Leuchtzeichen missbrauch...Definition? - Seite 2

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  • | 30.03.2007 19:30

Ich würd auch lieber die 5 euro latzen, bevor noch mehr raus wird. Das bekommt ja nicht der Typ persönlich, also hat er doch auch nix davon. Deinen ärger um den versteh ich aber schon ganz gut :)


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    Erfinder des Rades


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  • | 30.03.2007 20:31

ich schon einige male gehört, dass sich die rennleitung oft auch auf anderen seite der verkehrskontrolle postiert und dann eben diese "warner" rauszieht!

im endeffekt ist es ja das selbe, wie mit radarwarnern bzw. blitzer-POIs in navis.

wobei sowas doch eigentlich unsinn ist: hauptsache sollte doch eigentlich sein, dass die leute da langsam fahren, ob nun aus überzeugung, weil sie sich an die vorschriften halten, sie einer warnt, dass da geblitzt wird oder aus angst, dass die grünen da oft blitzen ist doch egal! wichtig sollte nur die geschwindigkeit sein...

in england z.b stehen offizielle hinweisschilder an den straßen, wo kontrolliert wird! auf den autobahnen sind die sogar riesig! alle fahren dann langsam - egal, ob wirklich geblitzt wird oder nicht! das find ich mal sinnvoll, weil damit ja das ziel der erhöhung der verkehrsicherheit ja erreicht wird...


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  • | 02.04.2007 22:26

Ja aber hier ist ja das Ziel den Leuten Geld abzuknöpfen und dann wird das Ziel ja nicht erreicht.

Vor allem da ja auch nicht nur wie es sein soll in Gefahrenzonen (z.B. hinter Kurven) geblitzt wird, sondern auch an normalen Straßen mit breiten Bürgersteigen, die gut einsehbar sind.

Das soll jetzt in keinster Weise gegen die Polizei gehen denn die führt die Gesetze ja nur aus (ist halt die Frage inwiefern die sich aussuchen können, wo sie blitzen und wo nicht...also wer das vorschreibt).

Selbst die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagte ja laut Pressemeldung, dass sich immer mehr Polizisten wie bessere Geldeintreiber vorkommen.


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  • | 04.04.2007 20:01

Zitat:
Man darf (außer in einem besonderen Fall vor dem Überholen und zur Warnung in Gefahrensituationen) keine Leuchtzeichen geben.
Der Vollständigkeitshalber sei hier erwähnt, dass innerhalb geschlosserner ortschaften mit der lichthupe nur vor gefahren gewarnt werden darf und ausserhalb geschlossener ortschaften damit zusätzlich ein überholen angekündigt werden kann (dabei darf aber niemand geblendet werden).


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  • | 28.04.2007 02:28

Also ein fetter Typ in einem Blitzmobil... das ist für mich eindeutig eine Gefahr :D:D

Ich würd, weils einfacher ist, die 5€ einfach bezahlen, beim nächsten mal haste dann eben ein Schild im Kofferraum, wo "Achtung blitzer!" oder sowas drauf steht und nagelst das irgendwo nen Stückchen vorher an nen Baum oder so :D

Ich wurde letztens von nem Radfahrer gewarnt... fuhren da schön die schnurgerade Straße runter, breit das man daraus 4 Spuren machen könnte, weit und breit keine Abzweigung...
Brüllt mir da doch nen Radfahrer vom Radweg aus was zu.. guck nur meinen Bruder an, denk, was will der bekloppte denn?... Auf einmal steht dann zwischen den Bäumen am rechtem Fahrbanrand ein Kombi... :rolleyes:
Tjaja, mich hat der nicht erwischt... War die Stadt mal wieder was klamm, das die an so einem "Gefahrenpunkt" wieder blitzen mussten ;)


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  • | 28.04.2007 03:24

Zitat:
Zitat von AirFechner
Ich würd es drauf ankommen lassen. Das ist superkleinlich und allein der Aufwand für den Búßgeldbescheid ist höher als 5 Euro. Kann dich verstehen, wenn du sagst, dass du das nicht einsiehst, würde ich nämlich genauso sehen. Sag du hast das Fernlich gar nicht betätigt. Weiß nicht genau wie es ist, aber wenn du Einspruch einlegst, geht der Bescheid weiter an die Staatsanwaltschaft und der wird sich 3mal überlegen dafür ein Verfahren zu öffnen!
Genau Richtig!

