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servus an alle... |
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Naja.... sieh es so: |
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wie man kann sagen das man nicht gefahren ist bzw. behaupten das man nicht weiß wer gefahren ist?! Kann man sich den so rausreden? |
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das mit dem "Ich weiss nicht wer gefahren ist!" sollte man aber nicht zu oft machen, ich kenne Leute die deswegen Fahrtenbuch führen mussten! |
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@polo-fahrer: ja, das hab ich mir auch schon gedacht. |
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mal ne Frage, wieviel musste denn zahlen? |
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Man darf (außer in einem besonderen Fall vor dem Überholen und zur Warnung in Gefahrensituationen) keine Leuchtzeichen geben. Zitat: Nein, darfst du auch nicht. Wenn du jemanden vorlassen möchtest, darfst du freundlich Handzeichen geben. aber mich würde trotzdem interessieren was ein missbrauch von leuchtzeichen ist...dann dürfte ich ja nicht mal lichthupe geben um jemanden zu zeigen, dass er fahren kann (linksabbieger, parkende autos etc.) Zum Stichwort "Beweismittel" könnte in diesem Fall nur etwas stehen, wenn er dein Aufblenden auf Video gehabt hätte. Dennoch gibt es einen sogenannten subjektiven Beweis - den Zeugen. Außerdem hast du die Leute gewarnt, ob der das nun gesehen hat oder nicht. Also sei ein Mann und trag die Konsequenzen. Den Fehler hat nicht der Typ gemacht, sondern du. Immer dieses Rausgerede... |
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ich red mich nicht raus, ich finds nur sehr kleinlich von ihm. außerdem ist er ein a....loch! |
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Also wegen 5€ nen extra Thread aufmachen ist schon ein bisschen lächerlich finde ich |
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Oh Mann, wir reden hier nur von 5€? :-), wenn du einen GTI fährst dann kannst du dir sicher auch die 5€ Strafe leisten^^ |
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@Mckillermike: Da gibts ja so nen Anhörungsbogen, einfach draufschreiben das man nicht gefahren ist und auch nicht weiß wers war. Das einzige Problem ist das die irgendwann stutzig werden und vorbeikommen / dir ein Fahrtenbuch aufs Auge drücken. Und Fahrtenbücher sind seeehr nervig (muß immer eins im Firmenwagen mitführen) |
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warum redet ihr ihm das so schlecht? ihr wärt doch auch froh wenn ihr vor nem blitzer gewarnt werdet oder? klar jemanden der rast erwischts sowieso aber wenn jemand mal eben 10kmh zu schnell war und dann keine ahnung 20 euros spart ist doch ne nettigkeit. |
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Wer redet das denn schlecht... allerdings ist das ne ordnungswiderigkeit und wird dementsprechend bestraft... ich warn doch eigendlich auch immer wenn ich die blitze stehen seh... und wenn das nur 5€ kostet warn ich ab jetzt immer |
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Ich würd es drauf ankommen lassen. Das ist superkleinlich und allein der Aufwand für den Búßgeldbescheid ist höher als 5 Euro. Kann dich verstehen, wenn du sagst, dass du das nicht einsiehst, würde ich nämlich genauso sehen. Sag du hast das Fernlich gar nicht betätigt. Weiß nicht genau wie es ist, aber wenn du Einspruch einlegst, geht der Bescheid weiter an die Staatsanwaltschaft und der wird sich 3mal überlegen dafür ein Verfahren zu öffnen! |
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Wenn er Widerspruch einlegt, dann wird es erst ein normales, teureres Bußgeldverfahren. Bisher ist es die vereinfachte Variante mit Verwarngeld. Zudem habe ich selten einen Staatsanwalt in einem Ordungswidrigkeitenverfahren gesehen, dafür aber schon viele Verfahren, bei denen es um sehr geringe Beträge ging..... |
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