Leuchtzeichen missbrauch...Definition? - Seite 1

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  • | 30.03.2007 14:10

servus an alle...
so, nach nun gut 1 1/2 jahren führerschein und ca. 35.000 gefahrenen kilometern kam heute mein erstes knöllchen.
dabei wird mir vorgeworfen, dass ich "missbräuchlich Leuchtzeichen" gegeben habe (§ 16 Abs. 1, §49 StVO; 24 StVG).
unser lieber orts-sheriff hatte in ner 30er zone nen blitzer aufgebaut und ich habe zwei oder drei autos mit der lichthupe angeblinkt um sie darauf aufmerksam zu machen. Jetzt meint dieser nette herr mich dafür verwarnen zu müssen. Darf der das? Denn auf dem schreiben ist bei "beweismittel" nichts aufgeführt und als zeuge ist nur der liebe herr von der gemeinde angegeben. wie will er denn bitte beweisen, dass ich vor dem blitzer gewarnt habe? ich kann doch auch zufällig ans licht gekommen sein, jemanden gegrüßt haben oder ich habe auf meine vorfahrt in der straße verzichtet und den gegenverkehr an den parkenden autos "vorbeigewunken". außerdem ist mir schleierhaft wie der herr von hinten gesehen haben soll wie ich vorne aufblinke. es war 14.26Uhr.
was würdet ihr machen? ich sehe nicht ein, warum ich da was zahlen soll, wenn mir keine beweise vorgelegt werden, dass ich eine ordnungswidrigkeit begangen habe. wie definiert sich das mit den leuchtzeichen eigentlich?
hat von euch schonmal jemand sowas mitmachen müssen?
MfG


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  • | 30.03.2007 14:17

Naja.... sieh es so:
Vor Gericht würde er vermutlich Recht bekommen.
Du darfst niemanden mit Lichthupe grüßen.
Er muß es gar nicht von hinten gesehen haben... die stehen ganz gerne mal 100m weiter und gucken wer Lichtzeichen gibt.
Bezahlen und gut ists... alles andere währ mir pers. zu viel ärger.

Natürlich könntest du auch sagen du bist nicht gefahren und weißt nicht wer es war - allerdings kann das auf ein Fahrtenbuch hinausführen...


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  • | 30.03.2007 14:32

wie man kann sagen das man nicht gefahren ist bzw. behaupten das man nicht weiß wer gefahren ist?! Kann man sich den so rausreden?


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  • | 30.03.2007 14:35

das mit dem "Ich weiss nicht wer gefahren ist!" sollte man aber nicht zu oft machen, ich kenne Leute die deswegen Fahrtenbuch führen mussten!

Achja, als Zeuge ist nur der Polizist aufgeführt? Für mich sieht das nach Aussage gegen Aussage an. Im Zweifel für den Angeklagten:)


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  • | 30.03.2007 14:52

@polo-fahrer: ja, das hab ich mir auch schon gedacht.;)
@benzer: der typ is immer allein im auto und da bewegt er seinen fetten hintern nicht raus... der hat mich nur von hinten gesehn...
naja mal schauen was ich mache. das verwarngeld ist ja jetzt nicht die welt, aber zahlen will ich trotzdem nicht...mal meinen bekannten auf der gemeinde anrufen;)

aber mich würde trotzdem interessieren was ein missbrauch von leuchtzeichen ist...dann dürfte ich ja nicht mal lichthupe geben um jemanden zu zeigen, dass er fahren kann (linksabbieger, parkende autos etc.)
MfG


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  • | 30.03.2007 16:27

mal ne Frage, wieviel musste denn zahlen?


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  • | 30.03.2007 16:30

Man darf (außer in einem besonderen Fall vor dem Überholen und zur Warnung in Gefahrensituationen) keine Leuchtzeichen geben.

Zitat:
aber mich würde trotzdem interessieren was ein missbrauch von leuchtzeichen ist...dann dürfte ich ja nicht mal lichthupe geben um jemanden zu zeigen, dass er fahren kann (linksabbieger, parkende autos etc.)
Nein, darfst du auch nicht. Wenn du jemanden vorlassen möchtest, darfst du freundlich Handzeichen geben.

Zum Stichwort "Beweismittel" könnte in diesem Fall nur etwas stehen, wenn er dein Aufblenden auf Video gehabt hätte. Dennoch gibt es einen sogenannten subjektiven Beweis - den Zeugen.

Außerdem hast du die Leute gewarnt, ob der das nun gesehen hat oder nicht. Also sei ein Mann und trag die Konsequenzen. Den Fehler hat nicht der Typ gemacht, sondern du. Immer dieses Rausgerede... :rolleyes:


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  • | 30.03.2007 17:18

ich red mich nicht raus, ich finds nur sehr kleinlich von ihm. außerdem ist er ein a....loch!
aber die 5€ sollte ich überleben können;)


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  • | 30.03.2007 17:22

Also wegen 5€ nen extra Thread aufmachen ist schon ein bisschen lächerlich finde ich :rolleyes:


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  • | 30.03.2007 18:07

Oh Mann, wir reden hier nur von 5€? :-), wenn du einen GTI fährst dann kannst du dir sicher auch die 5€ Strafe leisten^^


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  • | 30.03.2007 18:14

@Mckillermike: Da gibts ja so nen Anhörungsbogen, einfach draufschreiben das man nicht gefahren ist und auch nicht weiß wers war. Das einzige Problem ist das die irgendwann stutzig werden und vorbeikommen / dir ein Fahrtenbuch aufs Auge drücken. Und Fahrtenbücher sind seeehr nervig (muß immer eins im Firmenwagen mitführen)

@All: Appropos Firmenwagen und GTI... Habe gerade im Firmenwagen vom Cheffe nen 5er GTI verblasen :applaus::applaus::applaus:


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  • | 30.03.2007 18:33

warum redet ihr ihm das so schlecht? ihr wärt doch auch froh wenn ihr vor nem blitzer gewarnt werdet oder? klar jemanden der rast erwischts sowieso aber wenn jemand mal eben 10kmh zu schnell war und dann keine ahnung 20 euros spart ist doch ne nettigkeit.

bitte jetzt nicht sagen auch mit 10kmh zuviel kann man jemanden überfahren das kann man auch in der fussgängerzone wenns dumm läuft.


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  • | 30.03.2007 18:45

Wer redet das denn schlecht... allerdings ist das ne ordnungswiderigkeit und wird dementsprechend bestraft... ich warn doch eigendlich auch immer wenn ich die blitze stehen seh... und wenn das nur 5€ kostet warn ich ab jetzt immer :D:applaus::applaus:


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  • | 30.03.2007 19:03

Ich würd es drauf ankommen lassen. Das ist superkleinlich und allein der Aufwand für den Búßgeldbescheid ist höher als 5 Euro. Kann dich verstehen, wenn du sagst, dass du das nicht einsiehst, würde ich nämlich genauso sehen. Sag du hast das Fernlich gar nicht betätigt. Weiß nicht genau wie es ist, aber wenn du Einspruch einlegst, geht der Bescheid weiter an die Staatsanwaltschaft und der wird sich 3mal überlegen dafür ein Verfahren zu öffnen!


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  • | 30.03.2007 19:23

Wenn er Widerspruch einlegt, dann wird es erst ein normales, teureres Bußgeldverfahren. Bisher ist es die vereinfachte Variante mit Verwarngeld. Zudem habe ich selten einen Staatsanwalt in einem Ordungswidrigkeitenverfahren gesehen, dafür aber schon viele Verfahren, bei denen es um sehr geringe Beträge ging.....

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