem fussgängerschutz |
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Die Öffnung darf glaub ich nicht höher als 4 cm sein und keine scharfen Kanten haben. |
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Setz dich doch einach mal mit dem Tüv deines Vertrauens in Verbindung und frag da nach.Die können dir da am ehesten Auskunft drüber geben. |
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Zitat: Wo ist denn diese Weisheit her ?
Die Öffnung darf glaub ich nicht höher als 4 cm sein und keine scharfen Kanten haben. |
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@walpurgis |
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Der Gesetzgeber sagt im § 30 StVZO ganz allgemein: Zitat: Da so eine Lufthutze reine Show ohne jede technische Funktion ist und sie das Verletzungsrisiko für einen Fußgänger deutlich erhöhen kann, würde ich sie nicht genehmigen.
Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt |
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Als ich gestern beim TÜV war, ist jemand stinkesauer mit nem gepimpten PT Cruiser (mit Lufthutze) nach Hause gefahren, der irgendeine Sache nicht eingetragen bekommen hatte. Ob es die Lufthutze war, kann ich net sagen... |
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nunja ... ne lufthutze kann man rein theorethisch auch als sinnvoll bezeichnen, denn falls ich damit meinen motor kühlen möchte ist sie keine reine show mehr... |
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Das mit den 4cm Höhe hat mir jemand gesagt, der eine Hutze eingetragen hat. War erst 5cm, geht aber in die Haube rein und nicht auf der Haube, da hat der TÜV gesagt, das die Öffnung nur 4cm hoch sein darf. Also hat er es umgeschweißt und schon hat der TÜV es eingetragen. |
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Zitat: Wieso zum Kühlen, ein Kühler vom Auto ist so ausgelegt, dass er ausreichend für den Motor ist, also ist eine Hutze mit der Begründung "zum Kühlen des Motors" quatsch--->also nicht eintragen, da doch nur Show
Zitat von Thormb nunja ... ne lufthutze kann man rein theorethisch auch als sinnvoll bezeichnen, denn falls ich damit meinen motor kühlen möchte ist sie keine reine show mehr... |
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Nö keineswegs. |
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Zitat: Glaubst Du wirklich daran, dass etwas Luft, die -maximal - auf den Ventildeckel (wahrscheinlich aber eher auf eine Motorabdeckung) ströme, die Kühlung des Motors erhöht???Nö keineswegs. Gerade wenn du an dem Motor was machst und auch noch in hohen Drehzahlen fährst, ist es nicht gerade schlecht, den durch z.B. eine Lufthutze zu kühlen. Es sorgt quasi dafür, dass der Motor nicht so leicht überhitzt. Das ist aber eher was für "Amateurrennfahrer". Ansonsten bei normalem Motor und normaler Fahrweise ist eine Lufthutze von der Funktion her wirklich sinnlos und dient nur der Show Skowi |
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Show hin Show her-Subaru Turbo´s kennt jeder, ham ne "riesen" Gfk Hutze auf da Haube.serienmäßig.nicht zur show sondern fürn LLK.weiß auch jeder. un nich zum "Fußgängeraufschlitzen" man man man wenn ma so en Dünnschiss liest @walpurgis da dürften ja diese Autos garnet rumfahrn...un müssten gleich beim Import nach Deutschland verändert werden wenn ich mir ne Hutze aus´m zubehör hol (mit unbedenklichkeitsbescheinigung)un sie normal anbringe und nich grad en scharfkantigen Fetzen Blech aus da haube nach oben bieg- wer soll da was dagegen haben mit sowas geh ich bestimmt erst keinem TÜV Männchen auf die eier ums eintragenzu lassen... |
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@ Garett, du hast das mit dem "mehr als unvermeidbar" aus dem Gesetzestext nicht verstanden. Es macht durchaus einen Unterschied, ob da ein serienmäßig verbauter Ladeluftkühler hintersitzt oder eine Plastikabdeckung. |
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