Ich hab das auch schon 3 mal mit gemacht! bis jetzt immer gewonnen!
Kann euch nur empfehlen jedes mal wenn ihr ne blitze sieht einfach Fenster runter und freundlich grüssem!!! ( bzw. eine wink bewegung zu machen ).
Gesetzlich gesehen dürfen uns die Gärtner nichts anhaben!


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  • | 28.04.2007 08:37

Ich würde es nich bezahlen,diese ganze scheiße grenzt so langsam echt an Abzocke!Hat der Sheriff sonst nix u tun,als sich über solche Kleinigkeiten aufzuregen?Ich habe letztens ein Schreiben bekommen vom Landkreis,die haben mich darauf aufmerksam gemacht,dass ich nun 8 Punkte gesammelt habe und ich die durch Aufbauseminare wieder abbauen könnte.Da waren mit Verwaltungsgebühr etc auch mal ebent so 22€ fällig.Die sind doch nich mehr ganz fit inner Birne...


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  • | 28.04.2007 11:59

Zitat:
Zitat von Holdup2106
Oh Mann, wir reden hier nur von 5€? :-), wenn du einen GTI fährst dann kannst du dir sicher auch die 5€ Strafe leisten^^
ich fahre keinen GTI...der gehört meinem vadder. ich bin schüler und gurke auf nem 90PS golf 2 rum, für den ich auch arbeiten gehn muss um ihn mir leisten zu können.
und 5€ einfach so zum fenster rauswerfen nur um ruhe zu haben seh ich halt nicht ein.
übrigens: Das verfahren wurde eingestellt;)


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  • | 28.04.2007 14:31

ich würd mal was ganz anderes machen....;);) hab ich nämlich neulich wegen 10€... auch gemacht nachdem ich die bei unserem Ortssheriff für ein kurzes halten am Fahrbahnrand!! zahlen sollte.....:rolleyes:hatte meine UR- Oma(ja nich lachen:D) beim Arzt abgesetzt un da sie ja mit 94 net mehr die jüngste is hab ich sie natürlich reingebracht....just in dem Moment fährt unser Obergrünhorn vorbei siehts un schwubbs....:rolleyes:Verkehrsbehinderung blablabla keine Warnblinker...hing gleich der Zettel in da scheibe:boese::boese:also trick 17 bin nach dem Arzttermin gleich mitsamt meiner Om dahin un fragte ihn wie er denn eine Alte Frau ohne Auto zum Arzt schaffen würde wenn sie nich mehr richtig laufen kann....:D:Dnachdem sie dann noch zu ihm sagte er soll sich doch freuen das es noch sooo hilfsbereite junge Leute gäbe un er irgendwann auch mal Hilfe bräuchte is er knallrot angelaufen... :D:D:applaus:Knöllchen war gegessen mußte nix bezahlen un kommt nich wieda vor:D:D


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  • | 28.04.2007 15:04

Zahl die 5 Euro und Schwamm drüber


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  • | 31.05.2007 14:40

tolle geschichte mit deiner oma :)

Ick würd erstmal warten und kurz nach ablauf der frist einspruch einlegen... ohne begründung.
wenn es denen wirklich wichtig ist, schicken die noch einen Brief, wo wir schon bei 1,10€ für gegen 55Cent für dich wären.
die arbeitskosten nicht mitberechnet.
Einfach erneut einspruch einlegen :)

Sollte das verfahren dann noch laufen... nicht vergessen jeden einspruch erst kurz vor frist ende abschicken... kannste dich ja bequemen die 5 € zu zahlen.

P.s. Die idee mit dem schild kann einiges :)


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  • | 31.05.2007 15:08

Zitat:
Zitat von daalig
Zitat:
Zitat von Holdup2106
Oh Mann, wir reden hier nur von 5€? :-), wenn du einen GTI fährst dann kannst du dir sicher auch die 5€ Strafe leisten^^
ich fahre keinen GTI...der gehört meinem vadder. ich bin schüler und gurke auf nem 90PS golf 2 rum, für den ich auch arbeiten gehn muss um ihn mir leisten zu können.
und 5€ einfach so zum fenster rauswerfen nur um ruhe zu haben seh ich halt nicht ein.
übrigens: Das verfahren wurde eingestellt;)


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  • | 31.05.2007 15:22

ups:rolleyes:
naja ich hätte es trotzdem so gemacht...
wo sind denn die MODs, die den beitrag schließen :frage: :)

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